illegaler Auspuff und Strafen-Angstmache?

Ab sofort gibt es Informationen zum 18. Street Bob Meeting. Ihr findet alle Hinweise dazu im Forum sowie im Meeting-Bereich.
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  • Moin moin gemeinschaft,...ich will diesen thread vom kollegen aussem nachbar forum auch hier posten.....!



    Heute, 12:19
    wie schon oft diskutiert und oft mit Vermutungen behaftet wenn der Fall der Kontrolle eintrifft und "hören sagen" sieht der Fall nun so aus:


    von Rechtsanwalt Jan Schweers, Bremen
    http://www.janschweers.de


    Bis vor kurzem stand jedem von uns noch die Angst auf die Stirn geschrieben, wenn bei einer Verkehrskontrolle die Auspufftüte untersucht wurde. Auch wenn man ein reines Gewissen hatte und am Auspuff nichts verändert war, bestand immer das Risiko, dass unseren Ordnungshütern die Lautstärke der Tüten nicht gefiel und es Ärger gab.
    Es drohte eine Geldbuße, Punkte in Flensburg und je nach Lautstärke des Auspuffes sogar eine vorübergehende Stilllegung und Beschlagnahmung des Bikes bis zur Behebung des Mangels. Wenn einem das Ganze fern von zu Hause passierte, musste man einen Rücktransport des Motorrades mit dem Anhänger organisieren. Dazu kamen dann auch noch eine Geldbuße von mindestens 50 Euro, 1 Punkt und eine Vorführung beim TÜV nach der Behebung des Mangels. Unser Bußgeldkatalog sah diese Bestrafung in Nr.175 vor. Letztendlich ein riesiger Aufwand, der in keinem Verhältnis zu dem Verstoß stand. Denn eine Beschlagnahmung eines zu lauten Motorrades ist wohl kaum geeignet, die Sicherheit des Straßenverkehrs zu gewährleisten. Die Beschlagnahme eines Fahrzeugs ist nur bei einem Bankraub, einer Entführung oder einer Straftat im Straßenverkehr geeignet.
    Dieses in den meisten Fällen überflüssige Prozedere ist nun dank unser Europäischen , die die einzelnen Rechtssysteme in Europa vereinheitlichen will, endlich vorbei. In Deutschland heißt das neue Gesetz Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV). Die FZV ersetzt teilweise die Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO). Für den vorbenannten Fall ist dies besonders wichtig, da § 18 StVZO nun wegfällt. § 18 StVZO besagte für Motorräder den Wegfall der Betriebserlaubnis bei zu lauten Auspuffanlagen. Die Strafen sind dementsprechend im Bußgeldkatalog angepasst worden. Tatbestandsnummer 349100 heißt jetzt: Sie führten ein Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war. Die Geldbußen liegen bei 20 Euro für einen defekten Schalldämpfer und 30 Euro bei einer zusätzlichen Belästigung. Es gibt keine Punkte mehr für defekte Auspufftüten und eine Stillegung bzw. Beschlagnahmung ist, da die Betriebserlaubnis nicht erlischt, unverhältnismäßig. Das Europarecht hat damit seine große Sympathie auch für Motorradfahrer unter Beweis gestellt und schafft engstirnige deutsche Regelungen ab, die keinerlei präventive Wirkungen haben. Das wichtigste ist, dass man trotz einer defekten Auspuffanlage immer noch eine Betriebserlaubnis hat und diese nicht verliert. Es kann von Euch nur verlangt werden, dass Ihr den Mangel behebt und das Motorrad anschließend vorführt.
    Einzig und allein teuer wird auch zukünftig das vorsätzliche Ausräumen des Auspuffes oder das Benutzen eines Auspuffes ohne Eintragung, EG-Betriebserlaubnis oder ABE. Der Bußgeldkatalog sieht hierfür Strafen ab 25 Euro ohne Punkte vor. Ist dabei die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, dann werden daraus schnell 50 Euro und es gibt 3 Punkte dazu. Je nach Schwere des Verstoßes und der Schwere des Vorsatzes, kann die Strafe erhöht werden. Rechtsprechung ist bisher nur vereinzelt zu finden, so dass es noch eine ganze Zeit dauern wird, bis man die Höhen der einzelnen Strafen einschätzen kann. Auch ist derzeit noch nicht klar, ob zukünftig eine Stilllegung und Beschlagnahme für diese harten Fälle noch verhältnismäßig ist.


    ---

  • Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, das ich oft geschwitzt habe und eine laute Tüte mit der Zeit auch sehr nerven kann. Jetzt mit der Kesstech kann ich für mich entscheiden ob ich laut oder leise fahren möchte. :mrgreen: Defekten Auspuff hab ich schon gehabt, aber das lag an einer durchgebrannten Krümmerdichtung. :shock:

  • Trotzdem noch undurchsichtug, ist sicherlich interessant für die Penzl und " verstellbare " Fraktion. Aber für durch und durch illegale Anlagen a la Wenz & Heinz etc. scheint dies ja nicht zu gelten oder verstehe ich da was falsch ? Diese sind doch eh nicht zugelassen. Das einzig positive wäre eine genrelle rücknahme der übertriebenen Strafen wie Stilllegung und Beschlagnahmung etc.


    Gruß


    Hardy

  • Zitat von uli

    das statement bezieht sich auf die alte fzv bis mitte des jahres. aktuell ist alles anderst
    .glaubt den mist blos nicht :?



    ...upps,...hätte ich das gewusst hätte ich noch einen vermerk angegeben das der stand wohl nicht ganz aktuell ist,....kennt denn jemand den IST-Zustand ???


    Naja...das schlimmste daran ist eigtl. Das sich da wohl ständig was ändert, und auch unsere grünen freunde keinen wirklichen plan haben, und dann eine "bauchentscheidung" treffen und diese wird in den meisten fällen uns wahrscheinlich nicht gefallen....!


    F*****of !!! dont forget ---> loud pipes save live !!! :mrgreen:

  • Gott sei Dank in meiner ecke bekommt man nur eine geldstrafe und ein ticket dein bike wieder zum Tuv fahren fuer ein zulassung kontrol innerhalb von 8 Wochen. Da beim tuv haben die nur mein auspuff kontrolliert (was auf den ticket geschrieben war) und nicht den lufi,apes.blinker,200 reifen,federung(die nicht eingetragen sind :lol: )i
    Total schaden 270 Euro


    Einmal in sieben jahren..nicht so schlecht..38 euro pro jahr :wink:


    [Blockierte Grafik: http://i377.photobucket.com/albums/oo219/Bikebandit_photos/My%20Street%20Bob%20Build/DSC_0023.jpg]

  • Zitat von w.kempf

    sind die in Schweden echt auch so drauf, ich dachte da könnte man
    mehr als bei uns machen. :?::?::?:


    Denke da vor allem an die Schwedenchopper


    Gruss vom See
    Wolfgang


    Die haben unterschiedliche gesetze und regelungen fuer die verschiedenen jahre. Fuer fabrik verkauft/selbst gebaut oder custom.


    http://www.sfro.com/index.php/motorcyklar


    Mit nen neuen Harley muss man mit original auspuff fahren aber keiner tuts..ist nur pech gehabt um man in ein polizei kontrol hängen bleibst und der polizist seinen haferbrei am morgen nicht gegessen hat :lol: Ich zog ihre aufmerksamkeit weil ich 130 in einer 110-Zone gefahren habe also selbst schuld. Keine speeding ticket bekommen(danke) weil die mehr auf meine db interessiert waren. Das hier war eine ausnahme weil ich schon mehrmals kontrolliert war..da haben die nur mit mir Harley gequatscht und nen schönen tag gewuenscht [smilie=thumbsup.gif]

  • Bin nen paar mal von hier nach Ilmenau gefahren, hab mich immer gewundert ob ich und mein Bob beide zusammen zuhause ankommen :? Weiss nicht ob die Polizei in Deutschland so fies zu mich sein wuerden und mich zu fuss den ganzen weg nach Schweden schicken :lol:

  • Rick logisch sind die so fies ....und deine SB hättest du Schultern müssen . :lol:

    als Gott mich schuf, ging er grinsend zum Teufel und sagte:"Das , ist jetzt dein Problem ."


    der Teufel sitzt noch immer weinend in der Ecke





    Im Gegensatz zu Lebensmitteln ist eine Frau um so besser zu genießen, je verdorbener sie ist

  • Schade, das alte Binsenweisheiten immer noch als gültige Wahrheiten im Netz kursieren und gefeiert werden. Denn es wurde nachgebessert. Man beachte §19/Abs. 2/Satz 3 StVZO in der aktuellen Fassung, BKat Nr.189.3.2 und 214.2 bzw. Bundesdrucksache 843/11!

    Ich schreibe zu 99% Blödsinn. Alles andere ist nicht rechtsverbindlich.
    Die Anwendung eventueller Tipps geschieht auf eigene Gefahr.
    Wenn Du nicht sicher bist, wende Dich an eine Fachwerkstatt.

  • STVZO vom 26.04.2012:


    (2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die


    1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.


    Sie erlischt ferner für Fahrzeuge der Bundeswehr, für die § 20 Absatz 3b oder § 21 Satz 5 angewendet worden
    ist, sobald die Fahrzeuge nicht mehr für die Bundeswehr zugelassen sind. Für die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis gilt § 21 entsprechend. Besteht Anlass zur Annahme, dass die Betriebserlaubnis erloschen ist, kann die Verwaltungsbehörde zur Vorbereitung einer Entscheidung


    1. die Beibringung eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Prüfingenieurs darüber, ob das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung entspricht, oder
    2. die Vorführung des Fahrzeugs anordnen und wenn nötig mehrere solcher Anordnungen treffen; auch darf eine Prüfplakette nach Anlage IX nicht zugeteilt werden.



    Micha

  • Meine Remus ist legal. Aber dann ab dieser Saison defekt ! Dann habe ich nämlich die DB Eater verloren. Bisher binn ich mit modifizierten Racing Eatern gefahren um wenigstens noch ein wenig leiser zu sein und der Nachbarschaft nicht völlig auf den Sack zu gehen. Das wäre dann aber nach der ausführung vorsätzliche Manipulation und würde härter bestraft werden als komplett ohne DB Eater und somit defektem Auspuff ! Sie haben es so gewollt - Meiner ist defekt und eingetragen :mrgreen:

  • Zitat von Hardy41

    Meine Remus ist legal. Aber dann ab dieser Saison defekt !


    Mensch armer Kerl. Deine auch. Klingt deine Remus kaputt auch viel geilerer als die andersen?
    :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:


    Ich glaub... ich lass meine einfach auch kaputt!



    Selam
    Yalle

  • Zitat

    3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.


    Glaube das hängt ab WEM hinhört.. :lol: Schlechter als original Harley auspuff geht doch garnicht oder ?!! :lol: :lol: :lol: Wenn man sie austauscht ist das ein VERBESSERUNG Herr Richter :wink:

  • Zitat von District Officer

    Kann ich nicht genau sagen;
    meine Kat´s hab ich nämlich auch verloren :lol:



    Selam
    Yalle



    Laut meiner Nachbarn scheint meine kaputte Remus lauter zu klingen als eine heile. Ich kann das nur während der Fahrt nicht hören. Sollte sie kaputt sein klingt sie auf jeden Fall ziemlich geil für nen kaputten Puff und da daas Mopped trotzdem sehr gut läuft bezweifele ich das sie kaputt ist und fahr erstmal so weiter bis ich dazu ne offizielle Meldung bekomme. :mrgreen: :mrgreen:

  • Mach dir keinen Kopf Hardy. Ich kümmer mich drum und schicke dir einen Gesetzeshüter zur Überprüfung vorbei. Dann weißt du ganz genau was du darfst oder nicht und was es kostet, und wie weit du mit dem defekten Ding fahren darfst. :wink:
    Nein, dank mir jetzt nicht, icxh mache das doch gerne für dich :mrgreen:

  • Zitat von obi-bob

    Mach dir keinen Kopf Hardy. Ich kümmer mich drum und schicke dir einen Gesetzeshüter zur Überprüfung vorbei. Dann weißt du ganz genau was du darfst oder nicht und was es kostet, und wie weit du mit dem defekten Ding fahren darfst. :wink:
    Nein, dank mir jetzt nicht, icxh mache das doch gerne für dich :mrgreen:


    Ach Ulli, wie könnte ich das wieder gut machen ?!
    Ach ja, warte mal, evtl. Dein zukünftiges Renterfahrwerk verpolt anschliessen :wink: :mrgreen:


    Gruß


    Hardy

  • So ein Ding. War bislang mit Remus und Sporteinsätze unterwegs.
    Die habe ich jetzt die Woche auch raus geholt.


    Fahren am WE von FFM nach HH mal sehen ob wir überhaupt die Rennleitung treffen.
    Habe natürlich mein original Einsätze dabei nur ob das hilft wenn man sagt "Ja ich habe sie fast verloren Schrauben waren lose" :mrgreen:

  • Was händigen denn die für einen Fresszettel aus?! -.-
    Ich hätt ja auch gern eine Vance&Hines aber im Gutmenschenland und Umgebung wie man sieht unerwünscht

  • Zitat von StefanWeimer

    Ich glaub ich bestelle mir jetzt einfach mal so ein DB Messgerät und schau mal was die Anzeige spricht.



    Kannst du dir auch als App für's Handy Kostenlos holen :wink:
    wir haben auf der Arbeit ein "Professionelles " und die gemessenen Werte mit der App waren annähernd gleich....