Vorstellung und schon wieder eine Frage zur Penzl

Ab sofort gibt es Informationen zum 18. Street Bob Meeting. Ihr findet alle Hinweise dazu im Forum sowie im Meeting-Bereich.
Ab sofort könnt ihr euch für das SBM 2024 anmelden. Schaut dazu einfach auf der Anmeldeseite im Meeting Bereich vorbei.
  • Hallo Zusammen!


    Wollte mich auch mal vorstellen hier in der SB Gemeinde. Ich heiße Rob und bin im schönen Bayernland zuhause! Seit 2001 bin ich auf HD unterwegs und hab mir vor 2 Jahren eine 2007er SB zugelegt! Das schöne Teil hatte eine V&H Big Radius montiert - da sich unsere Freunde des Kraftfahrzeugamts und des TÜV's bei dem Anblick einer V&H Anlage vor Begeisterung ja gar nicht mehr bremsen können, habe ich das Prunkstück lieber abgebaut und mir die Rohre einer Fat Bob montiert. Ist zwar jetzt Regel konform aber dafür hör ich nicht mehr ob sie läuft oder nicht wenn wir in der Gruppe unterwegs sind...
    Jetzt überleg ich mir eine Penzl drauf zu stecken, hab auch schon die Suchfunktion hier benutzt, nur find ich soviele unterschiedliche Aussagen dass ich jetzt komplett verwirrt bin:


    Brauch ich jetzt ein Maping und "offenen" Luftfilter oder nicht?!?!
    Meine SB kommt aus den USA und hat KEINE Klappensteuerung und der Luftfilter ist auch nicht mehr original also schon "offen".


    Schon mal vielen Dank für die Antworten!!

  • W I L L K O M M E N !


    ZU DEINEM PROBLEM GIBT ES HIER SCHON JEDE MENGE BEITRÄGE UND MEINUNGEN.
    ICH DENKE UNSERE PROFIS WERDEN DIR SCHON HELFEN !

  • Hi
    Ich hab ne Penzl und originalen Luftfilter .Es knallt ordentlich und in einer Gruppe hört jeder wo du bist. Laut Aussage meines Händlers ist es so ok. Beides muss Map geändert werden kriegst aber keinen TÜV .Wenn du trickst beides einzeln einzutragen bist bei einer Kontrolle aber echt im Arsch.Betriebserlaubniss erloschen.
    Gruß

  • Zitat von Take_it_easy

    Hi
    Ich hab ne Penzl und originalen Luftfilter .Es knallt ordentlich und in einer Gruppe hört jeder wo du bist. Laut Aussage meines Händlers ist es so ok. Beides muss Map geändert werden kriegst aber keinen TÜV .Wenn du trickst beides einzeln einzutragen bist bei einer Kontrolle aber echt im Arsch.Betriebserlaubniss erloschen.
    Gruß


    ... sorry, aber selten so einen Blödsinn gelesen, ggf. solltest du mal deinen Händler wechseln,
    oder woher hast diese merkwürdigen Aussagen ?

  • Schon mal Danke für die vielen Antworten!


    @ Charly: Stimmt, gibt es - hab auch einige durchgelesen, aber wie man auch hier schon sieht bzw. liest gehen die Meinungen eben schon auseinander.


    Ich denke ich werde das Ding erst mal montieren und dann sehen wie es läuft.
    Wenn's nötig ist kommt das Mapping wenn nicht, dann eben nicht ;)


    Mein Kumpel (Modell 2010) hat die Anlage seit zwei Jahren, einfach montiert und losgefahren - läuft ohne Probleme!
    Aber evtl. ist es ja bei den 2007 etwas anders...ich werd's sehen!


    Nochmal Danke!!

  • Soweit ich weis bekommt man einen Klappenauspuff und einen offenen Luftfilter gemeinsam nicht eingetragen . Punkt. Nur Auspuff oder nur Luftfilter alleine geht ohne Mapping. Ansonsten " muss oder sollte man es machen" .Punkt. Also ist es doch so :
    Klappenauspuff
    Luftfilter ( offen )
    Eingriff in die Motorsteuerung
    nach deiner Ansicht mit TÜV ......dann erzähl mal wo Bitte und nicht einen Hinterhofabstembler das interessiert bei der Kontrolle niemand.
    OK ich les mal in meiner Betriebserlaubnis von Penzl nach.
    Sollte es so sein dann Hurra .


  • Du hast schlichtweg keine Ahnung und die verbreitest du hier auch noch, das ist Fakt.


    Ich habe in den letzten 7 bis 8 Jahren (Incl. der Sporty meiner Frau) 5 Motorräder von einem namenhaften
    Harley-Händler in Norddeutschland mit Klappenauspuff (Penzl und J&H), K&N-Sport-Luftfilter und Harley Chip-Tuning ausgeliefert bekommen, MIT TÜV-Eintragung.
    Ggf. sollte ich ihm mal deinen Thread schicken, mal sehen ob er so begeistert ist, wenn du Ihn als
    Hinterhofabstempler bezeichnest.

  • Zitat von Take_it_easy

    Also ist es doch so :
    Klappenauspuff
    Luftfilter ( offen )
    Eingriff in die Motorsteuerung
    nach deiner Ansicht mit TÜV ......dann erzähl mal wo Bitte und nicht einen Hinterhofabstembler das interessiert bei der Kontrolle niemand.


    Na, dann musst aber auch schon bei den Gutachten und Auflagen bleiben.
    - Klappenauspuff: manuell geschlossen oder Automatikmodus
    - Luftfilter: nur mit Reduzierblende oder Gehäuse
    - Programmierung: Kalibrationstunes von Harley (VE-Werte für anderen Luftfilter oder Hubraum)


    Sobald Du den Klappenauspuff manuell oder per Trickschalter offen stellst -> illegal
    Sobald Du einen Luftfilter offen fährst -> illegal
    Sobald Du mit PV, TTS, SERT, SEPST oder sonstwas an deinem Steuergerät manipulierst -> illegal
    Da hilft Dir auch die schönste ABE, E-Prüfzeichen oder Eintragung nichts!


    . Punkt . ;)

    Ich schreibe zu 99% Blödsinn. Alles andere ist nicht rechtsverbindlich.
    Die Anwendung eventueller Tipps geschieht auf eigene Gefahr.
    Wenn Du nicht sicher bist, wende Dich an eine Fachwerkstatt.


  • Habe nie was anderes behauptet ! Aber hier pauschal zu behaupten man würde Klappenauspuff in Kombination
    mit einem Sport-Luftfilter und einem neuen Mapping (Chip-Tuning) nicht legal eingetragen bekommen
    ist schlichtweg Unsinn zumal hier unterstellt wird, dass das gewisse Händler unseriös betreiben
    würden. Mag sein das es so ist, aber es gibt da nicht nur schwarze Schafe und ich bin die letzten
    8 Jahre mit unterschiedlichen Mopeds definitiv nicht illegal unterwegs gewesen. Punkt !

  • Wir alle wissen doch was es heißt alles mit TÜV und in Ordnung das sagt doch gar nichts aus. Ich wollte deinem Händler auch nicht zu nahe treten. Aber es ist wie Troy es geschrieben hat, er hat es verstanden was ich gemeint habe. Vielleicht drück ich mich ab und an zu kompliziert aus.Sorry Nobody is perfect . Punkt.
    Gruß

  • Bei mir ist es nicht die Penzl die nicht mit einem offenen Filter gefahren werden darf. Der Luftfilter hat aber in seinem Gutachten stehen das kein anderer Auspuff dran sein darf. Viele Grüße Stefan



    Gesendet von iPhone mit Tapatalk

  • Mädels, nu macht Euch doch Mal locker. Nix wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Trotzdem kann es brennen. ;)


    Wer alles ganz genau und mit der Goldwaage nimmt, der fährt am besten Original. Und selbst da kann dann einer auf die Idee kommen: "Auf dem Lenker steht ja gar nix drauf, das kann ja jeder behaupten der sei original." Ich bin sogar schon nach einer ABE für die Sitzbank gefragt worden. :ohman:


    Es ist doch so: Es gibt bestimmte Grenzen, die sollte man tunlichst nicht überschreiten, weil sonst droht Ärger. Wenn man insgesamt ein freundliches Kerlchen ist, dem Prüfer oder Schutzmann keine Vorwürfe wegen der Berufswahl macht, die Papiere legal aussehen und man sich anständig benommen hat, dann passiert einem zu 99% auch nix. Wenn die Kiste zu laut ist oder stinkt, dann hilft auch keine ABE oder Eintragung etwas ... dann ist sie zu laut und stinkt.


    Wenn also eine bestimmte Abgasanlage und ein bestimmter Luftfilter zusammen eingetragen werden und erst Mal im Fzg-Schein stehen, interessiert das in 99% der Fälle keine Sau mehr, was in dem Gutachten gestanden hat. Es hat jemand dafür unterschrieben, dass das Fahrzeug mit den Teilen vorschriftsmäßig ist (war). Auf die Schnelle sieht auch niemand, ob das nach §19(3) oder §21(1) abgenommen wurde. Ansonsten siehe oben.
    :arrow: ausser man wohnt in Hessen => §21(2)+(3) :idea:

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  • Ach schön das der Troy auch mal unrecht hat...
    Punkt 2 Lufi, steht bei mir etwas anderes im Fahrzeugschein
    :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
    Es lebe Stage 1 !

  • Da wir beide bei dem gleichen TÜV waren, kann ich die Eintragung nachvollziehen. Weiß aber auch, wie belastbar sie ist.

    Zitat von troy®

    Wenn also eine bestimmte Abgasanlage und ein bestimmter Luftfilter zusammen eingetragen werden und erst Mal im Fzg-Schein stehen, interessiert das in 99% der Fälle keine Sau mehr, was in dem Gutachten gestanden hat. Es hat jemand dafür unterschrieben, dass das Fahrzeug mit den Teilen vorschriftsmäßig ist (war).


    Zitat von troy®

    Wenn die Kiste zu laut ist oder stinkt, dann hilft auch keine ABE oder Eintragung etwas ... dann ist sie zu laut und stinkt.

    Ich schreibe zu 99% Blödsinn. Alles andere ist nicht rechtsverbindlich.
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