Kennzeichenhalter TÜV?

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  • Ich wollte es auch nicht glauben. Aber laut dem Prüfer meines Vertrauens ist der Anbringungsort des Kennzeichens Bestandteil der Betriebserlaubnis, weil es Vorschriften über die Sichtbarkeit gibt. Das muss dann bei Veränderung abgenommen und eingetragen werden.

    Ich schreibe zu 99% Blödsinn. Alles andere ist nicht rechtsverbindlich.
    Die Anwendung eventueller Tipps geschieht auf eigene Gefahr.
    Wenn Du nicht sicher bist, wende Dich an eine Fachwerkstatt.

  • Einzelabnahme,
    aber ohne irgendwelche Papiere.... sicher sehr schwer....


    sprich dein Prüfer des Vertrauens mal an, zeig ihm das was der dazu meint
    aber ich glaube die Antwort erklärt sich schon von allein. Heutzutage trägt Dir keiner mehr einfach was
    ein .... früher war das einfacher....

  • Habe letzte Woche mit dem DEKRA-Mann meines Vertrauens gesprochen.
    Will mir einen seitlichen KZH anbauen.


    Er sagte, wenn das Ding den Vorschriften der STVZO entspricht (also Sichtbarkeit, keine scharfen Kanten, Beleuchtung etc.), dann braucht es keine Abnahme und auch keine Eintragung.


    Wenn ich also zur HU komme, gibt es damit keine Probleme. Ist kein eintragungspflichtiges Teil.
    Auch ABE ist nicht erforderlich.


    Info DEKRA von vor einer Woche.


    Gruß.

  • Moin,


    Bei uns in Niedersachsen hat der TÜV Nord das "Hoheitsrecht". Ich glaube das ist auch nur in den neuen Bundesländern anders.


    Die dürfen bei uns auch Sachen ohne Gutachten eintragen.


    Ich habe eine Eigenbau Sissybar incl. Kennzeichen und Beleuchtung.


    Habe vorher mit denen meinen Vorschlag besprochen, welche Maße eingehalten werden müssen ( Neigungswinkel Kennzeichen, max. Höhe, usw.) und somit war die Eintragung auch kein Problem.



    Gruß Carsten

  • Zitat von Andy1970

    ... Er sagte, wenn das Ding den Vorschriften der STVZO entspricht (also Sichtbarkeit, keine scharfen Kanten, Beleuchtung etc.), dann braucht es keine Abnahme und auch keine Eintragung.


    Wenn ich also zur HU komme, gibt es damit keine Probleme. Ist kein eintragungspflichtiges Teil.
    Auch ABE ist nicht erforderlich. ...


    Frage 1: Gibt er Dir das schriftlich mit?
    Frage 2: Warum stellen sich so viele anerkannte Teilehersteller dem teuren TÜV-Verfahren (Gutachten oder ABE), wenn das gar nicht notwendig wäre?


    Also ein Polizist wird da recht einfach argumentieren:
    Ist das Teil original?
    Nein. (Leugnen bringt nichts, hat er schon längst selbst gesehen.)
    Wo sind die Papiere dazu?
    Hab ich nicht weil brauch ich nicht.
    Wo steht das?
    Hat mir der Mann von der Dekra gesagt.
    Den kenn ich nicht, wo hat er das aufgeschrieben?
    Hat er nicht. Er hat gesagt, wenn es den Vorschriften entspricht dann passt das.
    Und wer hat bestätigt dass es den Vorschriften entspricht? Wo steht, dass es den Vorschriften entspricht?
    ...


    Wenn Du Glück hast und es interessiert den Polizisten nicht, dann gute Fahrt und Tschüss!
    Aber wehe, es ist ein ganz genauer oder er hat ein Problem mit Dir. Dann kannst Du Dich im Kreis drehen. Entweder er hält das Teil für gefährlich, weil es absteht und verbietet die Weiterfahrt zur Gefahrenabwehr. Oder Ihr streitet Euch und er konfisziert das Fahrzeug zum Zweck der Beweissicherung. Selbst wenn keine Strafe bei rum kommt, hast Du schon verloren. Zeit, Spaß und Geld.

    Ich schreibe zu 99% Blödsinn. Alles andere ist nicht rechtsverbindlich.
    Die Anwendung eventueller Tipps geschieht auf eigene Gefahr.
    Wenn Du nicht sicher bist, wende Dich an eine Fachwerkstatt.

  • Genau wie Carsten es sagt kenn ich es auch bei uns in Bremen.


    Wenn alle Vorgaben eingehalten werden ist es kein Problem!


    Schriftlich brauch er es ja auch nicht vom Tüv, steht ja alles in der Stvzo was man darf und was nicht.
    Da sind aber wahrscheinlich die Cops zu faul um dat nachzuschlagen. :mrgreen:


    Und bei einigen Sachen werden sicherlich auch Ausnahmen gemacht daher die Gutachten und ABE'S, oder einfach nur Bürokratie und Geldscheiderei ;)

  • Bei TÜV Süd in HN kein Problem, wenn Teile der STVO entsprechend angebaut sind,
    hab auf diese Art schon Lenker, vorverlegte Fußrasten uns Kennzeichenhalter eingetragen bekommen

  • Mal ganz zurück zu dem Kennnzeichenhalter.
    Dieses Ding würde ich ganz sicher nicht verbauen.
    Bin fest davon überzeugt das der Halter durch den extrem langen Hebelarm irgendwann abbrechen wird.


    Man sollte Vibrationen und das einfedern nicht unterschätzen.


    Es gibt ja genügend Leuts die ihren seitlichen Halter schon mal uff de Gass aufsammeln mussten.


    Ich würde mir diese Geschichte gut überlegen.


    ....aber jeder wie er will ;)


    Greetz Zeco

  • ich fahre halt auch mit Koffern und daher sind seitliche Halter uninteressant...möchte aber das Plastikding hinten loswerden ohne diese komischen stehenden Schilder.
    Das mit dem Vibrationsbruch ist ein Argument, allerdings fährt der Jung selbst so ein Teil und ich denke der produziert keinen Billigmist...

  • Ich hab den halter drauf, allerdings hab ich selber ein paar Dinge verändern müssen, da er von vorhin für eine sportster gedacht war. Sicherung etc. Ich hatte dem Engländer auch geschrieben was er noch verändern müsste, ob was getan wurde weiss ich aber nicht.


    Hab ihn aber schon 7tsd km oben, brechen tut da bisher nichts. Bin grad erst von faak zurück. 2500km in 5 Tagen, über alle möglichen holprigen Straßen.

  • Ah ja, die in Luxemburg hier orientieren sich auch immer mehr am deutschen Vorbild. Ich werde schauen ihn eingetragen zu bekommen, sonst muss ich einmal im Jahr nen anderen drauf tun. Den von eightball custom hatte ich vorher. Preis-Leistung und abe hat da am besten gepasst.

  • Wer etwas von Maschinenbau versteht oder wenigstens als Kind mit einem Metallbaukasten gespielt hat weiss, dass dieser Kennzeichenhalter nicht halten wird.

  • Zitat von JO84

    Bei TÜV Süd in HN kein Problem, wenn Teile der STVO entsprechend angebaut sind,
    hab auf diese Art schon Lenker, vorverlegte Fußrasten uns Kennzeichenhalter eingetragen bekommen



    Kann ich kaum glauben , dass es in HN so einfach sein soll . In Raum LB und S geht kein Eigenbau oder ohne entsprechende Papiere und muss eingetragen werden nach TÜV Abnahme .

    als Gott mich schuf, ging er grinsend zum Teufel und sagte:"Das , ist jetzt dein Problem ."


    der Teufel sitzt noch immer weinend in der Ecke





    Im Gegensatz zu Lebensmitteln ist eine Frau um so besser zu genießen, je verdorbener sie ist

  • Was für eine pampige Antwort. Das Wort " bisher" überlesen? Wie auch immer 7tsd und keine Probleme.


    Aber kein Problem immer gut alles in der Theorie zu diskutieren...wer will schon Erfahrungsberichte, die ja bevor ich nochmal belehrt werde keine Aussage für alle Modelle für alle Zeiten ist.
    Denke aber das Design wurde nicht geändert, deshalb würde ich ihn eher nicht empfehlen es sei denn man kann selber Probleme lösen. Und das ganz ohne, dass ich nen Metallbau Kasten hatte! ;)

  • Und was ist, wenn das Ding bei 7511 km bricht? Weil es offensichtlich ist, dass die Aufnahme an der Achse nicht geeiget ist, die Hebelkräfte zusammen mit den Vibrationen einzuleiten?