Allgemeine Verkehrskontrolle mit "offenem" Ergebnis

Ab sofort gibt es Informationen zum 18. Street Bob Meeting. Ihr findet alle Hinweise dazu im Forum sowie im Meeting-Bereich.
Ab sofort könnt ihr euch für das SBM 2024 anmelden. Schaut dazu einfach auf der Anmeldeseite im Meeting Bereich vorbei.
  • Moin. Kam gestern mitten in der Pampa in ne allgemeine Verkehrskontrolle: Ich bekam ne nette Polizistin ab, ihr Auftrag war halt Shit..... und so arbeiten wir uns durch die zwei Seiten der Zulassung. Ihr Problem dabei war nicht die Lautstärke der offenen Falcon Double Groove, sondern vielmehr dass die BOB per Einzelabnahme zugelassen wurde und im Schein für die Schalldämpfer vorn und hinten jeweils 7-stellige Nr.n eingetragen sind. Den Hinweis auf die ABE der Falcon lies sie nicht gelten. Ihrer Meinung nach sei die Betriebserlaubnis erloschen und ich sollte erneut zu ner Einzelabnahme. Es gab nix schriftliches, kein OWI-Geld - nix, weil wie gesagt - nett;.)
    Bleibt die Frage: Hat sie Recht? Wer fährt ähnliche Kombi`s

  • ...bin mir nicht sicher, ob ich mich bei rechtlichen Fragen auf das Forum verlassen würde. Da würde ich eher bei Harley, dem Hersteller der Anlage oder sogar beim TÜV nachfragen (Bei letzterem vorbei fahren). Die Meinung aus dem Forum wird die Polizei sowie so nicht zufrieden stellen :twisted:


    Am besten lässt du die Anlage eben eintragen. Wenn das nicht gehen sollte, hast du auch eine Aussage. Der TÜV legt dir die Karre ja nicht gleich still, wenn sie nicht zugelassen ist.


    Die Polizei muss im Übrigen nicht immer Recht haben. Wie hatten in Münster an der Uni mal ein Projekt zur Verkehrssicherheit. In dessen Rahmen sollten Polizisten die Vorfahrtsregelung bei doofen Kreuzungen etc. beschreiben... 3 Experten - Vier Meinungen... Einig waren die sich nie.


    Ohne belastbare schriftliche Aussage wäre mir übrigens Bange vor der Einzelabnahme ;)

  • Was bedeutet für Dich "per Einzelabnahme zugelassen"?


    Wurde eine Einzelbetriebserlaubnis erteilt, weil es sich um ein Importmodel ohne Europäische Betriebseerlaubnis handelte oder weil das Fahrzeug auf einem neuen Rahmen neu aufgebaut wurde?
    - Dann kannst Du alle ABE-Bescheinigungen, E-Nummern und TÜV-Teilegutachten in die Tonne treten, da diese immer nur für das homologierte Modell mit Europäischer Betriebserlaubnis gelten.


    Oder wurde ein Gutachten zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis gemacht, z.B. weil Teile angebaut wurden, die nicht über eine Bauartgenehmigung oder Betriebserlaubnis verfügten?
    - Dann wird in der Regel die ursprüngliche Betriebserlaubnis wieder in Kraft gesetzt, denn der aaSoP macht ja nichts anderes, als die Konformität der Anbauten mit der ursprünglichen Betriebserlaubnis zu bestätigen.


    Allerdings sticht eine Eintragung aus gutem Grund immer alle anderen "Papiere". Egal aus welchem Rechtsgrund die Eintragung stattfand.
    Beispiele:
    - Es wird ein Lenkerumbau begutachtet und Lenker, Lenkerhalter, Bremsleitungen eingetragen. Egal was Du von diesen Teilen jetzt wechselt, beeinflusst das automatisch auch die anderen Teile. Also muss bei einer Rückrüstung auf Originallenker z.B. wieder eine Begutachtung stattfinden und der Sonderlenker ausgetragen werden.
    - Es wurde ein Zubehörluftfilter(gehäuse) eingetragen, dessen Gutachten nach der Originalauspuffanlage verlangt. Mit dieser wurde das Fahrzeug auf vorgeführt. Also trägt der der Prüfingenieur (muss er nicht, kann er aber) auch die Originalschalldämpfer mit Teilenummer des Herstellers ein. Denn eine andere Auspuffanlage wäre mit dem Zubehörteil nicht zulässig. ;)


    Aber ich bin kein Rechtsanwalt und kann daher nur ohne Garantie mein Verständnis der Rechtslage hier darlegen.

    Ich schreibe zu 99% Blödsinn. Alles andere ist nicht rechtsverbindlich.
    Die Anwendung eventueller Tipps geschieht auf eigene Gefahr.
    Wenn Du nicht sicher bist, wende Dich an eine Fachwerkstatt.

    Einmal editiert, zuletzt von troy® ()

  • Ich würde jetzt erstmal garnichts machen an Deiner Stelle, sondern die Post und den dazugehörigen Vorwurf abwarten. Wenn was kommt, den Wisch zu einem Anwalt geben. Der soll das dann klären. Wenn Du im Vorfeld irgendwas machst erregt das immer nur aufsehen und....irgendein übereifriger Typ fragt da erstmal richtig nach. Also abwarten.....

  • @ troy:
    Ja - Wurde eine Einzelbetriebserlaubnis erteilt, weil es sich um ein Importmodel ohne Europäische Betriebseerlaubnis handelt


    @ rembrandt: da kommt hoffentlich nix mehr - weil, wie gesagt: nett ;)
    Aber ich lass es jetzt drauf ankommen - muss ja erst wieder einer drüber stolpern....... und ich hab noch zwei Jahre Zeit bis zum näxxten TÜV-Termin ;)

  • Thema "ABE Auspuff an Mopped mit Einzelabnahme" ist für mich erledigt:


    Fechter als Importeur der Falcon Double Groove wg. Gutachten angeschrieben.
    Gesamtes Gutachten auf Italienisch u. Englisch als PDF erhalten - (ein super und nicht selbstverständlicher Service)
    damit zum TÜV, Abnahme und Bescheinigung nach §19, 3 für 34 Euro gemacht ,-) - fertisch

  • meistens sind EG-Typgenehmigungen nicht für Import Fahrzeuge, bekomme ab und zu welche für nen RAM also eher Ausnahmen, theoretisch ist dann eine 19.3 Änderungsabnahme nicht zulässig, aber wo kein Kläger da kein Richter... Grund Verwendungsberreich meistens nicht eingehalten, außer die EG-Typgenehmigung bezieht sich auch auf Einzel BE.

  • Thema "ABE Auspuff an Mopped mit Einzelabnahme" ist für mich erledigt:


    Fechter als Importeur der Falcon Double Groove wg. Gutachten angeschrieben.
    Gesamtes Gutachten auf Italienisch u. Englisch als PDF erhalten - (ein super und nicht selbstverständlicher Service)
    damit zum TÜV, Abnahme und Bescheinigung nach §19, 3 für 34 Euro gemacht ,-) - fertisch

    Moin,

    ich steh jetzt vor dem gleichen Problem. Fechter will/ kann mir da aber mit einer ABE NICHT weiterhelfen.

    hast du die vielleicht noch und wenn ja, kannst du sie mir mal zukommen lassen. ich hab ne US-Bob mit der gleichen Konfi.

    Wäre super wenn ich die auch eingetragen bekomme.

    Danke schon mal und Gruß Paul


    hier mal die Antwort von Fechter:

    vielen Dank für Ihre E-Mail.

    Zu e-geprüften Auspuffanlagen gibt es keine Gutachten, welche wir zur Verfügung stellen könnten. Auch ist die Anlage nicht speziell nach anderen Richtlinien für Motorräder aus anderen Nicht-EU-Ländern zugelassen, sondern nur nach den EWG-Richtlinien der EU und für Fahrzeuge, die ebenfalls nach diesen Richtlinien zugelassen und homologiert wurden.