Der TÜV sagt....
[i]Für Motorräder besteht national eine Vorschrift zur Radabdeckung (150mm über Achsmitte - Lauffläche kpl. abgedeckt).- Für Motorräder mit EG-Zulassung ist keine bestimmte Radabdeckung vorgeschrieben.- Eine übertriebene Radabdeckungsdemontage sollte dennoch vermieden werden.[i]
Frage: Wer ohne EU/EG-Zulassung (wie ich) fährt ganz ohne Frontfender oder mit nem Stabilisator, war damit schon x bei der HU mit welchem Ergebnis?
- wär natürlich einfach das Teil vorher wieder anzubauen, aber warum, wenn´s evtl. so geht