Eintragungen ? Fehlanzeige! Brauche mal einen Rat....

Ab sofort gibt es Informationen zum 18. Street Bob Meeting. Ihr findet alle Hinweise dazu im Forum sowie im Meeting-Bereich.
Ab sofort könnt ihr euch für das SBM 2024 anmelden. Schaut dazu einfach auf der Anmeldeseite im Meeting Bereich vorbei.
  • Hallo,


    ich hab meine Bob vor ein paar Jahren bei einem - Nicht - Harley - Händler gekauft. Der wiederum hatte die für eine Diavel in Zahlung gegeben...ich schweife ab...:), jedenfalls hatte mein Vorgänger die Harley direkt beim Harley - Händler umbauen lassen.


    Folgendes wurde gemacht:


    Lenker

    Lampe

    vorverl. Fussrastenanlage

    Felgen

    Fußrasten hinten

    Spiegel

    AMC-Auspuff (mit Prüfnummer)

    180er Reifen (auf entspr Harley-Felge)


    Alles anständiges - soweit ich es beurteilen und anhand der Schriftzüge (da wo vorhanden) erkennen kann - gutes "echtes" Harley-Zeug ;)


    Davon ist aber nicht eingetragen und ABE' s / Gutachten habe ich nicht. Habe immer gedacht - wird schon so richtig sein...


    IST DAS DENN AUCH SO:?:


    PS

    den Reifen hab ich jetzt eintragen lassen...was ist mit dem Rest?


    Beste Grüße


    Axel (Akki)

    Vinyl is forever!


    Meine Bikes bisher:

    Honda MBX 80, Honda MTX 80, Suzuki GS 500E, Yamaha TT 600 (Kickstarter), Ducati 750 Sport, Suzuki 750 (Inazuma), BMW R1150 (Boxercup Replika), Vespa GTS 300


    Aktuell:

    Honda Africa Twin 1100 Adventure Sports (mit DCT), Harley Streetbob

  • Grob gesagt:

    um alles was eine E-Nummer oder e-Nummer hat, musst Du Dir keine Gedanken machen. Das sind in der Regel Schalldämpfer, Spiegel, Leuchten & Rückstrahler, Helm und mit Einschränkung auch Reifen. Die Reifen müssen nicht nur über eine Bauartgenehmigung verfügen sondern auch noch der vorgeschriebenen Bauart und Größe entsprechen. Für alles wo eine KBA-Nr. drauf ist, musst Du eine ABE mitführen (oder eintragen lassen). Wo eine Kennzeichnung vorhanden ist, stehen die Chancen für ein TÜV-Gutachten zur Eintragung gut. Wenn gar nichts auf den Teilen ist, dann wird es schwierig. Einige Teile kann man evtl. mit "datt is orschinol" wegdiskutieren. ;)

    Ich schreibe zu 99% Blödsinn. Alles andere ist nicht rechtsverbindlich.
    Die Anwendung eventueller Tipps geschieht auf eigene Gefahr.
    Wenn Du nicht sicher bist, wende Dich an eine Fachwerkstatt.

  • ich habe an meinem BSL Auspuff auch eine ABE Nummer. Aber bei der Kontrolle der Polizei will er den ABE Schein sehen.Den TÜV habe ich den abe Schein vorgelegt der hat die Nummer verglichen und so weiter hat mir ein Zettel ausgefüllt und habe den Auspuff in der Zulassung eintragen lassen. Sonst musst du die ABE immer mitschleppen

  • Das mag zwar sein, dass er einen Schein sehen will, aber ohne Rechtsgrundlage. In §21a StVZO ist klar geregelt, dass die ECE-Bauartgenehmigung anhand der E-Kennzeichnung und die EG-Typengenehmigung anhand der e-Kennzeichnung anerkannt wird. Wo das Zeichen drauf ist, das ist genehmigt - Punkt. Das gilt für einen Zubehörschalldämpfer genauso wie für einen Scheinwerfer, Rückspiegel, Blinker oder Serienschalldämpfer - dafür gibt es auch keine Scheine oder Kärtchen. Genau deswegen gibt es ja diese Art der dauerhaften Kennzeichnung, sonst hätten wir ja gleich beim alten System bleiben können.

    Ich schreibe zu 99% Blödsinn. Alles andere ist nicht rechtsverbindlich.
    Die Anwendung eventueller Tipps geschieht auf eigene Gefahr.
    Wenn Du nicht sicher bist, wende Dich an eine Fachwerkstatt.

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  • Hallo,


    danke für die Hinweise!


    Gruß


    Axel (bin gerade dabei alles "in Ordnung" zu bringen ;)

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    Meine Bikes bisher:

    Honda MBX 80, Honda MTX 80, Suzuki GS 500E, Yamaha TT 600 (Kickstarter), Ducati 750 Sport, Suzuki 750 (Inazuma), BMW R1150 (Boxercup Replika), Vespa GTS 300


    Aktuell:

    Honda Africa Twin 1100 Adventure Sports (mit DCT), Harley Streetbob