Welche premium-Klappenauspuffanlage?

Ab sofort gibt es Informationen zum 18. Street Bob Meeting. Ihr findet alle Hinweise dazu im Forum sowie im Meeting-Bereich.
Ab sofort könnt ihr euch für das SBM 2024 anmelden. Schaut dazu einfach auf der Anmeldeseite im Meeting Bereich vorbei.
  • Fabiosstreetbob114 :

    In der Betriebserlaubnis der Zubehörabgasanlage muss drin stehen, für welche Betriebserlaubnisnummern (Fahrzeuge) diese Betriebserlaubnis gültig ist. Modellbezeichnungen können über Generationen hinweg stabil bleiben, während sich unabhängig davon die Betriebserlaubnis aufgrund einschneidender Modellpflegemaßnahmen oder aufgrund gesetzlicher Anforderungen zwischendurch ändern kann. Andersherum können mehrere Modelle mit unterschiedlichen Bezeichnungen in der selben Betriebserlaubnis erfasst sein.


    Deswegen interessiert uns bei technischen Fragen ja auch immer das Modelljahr, während das Baujahr oder die Erstzulassung für technische Belange keinerlei Aussagekraft haben.


    Nebenbei (auch wenn es schon zig Mal im Forum durchgekaut wurde):

    Das einzige Dokument, dass mitgeführt und vorgezeigt werden muss, befindet sich direkt auf dem Fahrzeugteil in Form von Prüfzeichen, Genehmigungsnummer und kodiertem Verwendungszweck. Damit ist die Schuldigkeit von Halter/Fahrer erledigt.


    Soonham :

    Der TÜV ist ein Überwachungsverein und trägt sowieso nichts ein. Eintragungen werden, genau wie Stilllegungen, nur von einer Zulassungsstelle vorgenommen. Ein Mitarbeiter des Vereins stellt lediglich eine Bescheinigung oder ein Gutachten über eine ordnungsgemäße Anbauabnahme, Änderungsabnahme oder Begutachtung aus, mit der ein Halter dann bei der zuständigen Zulassungsstelle eine entsprechende Änderung beantragen kann. Diese/s Bescheinigung/Gutachten kann aber auch jede andere berechtigte Person/Prüforganisation ausstellen, welche nicht den internen Arbeitsanweisungen eines TÜV unterliegt. Allerdings ist die Inhaberin der Technischen Prüfstelle (TP) eines Bundeslandes die oberste Überwachungsinstanz. Diese kann, darf und soll über sämtliche Abnahmen aller zugelassenen Sachverständigen, Prüfer und Prüforganisationen wachen. In den gebrauchten Ländern ist regelmäßig ein TÜV mit der Führung der TP betraut, in den „neuen“ Ländern die DEKRA. In der Regel werden Stichproben durchgeführt. In Hessen nehmen sie ganz genau und prüfen jeden Fall ganz genau, als hätten sie früher unter den zwei Erichs gelernt.


    Die Weigerung der Anbauabnahme hängt aber nicht primär mit dem Thema „Klappenpuff“ zusammen, sondern vielmehr mit der (fehlenden) Rechtsgrundlage. Andere Scheinwerfer, Rückspiegel oder Blinker, die auf der gleichen Rechtsgrundlage eine europäische Betriebserlaubnis erhalten haben, werden ja auch nicht abgenommen und anschließend eingetragen. Das ist ja der Sinn dieser EU-Verordnungen.


    Ob die Zulassungsstelle eine beantragte Eintragung auch tatsächlich übernimmt, liegt weiterhin im Ermessen der Behörde. Es gibt hin und wieder Zulassungsstellenleiter, die ihre eigenen Vorstellungen und Maßstäbe haben und durchsetzen.

    Ich schreibe zu 99% Blödsinn. Alles andere ist nicht rechtsverbindlich.
    Die Anwendung eventueller Tipps geschieht auf eigene Gefahr.
    Wenn Du nicht sicher bist, wende Dich an eine Fachwerkstatt.

  • eher nen Dauerstä . . . . . ^^

    Das kenne ich nur zu gut, hab mich nach Anbau von der Kesstech auch erstmal gefragt ob das richtig war....das war es, die paar Minuten die die Anlage geschlossen gefahren wurde, kann man an einer Hand abzählen.

  • Danke für die Info. Da aber bei einer kesstechanlage kein Schreiben in Form von a4 Blättern dabei ist, weis ich nicht ob die passend zu meiner Ablage ist.


    Auf dem Typenschild der Anlage steht folgendes:

    KT-18_1

    e5

    00001G


    Ist die Anlage jetzt passend für meine Streetbob 2021 114 fxbbs?


    Oder woran erkenne ich ob die Anlage zu meinem Kfz passt?

  • Ganz sicher kann Dir das der Hersteller der Anlage sagen. Ich habe mal grob nach den Betriebserlaubnisnummern der Fahrzeuge gesucht und bei FXBB/S und FXDF/S die Nummer e4*168/2013*00062*** gefunden. Ich kann zwar keine Garantie dafür übernehmen, aber m.M.n. stehen die Chancen gut, dass alles passt und erlaubt ist.

    Ich schreibe zu 99% Blödsinn. Alles andere ist nicht rechtsverbindlich.
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  • Soonham :

    Der TÜV ist ein Überwachungsverein und trägt sowieso nichts ein. Eintragungen werden, genau wie Stilllegungen, nur von einer Zulassungsstelle vorgenommen.

    ok… sagt man halt so bei uns im Volksmund 😀


    (is genau wie bei Stoßdämpfern wenn man die Vorspannung erhöht, stellt man die ja auch nicht härter, obwohl fast jeder sagt: "härter stellen!")

  • Ganz sicher kann Dir das der Hersteller der Anlage sagen. Ich habe mal grob nach den Betriebserlaubnisnummern der Fahrzeuge gesucht und bei FXBB/S und FXDF/S die Nummer e4*168/2013*00062*** gefunden. Ich kann zwar keine Garantie dafür übernehmen, aber m.M.n. stehen die Chancen gut, dass alles passt und erlaubt ist.

    Ja das glaube ich auch, da vorallem auf der Karte auch meine Modellbezeichnung st1 steht.

    einzige was nicht passt ist die Bezeichnung Euro 4, da ich Euro 5 habe. Die Anfrage an kesstech ist raus

  • Hab ich das richtig verstanden,daß Dein seriöser Verkäufer Dir eine Komplettanlage von einer Fat Bob,die einen anderen Rahmen hat,in Euro 4 für eine Euro 5-Street Bob,die insgesamt 4 Lambdasonden hat,verkaufen will und Dir erzählt,daß Die für alle Softails paßt???

  • Japp, pro Zylinder 1 Sonde vor dem Kat, um anhand der Messung das Gemisch korrigieren zu können und 1 Sonde nach dem Kat, um die Funktion des Katalysators zu überwachen.

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