Klappenauspuff wird nicht mehr eingetragen

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  • Mein Schrauber mit TüV im Hause hat mich heute informiert, dass bei im Schein eingetragenem offenen Lufi, keine Klappenauspuffanlagen mehr eingetragen werden dürfen.

    TüV Prüfer hatte wohl eine Rückfrage durch zu Zulassungsstelle auf dem Tisch, wo er begründen soll, warum im vorliegenden Fall dies noch zulässig sei.

    Offenbar gibt es von oberster Stelle ein Schreiben, wonach dies nicht mehr zu bescheinigen bzw einzutragen sei.


    Hatte hier schon jemand das Problem?

    Was für ein Mist ist dass nun wieder!

  • Das mit der ABE ist klar, aber darüber hinaus hat der TüV bei offenen Lufi die Tüten eingetragen, weil ja die ABE Voraussetzungen nicht erfüllt sind.


    Dieses Schlupfloch wurde nun (vorübergehend in Bayern) geschlossen.

    Daher die Frage, ob das in anderen Bundesländern auch so ist?

  • Also bei mir ist beides eingetragen, offener Lufi mit Tüv-Kit und jetzt im April wurde die Kess Tech eingetragen.

    Der Tüv´ler hat gesagt das das Eingetragen sicherer ist, da sich da bald was mit Klappenanlagen ändern wird und bei einer Eingetragenen Anlage ist Bestandschutz drauf.

    In meinem Gutachten vom offenem Lufi steht nichts von "Nur mit Original Auspuff"

  • Es geht um den Auspuff nicht um LuFis!

    In der Produktinfo zu einer Kesstech z.B. steht:


    - KessTech Abgasanlagen sind immer entwickelt, konstruiert, designed und homologiert auf den Auslieferungszustand des Originalfahrzeugs.
    Ob eine Montage von weiteren Zubehörteilen zusammen mit einer KessTech Abgasanlage möglich und weiterhin legal ist, kann KessTech
    nicht beurteilen und übernimmt daher auch keine Garantie oder Haftung. Gern steht unser Technischer Support für Fragen zur Verfügung.

    Imho ist die Homologisierung beim Anbau eines Zubehör-LuFis nicht mehr gegeben... auch wenn ein TÜVer das abnimmt. Und genau dass ist dem TÜV in BY anscheinend jetzt untersagt wurden.

    Aber vielleicht weiß jemand anderes mehr?


    Micha

  • Ist meines Wissens nach in Hessen schon länger Praxis.


    Eigentlich betrifft dies jede Kombination aus sich gegenseitig beeinflussenden Änderungen, wo mehr als eine Komponente geändert wurde. Ob aus dem Bereich Motor (Luftfilter, Auspuff, Nockenwelle, Hubraum ...) oder dem Bereich Fahrwerk (Federbeine, Tieferlegung, Rad-Reifen-Dimensionen ...).


    Wobei die Eintragung offener Luftfilter schon immer eine Grauzone war und in den meisten Fällen bei einer Durchfahrtsprüfung auch nicht stand hält weil zu laut. Rechtlich sicher ist eigentlich nur die Eintragung, in Verbindung mit der weiteren Verwendung, von Luftfiltern mit Reduzierkits und zugehörigem TÜV-Gutachten. Egal ob dort ein Screamin' Eagle Stage I, Arlen Ness Big Sucker oder ein Eigenbau der großen Harleyhändler kastriert wird.


    Grundsätzlich beziehen sich alle Prüfbescheinungen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Betriebserlaubnisbescheinigungen oder sonstige relevante Papiere von Umrüstteilen immer1 auf das ansonsten serienmäßige Fahrzeug. Dass hierbei die gegenseitige Beeinflussung von Federbeinen und Luftfilter vernachlässigbar ist, dürfte jedem Laien klar sein.


    1 Ausnahme bilden einige TÜV-Gutachten von Bertls HD-Bamberg, in denen ausdrücklich bestimmte Kombinationen geprüft wurden).

    Ich schreibe zu 99% Blödsinn. Alles andere ist nicht rechtsverbindlich.
    Die Anwendung eventueller Tipps geschieht auf eigene Gefahr.
    Wenn Du nicht sicher bist, wende Dich an eine Fachwerkstatt.

  • Es geht um den Auspuff nicht um LuFis!

    In der Produktinfo zu einer Kesstech z.B. steht:


    Ist mir schon klar dass es um den Auspuff geht!

    Was in einer Produktinfo steht ist unerheblich, wichtig ist was in der ABE steht und da steht nichts von Auslieferungszustand.

    Klar das Kess Tech bei Anbau von weiteren Teilen keine Verantwortung übernimmt, gibt ja vieles zum anbauen.

    Wenn aber der Gutachter vom bayrischen Tüv das so einträgt, gehe ich davon aus, das es für den öffentlichen Verkehr zugelassen ist.

  • Mein Händler um die Ecke meinte, es gäbe für bestimmte Modelljahre Kombigutachten, bei denen Auspuff in Verbindung mit offenen Lufi eingetragen wird (was dann auch so im Schein steht.

    Siehe oben auch der Post von Troy).


    Eine andere Möglichkeit ist ein Modell zu nehmen, welches von Werk aus einen offenen Luft hat, bspw die LRS. Da ist wohl eine KessTech mit ABE zulässig, weil offener Lufi ja schon Original verbaut ist.


    Aber egal was man fährt, wenn man zu laut ist und in die Kontrolle kommt, dann fährst du in Bayern keinen Meter mehr.

  • Aber egal was man fährt, wenn man zu laut ist und in die Kontrolle kommt, dann fährst du in Bayern keinen Meter mehr.

    Das ist eigentlich der wichtigste Satz.

    Ich schreibe zu 99% Blödsinn. Alles andere ist nicht rechtsverbindlich.
    Die Anwendung eventueller Tipps geschieht auf eigene Gefahr.
    Wenn Du nicht sicher bist, wende Dich an eine Fachwerkstatt.

  • Wenn alles korrekt eingetragen ist, und nachweislich nicht manipuliert wurde, dann haben die garkeine Berechtigung mich an der Weiterfahrt zu hindern. Da kann ja schliesslich auch keiner sagen die Farbe des Motorrades ist nicht zulässig und die karre wird jetzt stillgelegt.....

    Und wenn die die weiterfahrt untersagen, dann ist in allen Fällen was manipuliert, sprich keine Db Eater oder gar ein anderer Auspuff dran als in den Papieren angegeben. Aber weil ein eingetragener Auspuff mit Luftfilter der eingetragen ist einem Dorfsheriff nicht gefällt, ist das noch lange kein Grund das Moped aus dem Verkehr zu ziehen.

  • Wie bereits an anderer Stelle gesagt: dürfen und machen sind unterschiedliche Dinge!


    Wenn die Beamten den subjektiven Eindruck haben, hier wird die Verkehrssicherheit oder der Umweltschutz beeinträchtigt, dann machen sie es.


    Letztendlich bleibt alles an der Lautstärke hängen. Die Kontrollgruppen Krad führen fast immer Standgeräuschmessungen vor Ort durch und wenn es dort zu laut ist, dann ist in der Regel Fahrtende. Wenn man dann noch lamentiert kann es vorkommen, dass sie zur Beweissicherung entweder den Auspuff oder das gesamte Motorrad beschlagnahmen. Alles eine Frage der Argumentation.


    Gefühlt geht es einfach darum, den Heizern und Lärmbrüdern das Wochenende zu verhageln. Es geht nicht um die Motorradfahrer allgemein, sondern eigentlich immer nur die 10% Trash, genau wie bei anderen gesellschaftlichen Brandthemen. Ein recht bekannter Motorradanwalt hat dazu folgenden Rat: der Maßnahme zustimmen und das Motorrad am nächsten Tag/Montag wieder abholen. Denn wenn Du nicht zustimmst, dann wird die Maßnahme unter Zwang durchgeführt und das Motorrad bleibt stehen, bis ein Richter entscheidet ob es rechtmäßig war oder nicht. Das zieht dann meist noch die Kosten für ein Gutachten nach sich.


    An Aktionstagen nehmen teilweise sogar aaSoP von TÜV oder DEKRA an den Kontrollen teil und sogar die Zulassungsbehörde ist mit vor Ort. So kann direkt und gerichtsverwertbar geprüft werden, ob hier ein technischer Defekt, ein geringfügiger Mangel oder gar ein Erlöschen der BE vorliegt. Die Zulassungsbehörde kann in entsprechenden Fällen direkt vor Ort still legen und das KZ entsiegeln.


    Ich lasse auch jeden Pups eintragen. Für 99% der Kontrollen ist das auch gut. Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass mir in einer "Aktionstag-Kontrolle" der Arsch aufgerissen würde. Und wenn es nur wäre, weil irgendwo nicht "I.V.M." steht.

    Ich schreibe zu 99% Blödsinn. Alles andere ist nicht rechtsverbindlich.
    Die Anwendung eventueller Tipps geschieht auf eigene Gefahr.
    Wenn Du nicht sicher bist, wende Dich an eine Fachwerkstatt.

  • Hast Du wirklich die Homologationspapiere gelesen oder nur die nichtssagende und überflüssige „Visitenkarte“?

    Ich habe natürlich nur die "Visitenkarte", aber mehr bekommt man ja auch nicht. Habe mal Kess Tech angeschrieben, vielleicht bekomme ich das ja noch.


    Ich fahre jetzt über 30 Jahre Motorrad und wurde noch nie aufgehalten bzw. kontrolliert und hoffe das bleibt so.

    Bei mir ist auch alles eingetragen und meinen Luftfilter fahre ich sogar mit den Blechen vom Tüv-Kit, da mir das laute Ansuggeräusch nicht gefällt.

    Ich möchte trotzdem nicht in eine Kontrolle kommen, denn die Beamten könnten das anders sehen und da zieht der Fahrer immer den kürzeren.

  • Habe folgende Antwort von Kess Tech bekommen.


    Homologationspapiere können wir dir nicht zukommen lassen; diese Daten sind unter Verschluss.

    Wenn du die Papiere für eine Eintragung benötigst, bitten wir dich eine Kopie deines Fahrzeugscheins, ein Foto der Signierung der Schalldämpfer (E-Nummer) und die Kontaktdaten deines TÜV-Prüfers zukommen zu lassen. Die nötigen Unterlagen lassen wir wiederum dem TÜV-Prüfer zukommen.


    Somit hat kein Benutzer einblick in die Homologationspapiere, damit stehen meiner Meinung nach die Prüfer in der Pflicht wenn etwas nicht stimmt.

    Also wenn es ein Tüv´ler genau nimmt muss man diesen weg gehen.

    Da bei mir alles eingetragen ist, sehe ich meine Pflichten vollständig erfüllt. 8);)