Mein Schrauber mit TüV im Hause hat mich heute informiert, dass bei im Schein eingetragenem offenen Lufi, keine Klappenauspuffanlagen mehr eingetragen werden dürfen.
TüV Prüfer hatte wohl eine Rückfrage durch zu Zulassungsstelle auf dem Tisch, wo er begründen soll, warum im vorliegenden Fall dies noch zulässig sei.
Offenbar gibt es von oberster Stelle ein Schreiben, wonach dies nicht mehr zu bescheinigen bzw einzutragen sei.
Hatte hier schon jemand das Problem?
Was für ein Mist ist dass nun wieder!