Auspuff Luftfilter Kombination: Leistung

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  • Hey Jungs,

    Ich würde gern von euch wissen, welche Auspuff - Luftfilter Kombination Ihr fahrt und wie es bei euch mit Eintragung dieser aussieht.

    War letztens beim Händler, die sagten mir, dass sich meine Kombination (SE Tüten mit SE heavy breather) Tüvtechnisch nicht versteht und somit nicht eintragungsfähig ist...

    (Ich weiß, dass der heavy breather nicht ece zugelassen für die SB ist, ich dachte allerdings, dass ich den mit den SE endtöpfen mit E Zeichen eingetragen bekomme..;()

    Vielen Dank im vorraus für Informationen.

    :)

  • Bei mir ist der Heavy Breather eingetragen. Der SE-Endtopf trotz ECE nicht. Aber laut Dekra nur weil er ja ne e-Nummer hat. Werde meinen Orginal-Endtopf behalten. Falls die Rennleitung Einwände gegen den Umhau hat, wird halt zurückgebaut.

    Die ECE gilt auch nur für den Auspuff. Oftmals sind Auspuffanlagen in Verbindung mit dem Heavy Breather (oder anderen Luftfiltern) nicht zugelassen und somit nicht eintragungsfähig.

  • diese Problematik besteht ja schon seit Jahren.

    Ich glaube es war Anfang letzten Jahres dass die Prüfstellen angewiesen wurden auf dieses Thema verstärkt zu achten

  • Bei mir ist der Heavy Breather eingetragen. Der SE-Endtopf trotz ECE nicht. Aber laut Dekra nur weil er ja ne e-Nummer hat. Werde meinen Orginal-Endtopf behalten. Falls die Rennleitung Einwände gegen den Umhau hat, wird halt zurückgebaut.

    Solch eine Aussage kommt von einem Prüfer? :thumbdown:
    Sämtliche allgemeinen Zulassungen von AGAs verlieren grundsätzlich ihre Gültigkeit in Verbindung mit anderen tangierenden Umbauten, eben z.B. Luftfilter. Es sei denn, gewisse Luftfilter sind explizit in der Zulassung aufgeführt.
    Das weiß die Polizei natürlich, besonders wenn sie gezielt kontrollieren. Sollte ein Prüfer bei der DEKRA eigentlich auch wissen....schade.

  • Bei mir ist der Heavy Breather eingetragen. Der SE-Endtopf trotz ECE nicht. Aber laut Dekra nur weil er ja ne e-Nummer hat. Werde meinen Orginal-Endtopf behalten. Falls die Rennleitung Einwände gegen den Umhau hat, wird halt zurückgebaut.

    Sender - Empfänger ...


    Die SE-Schalldämpfer hat er nicht eingetragen, weil die eine e-Nummer haben (welche nur zusammen mit dem Originalluftfilter gilt und er es deswegen streng genommen ohne neue Geräusch- und Abgasprüfung nicht zusammen mit dem Schwer-Atmer eintragen darf).


    (Sicherlich gilt auch für den Schwer-Atmer eine Beschränkung auf die originale Auspuffanlage. Prüfe mal die Papiere zum Luftfilter.)

    Ich schreibe zu 99% Blödsinn. Alles andere ist nicht rechtsverbindlich.
    Die Anwendung eventueller Tipps geschieht auf eigene Gefahr.
    Wenn Du nicht sicher bist, wende Dich an eine Fachwerkstatt.

  • Ohne Kombinationsgutachten, in dem beides zusammen ( Auspuff & Filter) geprüft wurde und der RV 134/2014 entspricht, ist eine Kombination von EG ABE Auspuff und EG ABE Luftfilter nicht erlaubt. Selbst wenn ein Prüfer dies zusammen einträgt obwohl kein Kombinationsgutachten vorlag, ist es dennoch nicht legal und dafür muss er dann auch geradestehen. Eine Kontrolle könnte aber jederzeit berechtigt die BE entziehen und die Eintragung würde einer erneuten Begutachung nicht standhalten. Sie würde ausgetragen. Der rechtliche Status ist also nur "bis auf weitered geduldet".

  • Weiß nicht ob was einen weiter hilft! Ich hab die komplette Jekill und Hyde Anlage drunter plus einen offen Luftfilter von SE und hab durch den freundlichen HD Händler in Berlin alles eingetragen . Ich war damals beruflich in Berlin und hatte das Motorrad mit und musste zu dem Zeitpunkt zur Inspektion und auf Anfrage hatten die mir alles eingetragen lassen und hab es heute so im Schein stehen!

  • Butcher

    So wie bei Dir ist es bei mir auch eingetragen (nur andere Komponenten: SE Luftfilter, SE Motor, S&S-Schalldämpfer). Diese Eintragung hilft nur bei Dorfpolizisten und ist ansonsten nicht das Papier wert, auf dem sie gedruckt ist. Dies nennt man Stufeneintragung, weil sich im Nachhinein nicht feststellen lässt, ob es als Paket begutachtet wurde oder ob man erst mit den einen Teil, dann mit dem anderen Teil usw. zur Vorführung war. Für eine rechtlich korrekte Eintragung muss immer "in Verbindung mit" (I.V.M.) dabei stehen:

    *AUSTAUSCHLUFTFILTER I.V.M. AUSTAUSCHSCHALLDAEMPER*

    oder

    *MOTOR I.V.M. AUSTAUSCHLUFTFILTER I.V.M. AUSTAUSCHKRÜMMER I.V.M. AUSTAUSCHSCHALLDAEMPFER*

    bzw.

    *LENKER I.V.M. AUSTAUSCHBREMSLEITUNG*


    Wenn es kein Kombinationsgutachten gibt, werden die Sachverständigen da schon vorsichtiger. Denn selbst wenn es wie oben eingetragen wird aber bei einer Messung das Fahrzeug zu laut ist, dann ist es zu laut und die Eintragung nützt es gar nichts. Auch wenn etwas eingetragen ist, ist der Halter/Fahrer dafür zuständig, dass sein Fahrzeug gesetzeskonform ist. Allerdings würden dem Sachverständige dann ggf. berufsrechtliche Konsequenzen drohen. Kommt auch aufs Bundesland an, wie die obersten Wächter der TP so drauf sind.

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  • So in etwa hat man es mir auch erklärt Troy, solange es gut geht hab ich damit kein Problem und wo kein Kläger da ist auch kein Richter, und wenn der Dorf Sheriff keine Einwände hat umso besser! Man sollte es nur nicht auf die Spitze treiben wo sie auf solche Maschinen warten wie Hamburger Harley Days das könnte dann ein Schuss nach hinten geben!

  • Trick

    Hat den Titel des Themas von „Auspuff Luftfilter Kombination eintragen“ zu „Auspuff Luftfilter Kombination: Leistung“ geändert.
  • "Offiziell" ändert sich an der Leistung nichts bzw. bleibt sie innerhalb der gesetzlichen Toleranz von ±5%.


    Dies wird sich voraussichtlich bei reinem Teiletausch auch so ausgehen. Alles was darüber hinaus geht wird eher an einer umfassenden Softwareanpassung liegen. Also nicht nur die Anpassung der Volumeneffizienztabelle an die neuen Komponenten, sondern ein komplettes Mapping mit leistungsoptimierter AFR-Tabelle. Das wird aber niemals offiziell möglich sein oder zu offiziellen Werten führen. Also machen (lassen) und hoffen nicht aufzufliegen.

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