Seitliche Reflektoren

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  • Schönen guten Tag zusammen,


    ich habe eine kurze frage bezüglich der seitlichen Reflektoren bei Euro 4 Motorrädern.

    Im Netz finde ich teils widersprüchliche Angaben ob die Reflektoren am Heckfender nun Pflicht sind oder nur obligatorisch.

    Bei älteren Modellen besteht wohl Bestandsschutz aber was ist mit den neuen Modellen? Bekomme ich Probleme beim TÜV oder mit der Rennleitung wenn ich diese entferne?


    Danke für die Antwort und DlzG Sascha

  • EURO4 unterliegt der 93/92 EWG, diese besagt dazu:
    Seitliche Reflektoren pro Seite einer oder zwei, vorne orange, hinten orange oder rot.


    Also, einer pro Seite ist zwingende Pflicht. Diese nicht zu haben gibt einen Punkt und (glaube) 70€.


    Und für die nächste Frage, der rote, nicht dreieckige Rückstrahler MUSS in der Mitte sitzen. Auf der Mittellängsebene, um genau zu sein lt. 93/92 EWG. Unterm seitlichen Kennzeichenhalter z.B. ist nicht zulässig.


    Das entsprechende Regelwerk kann man problemlos über Google->" 93/92 EWG" als PDF runterladen ;)

  • Danke für die Antwort. Die Formulierung einer oder zwei, in solch einem Text klingt für mich sehr merkwürdig. In einigen Foren hatte ich gelesen das Leute Probleme mit dem Tüv bekommen haben, weil die sie die hinteren seitlichen Reflektoren entfernt hatten. Auf der anderen Seite habe ich bisher keinen Heckumbau gesehen bei dem diese verbaut waren. Da ich demnächst selbst einen Heckumbau plane wollte ich die gesetzliche Richtlienie vorab geklärt haben. Die Kollegen von der Rennleitung sind hier teils sehr streng was das angeht.

  • Wie gesagt, lad dir die Richtlinie runter, lies nach ;)
    Es steht unter dazu drin:

    (Auszug aus der 93/92 EWG)


    6.7. Seitliche nicht dreieckige Rückstrahler


    6.7.1. Anzahl je Seite: einer oder zwei der Klasse 1a(1).

    6.7.2. Anbauschema: keine besonderen Vorschriften.

    6.7.3. Anordnung

    6.7.3.1. In der Breite: keine besonderen Vorschriften.

    1993L0092 — DE — 23.11.1993 — 000.001 — 19

    (1) Entsprechend der Klassifizierung der Richtlinie 76/757/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Rückstrahler für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger.

    ▼B

    6.7.3.2. In der Höhe: mindestens 300 mm und höchstens 900 mm über dem Boden.

    6.7.3.3. In Längsrichtung: so, daß der Rückstrahler unter normalen Umständen weder vom Fahrzeugführer noch vom Beifahrer, noch von deren Bekleidung verdeckt wird.

    6.7.4. Geometrische Sichtbarkeit

    Horizontalwinkel: 30º nach vorn und nach hinten.

    Vertikalwinkel: von der Horizontalen ausgehend 15º nach oben und 15º nach unten. Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5º verringert werden, wenn der Rückstrahler in einer Höhe von weniger als 750 mm angebracht ist.

    6.7.5. Ausrichtung: Die Bezugsachse der Rückstrahler muß senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs verlaufen und nach außen ausgerichtet sein. Vorn angebrachte Rückstrahler dürfen die Einschlagbewegungen der Lenkvorrichtung mitvollziehen.

    6.7.6. Zusammenbau mit anderen Lichtsignaleinrichtungen ist zulässig.


    "Anzahl je Seite: Einer oder zwei". Du kannst also einen oder zwei verbauen, nicht aber keinen oder drei oder mehr. Häufig ist es bauartbedingt, ob nun einer oder zwei montiert werden.

  • nachdem Dein Moped mit zwei Rückstrahlern zugelassen wurde sind auch zwei pro Seite vorgesehen. Wer nach -frankreich fährt muß auch seitliche Rückstrahler oder anderes reflektierendes Material dran machen, egal wie alt das Moped ist...


    ich erinnere mich noch an die Zeit, da mußte ich die seitlichen Rückstahler meiner CB250 entfernen da sie in DE nicht zulässig waren.

  • ….soweit ich mich erinnere gehört Frankreich zur EU, wonach hier auch die 93/92 EWG für nach EU-Recht zugelassene Motorräder gilt.



    Richtig ist aber, dass diese Richtlinie nur beschreibt, wie ein Motorrad beleuchtungstechnisch nach EU zugelassen werden muss. Halt eben mit einem, oder zwei Strahlern. Wurde dein Motorrad z.B. mit zweien zugelassen, wie es bei der StreetBob der Fall ist, ist es natürlich so oder so unzulässig, den Zustand zu ändern.

    Leider schreibt der TE nichts über sein Motorrad....

  • Sorry das hätte ich natürlich tun sollen. Es handelt sich um eine Street Bob Baujahr 2018. Also bedeutet das wenn ich einen zugelassen Heckumbau möchte müssen die hinteren Reflektoren verbaut werden ? Oder gibt es dazu eine Sonderregelung Bauart bedingt ?

  • Strenggenommen müssen auch bei einem Umbau, der keine hinteren Reflektoren zulässt, auch diese wieder verbaut werden.

    Streng genommen erlischt, je nach Art des Heckumbaus, die Betriebserlaubnis und man könnte/muss das Fahrzeug nach §21 StVZO begutachten lassen um eine neue Betriebserlaubnis zu beantragen. Hierbei könnte der Wegfall der hinteren Reflektoren berücksichtigt werden.


    Wenn für diesen Umbau ein Teilegutachten nach §19(3) vorliegt, in dem der Entfall der hinteren Reflektoren vorgesehen ist, ist auch alles gut. Sollte m.M.n. dann aber auch in die Fahrzeugpapiere übernommen werden.


    Ich weiß, das sind viele "wenns". Aber unmöglich sollte es nicht sein., wenn man es denn ernsthaft möchte.

    Ich schreibe zu 99% Blödsinn. Alles andere ist nicht rechtsverbindlich.
    Die Anwendung eventueller Tipps geschieht auf eigene Gefahr.
    Wenn Du nicht sicher bist, wende Dich an eine Fachwerkstatt.

  • Streng genommen erlischt, je nach Art des Heckumbaus, die Betriebserlaubnis und man könnte/muss das Fahrzeug nach §21 StVZO begutachten lassen um eine neue Betriebserlaubnis zu beantragen. Hierbei könnte der Wegfall der hinteren Reflektoren berücksichtigt werden.

    Das ist so nicht ganz korrekt. Die nach 93/92 EWG in der Gesamtzulassung des Herstellers vorhandene Beleuchtungsanlage könnte man nur dann verändert neu zulassen, wenn man das Fahrzeug komplett aus dem Verkehr zieht, stilllegt und dann eine neue Gesamtzulassung für den Markt beantragt, z.B. ohne Reflektor hinten. Das ist für eine Privatperson so aber finanziell und vom Aufwand her nicht zu stemmen ;)
    Ein Umbau beim TÜV abnehmen lassen, mit z.B. dem Zusatz:" Wegfall der Reflektoren hinten", ist so nicht möglich und nicht zulässig.
    Alles, was Teil einer Gesamtzulassung ist, kann auf keinen Fall legal entfernt oder umgebaut werden. Man kann nicht einfach per Abnahme geltende Rechte für den einzelnen aufheben ;)


    Ich habe beruflich mit der Akkreditierung von Zertifizierern wie dem TÜV zu tun, kenne mich da also ein wenig aus.

  • Beim Reflektor hinten wäre eine Anbringung am seitlichen KZ nur ein geringer Mange

    Das ist mittlerweile nicht mehr so. Die kontrollierenden Organe wurde ab Sommer 2019 vermehrt nach dem EU Recht geschult und dieses ist vehement umzusetzen. Ein außermittiger Strahler kommt dem gleich, keinen zu haben.


    In den Niederlanden, Belgien und Frankreich wird dir sogar eine Weiterfahrt untersagt.

  • Das ist mittlerweile nicht mehr so. Die kontrollierenden Organe wurde ab Sommer 2019 vermehrt nach dem EU Recht geschult und dieses ist vehement umzusetzen. Ein außermittiger Strahler kommt dem gleich, keinen zu haben.


    In den Niederlanden, Belgien und Frankreich wird dir sogar eine Weiterfahrt untersagt.

    ist so, falsch angebracht ist ein geringer Mangel in Deutschland laut Mängelkatalog

  • In diesem Fall ist es aber nicht "falsch angebracht", sondern "Veränderung der bauartbedingten Zulassung durch Eingriff/Manipulation".

    Der Strahler wurde ja nicht vom Werk falsch angebracht ;) Hier liegt ein Eingriff vor.
    Muss man stark unterscheiden. Viele Polizisten machen das beim DB Eater, wenn dich nicht direkt drankriegen wollen. Da gibt es einen Unterschied zwischen "huch, wohl während der Fahrt verloren ;) " und "ausgebaut! Manipulation!".

    Bei einem Rückstrahler ist das anders....der wandert nicht während der Fahrt unters seitliche Kennzeichen. Und wenn ich dann noch eine Heckumbau habe, dann ist das Vorsatz.

    Meine SB wurde von Harley komplett ohne seitliche Reflektoren und mit Strahler unterm stl. Kennzeichen bei mir angeliefert. Habe alles direkt korrigiert, da mich ein Freund, der bei der Anlieferung dabei war und Polizist in einer Kradgruppe ist, auch noch mal drauf hinwies, dass das keine Lapalie ist. Eigentlich wäre es für den Händler sogar strafbar ein Motorrad so auszuliefern. Aber so viel Spießer bin ich dann doch nicht ;)

  • N`abend,

    kurze Info in die Runde bzgl. Rückstrahler:

    Ich habe gerade mein Heck (Bobber-Fender; umgebaut auf 180er; etc.) umgebaut und bin in engem Kontakt mit meinem TÜV-Prüfer - was ich für super wichtig halte.


    Das Thema Rückstrahler haben wir so weit besprochen, dass ich hinten am neuen Fender einen (wenigstens für die Abnahme) mittig anbringen muss. Sonst habe ich einen am neuen seitlichen Kennzeichenhalter und dieser gilt laut Prüfer nicht und reicht auch für die Einzelabnahme des Umbaus nicht aus.

    Die ursprünglichen - seitlichen gelben Reflektoren habe ich am neuen Fender nicht mehr - auch keinen Ersatz in den Farben rot, gelb oder schwarz. Ich werde euch ne Info geben, sobald der Abnahmetermin kommt. Dies wird voraussichtlich kommende Woche sein.


    Euch allen ein schönes Pfingstfest,

    Olli

  • da bin ich gespannt!

  • Wenn die seitlichen vorne noch dran sind reicht das vollkommen aus. 👍

  • Das ist so nicht ganz korrekt. Die nach 93/92 EWG in der Gesamtzulassung des Herstellers vorhandene Beleuchtungsanlage könnte man nur dann verändert neu zulassen, wenn man das Fahrzeug komplett aus dem Verkehr zieht, stilllegt und dann eine neue Gesamtzulassung für den Markt beantragt, z.B. ohne Reflektor hinten. Das ist für eine Privatperson so aber finanziell und vom Aufwand her nicht zu stemmen ;)
    Ein Umbau beim TÜV abnehmen lassen, mit z.B. dem Zusatz:" Wegfall der Reflektoren hinten", ist so nicht möglich und nicht zulässig.
    Alles, was Teil einer Gesamtzulassung ist, kann auf keinen Fall legal entfernt oder umgebaut werden. Man kann nicht einfach per Abnahme geltende Rechte für den einzelnen aufheben ;)


    Ich habe beruflich mit der Akkreditierung von Zertifizierern wie dem TÜV zu tun, kenne mich da also ein wenig aus.

    Nach dem Gesichtspunkt dürfte man den bei den Modellen vor Euro 4 die Seitlichen Reflektoren auch nicht entfernen weil die ja von Werk aus dran waren somit mit homologiert sind oder siehst Du das anders?

  • Nach dem Gesichtspunkt dürfte man den bei den Modellen vor Euro 4 die Seitlichen Reflektoren auch nicht entfernen weil die ja von Werk aus dran waren somit mit homologiert sind oder siehst Du das anders?

    dann dürftest ja praktisch fast garnichts verändern oder. Wie wäre z.B wenn Dein Bike ein separates Rücklicht hätte und dann machst Du 3in1 dran? Ups homologiertes Rücklicht weg???? Die Richtlinie besagt klar, das mindestens einer pro Seite dran sein muss es aber auch 2 sein können. Die die hinten welche dran haben wollen beim Heckumbau können sich ja die Katzenaugen in die Speichenfelge klipsen wie früher am Fahrrad.

  • Hab bei mir vorne die Teile entfernt und hinten die guten grauen aus China dran gemacht 😏

    Haben ja ein „e“- Zeichen also muss es ja erlaubt sein 😄
    roter Rückstrahler ist unterm seitlichen KZH wo er auch hingehört. Würde doch total bescheuert aussehen, wenn ich den KZH auf die Seite pack und dafür nen Strahler an den Fender klatsch.

    Ich mein, was soll’s? Wenn ich in ne Kontrolle kommt und alles was bemängelt wird ist die fehlende orange Glitzerstange. Dann verabschied ich mich lächelnd mit nem high five vom Cop und bin halt 70€ ärmer und nen Punk reicher. ✌🏻
    Wer Spaß am basteln hat macht vielleicht auch mal was, was nicht zu 100% legal ist. Aber wenn man in ne Kontrolle kommt, steht man einfach dazu, zahlt die Zeche und dann geht’s weiter.
    Aber ich hab auch leicht reden, hab ja net viel umgebaut. Ich muss jetzt erst mal wieder sparen, damit ich wieder Budget zum basteln hab.


    Aber die Vorstellung von bärtigen, tätowierten, harten Rockern, die Angst haben mit ihrer Harley wegen Wegen falschem Blinkerabstand oder Reflektoren in den Bau zu wandern amüsiert mich schon 🤣😂

  • Moinsen

    Ich sehe da nix von Farbe

    Sind die schwarzen echt verboten ?

  • Achso, ja stimmt.... Das steht nicht in der EWG, da für Reflektoren grundsätzlich gilt, vor Mittelquerachse (oder schlicht Mitte) gelb (der Gelbton entspricht dem bekannten Orange, hinter Mitte rot oder gelb.
    Die schwarzen bzw. weissen Reflektoren gibt es (meines Wissens) nicht als gelb oder rot reflektierend.

  • Weiß reflektierende habe ich auch.
    Und ich stimme Bobtailbob zu, etwas Risiko gehört dazu.
    Klar geht es hier um Sicherheit, und das man gesehen wird in der Dunkelheit. Die weiß reflektierenden sieht man auch. Und wenn das die Rennleitung bemängelt, dann zahle ich eben.

  • Wenn nachweisbar ist, das ein Fahrzeug nicht entsprechend ausgerüstet oder manipuliert war und damit ein Erlöschen der Betriebserlaubnis einher ging und somit gar nicht im Verkehr hätte geführt werden dürfen...dann kann die Versicherung einen dazu passenden Strick drehen...möglicherweise?!

    Denke ich auch , wenn sie nix merken gut, aber wenn doch =O

  • Theoretisch ist für Regress dir Ursächlichkeit ausschlaggebend. Wenn jemand von hinten aufkachelt, sind die seitlichen Reflektoren ja nicht ursächlich. Bei einem Seitentreffer kann man dies schon anders interpretieren. Letztendlich liegt es jedoch in der Natur der Versicherungen, dass sie Zahlungen so weit wie möglich klein halten oder ganz vermeiden wollen.


    Dabei muss man dann immer noch zwischen der eigenen Forderung gegen die Versicherung eines fremden Fahrzeugs und der Fremdforderung gegenüber der eigenen Versicherung unterscheiden. Bei der eigenen Forderung gegen eine fremde Versicherung kann relativ schnell eine erhöhte Betriebsgefahr ins Spiel gebracht werden. Dies bedeutet dann eine Leistungsminderung (Teilerstattung der eigenen Forderung).


    Dies ist allerdings keine Rechtsberatung. Letztendlich werden solche Dinge von Fall zu Fall vor Gericht entschieden. Wie das dann im Einzelfall ausgeht ist ungefähr so sicher wie die Wettervorhersage für nächsten Monat.

    Ich schreibe zu 99% Blödsinn. Alles andere ist nicht rechtsverbindlich.
    Die Anwendung eventueller Tipps geschieht auf eigene Gefahr.
    Wenn Du nicht sicher bist, wende Dich an eine Fachwerkstatt.

  • Hallo und frohes Neues zusammen,


    Ich kann mir vorstellen, dass der eine oder andere das Thema als nervig erachtet, dennoch möchte ich es erneut kurz aufgreifen, weil ich noch ein Frage dazu habe.


    Habe mir jetzt alles von hinten bis vorne durchgelesen, allerdings ist mir nicht zu 100 % klar, ob man nach Euro 4 bzw. 5 dann bei der 21er ein Reflektor pro Seite ausreicht oder es zwingend 2 pro Seite sein müssen. Wenn nur einer ausreicht, ist es dann egal, ob man den hinteren oder vorderen entfernt?


    Meine 21er Bob kommt in diesem Frühjahr (hoffentlich 😅) bzw. Vermutlich im Sommer. Falls möglich, würde ich dann einen Reflektor pro Seite entfernen lassen.


    Ein kurzer Hinweis dazu wäre super.


    Besten Gruß

    Larkin

  • falls Du nach Frankreich fahren willst, besorg Dir gleich mehrere Reflektoren


    Quelle: frag einen Anwalt.


    Sehr geehrter Ratsuchender,

    gerne möchte ich Ihnen Ihre Frage auf Grundlage Ihrer Angaben beantworten.

    Die Vorschrift seitlicher Reflektoren ist streng genommen nicht Teil der EURO 4, sondern einer separaten Regelung der UNECE. Demnach sind die seitlichen Reflektoren eine Voraussetzung dafür, dass das Fahrzeug auf Antrag des Hersteller genehmigt werden kann. Nur mit diesen seitlichen Reflektoren entspricht damit das Fahrzeug einem genehmigten Typ.

    An diesen Begriff des "genehmigten Typs" knüpft die Fahrzeug-Zulassungsverordnung an. Nach § 3 (1) der FZV können nur solche Fahrzeuge zugelassen werden, welche einem genehmigten Typen entsprechen (oder eine Einzelgenehmigung erhalten haben).

    Im Umkehrschluss bedeutet dies praktisch, dass schlichtweg eine Neuzulassung nicht mehr möglich ist, bereits zugelassene Maschinen jedoch den Bestandsschutz genießen.

    Aber auch beim Abbau der seitlichen Rückstrahler dürfte die Betriebserlaubnis erlöschen. Hierfür dürfte die Behörde zwei Gründe anführen, nämlich zum einen den § 19 Abs. 2 StZVO, wonach die Betriebserlaubnis dann erlischt, wenn eine Veränderung an dem Fahrzeug eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten lässt, und zum anderen die Nichterfüllung der ursprünglichen Zulassungsvoraussetzung, dass die Maschine einem genehmigten Typen entspricht. Dies tut sie ja nach Abbau der verpflichtenden Reflektoren nicht mehr.

    Daneben können EURO 3 Maschinen nicht mehr neu zugelassen werden. Deshalb sind nunmehr viele der EURO 3 Maschinen bereits vom Markt gänzlich verschwunden oder entsprechend EURO 4 angepasst worden.

    Für Rückfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfragefunktion nutzen.

    Mit bestem Gruß

    Ray Migge
    -Rechtsanwalt-


    https://www.frag-einen-anwalt.…uch-aeltere--f296826.html

  • Auszhug aus:


    https://www.bussgeldkatalog.org/motorrad-beleuchtung/


    Seitliche Rückstrahler

    Bei Neuzulassung von EURO 4 Motorrädern sind an der Seite gelbe Rückstrahler vorgeschrieben. Zulässig ist dabei die Anbringung eines einzelnen oder eines Paares. Die dreieckige Form ist allerdings nicht erlaubt. Außerdem müssen die Reflektoren mindesten 25 cm und nicht höher als 90 cm über der Fahrbahn angebracht sein. Bereits zugelassene Maschinen haben Bestandsschutz, sodass eine Nachrüstung nicht notwendig ist.

  • Hab mir zwei für die Gabel bestellt und in die Satteltasche geschmissen :):)

    Ist das dann "Vorsatz" wie bei den DB-Eatern?

    Oder könnte evtl. die "vielen-Dank-für-den-Hinweis-Herr-Wachtmeister-das-habe-ich-gar-nicht-gewusst-können-Sie-vielleicht-einen-qualifizierten-Reflektorshop-in-der-Nähe-empfehlen"-Taktik helfen ? :/:saint:

    Fuhrpark: Honda Monkey Z50A, Vespa PK50, Yamaha TT600R, Yamaha XJR1300, HD Street Bob 2017

    ......und VW T5 Kasten hoch und lang, falls mal was liegen bleibt 8)

  • Ist das dann "Vorsatz" wie bei den DB-Eatern?

    Oder könnte evtl. die "vielen-Dank-für-den-Hinweis-Herr-Wachtmeister-das-habe-ich-gar-nicht-gewusst-können-Sie-vielleicht-einen-qualifizierten-Reflektorshop-in-der-Nähe-empfehlen"-Taktik helfen ? :/:saint:

    Tja gute Frage. Kommt wohl ganz auf deine Verkaufskünste und den Wachmann/Frau an. IdR. ist das natürlich Vorsatz aber bisher wurde das nur mit einer Mängelkarte geahnt. Ich hoffe einfach drauf das man sich da entgegen kommt...


    Hab die Dinger nicht selbst runtergekratzt sondern der Vorbesitzer. Ich hätte die originalen einfach dran gelassen.

  • Ist das dann "Vorsatz" wie bei den DB-Eatern?

    Oder könnte evtl. die "vielen-Dank-für-den-Hinweis-Herr-Wachtmeister-das-habe-ich-gar-nicht-gewusst-können-Sie-vielleicht-einen-qualifizierten-Reflektorshop-in-der-Nähe-empfehlen"-Taktik helfen ? :/:saint:

    Kommt doch immer darauf an wer kontrolliert. Einer ist tolerant, der nächste ein 200%iger der unbedingt was finden will. Aus meiner Sicht gibt es nur eine Möglichkeit wenn ich illegale Modifikationen fahre: ich habe den Arsch in der Hose auch die Konsequenzen zu tragen oder fahre legal.