Seitliche Reflektoren

Ab sofort gibt es Informationen zum 18. Street Bob Meeting. Ihr findet alle Hinweise dazu im Forum sowie im Meeting-Bereich.
Ab sofort könnt ihr euch für das SBM 2024 anmelden. Schaut dazu einfach auf der Anmeldeseite im Meeting Bereich vorbei.
  • Danke für die ganzen Antworten.


    Gilt das Gleiche dann auch für die 21er Bob nach Euro 5?


    D.h. es sind 2 seitliche Reflektoren vorgeschrieben? Bedeutet dies, dass ich 2 entfernen kann oder wurde die Maschine mit 2 pro Seite homologisiert und deswegen müssten alle 4 am Fahrzeug belassen werden.


    Echt ein wust an Regelwerken.

  • Larkin : So wie ein Motorrad vom Band läuft wurde es homologiert. Lese das Zitat von Soonham, was der Anwalt dazu geschrieben hat. Spitzfindigkeiten beinhalten immer ein hohes Risikopotential. Rechtssicherheiten kann Dir von uns keiner geben.

    Ich schreibe zu 99% Blödsinn. Alles andere ist nicht rechtsverbindlich.
    Die Anwendung eventueller Tipps geschieht auf eigene Gefahr.
    Wenn Du nicht sicher bist, wende Dich an eine Fachwerkstatt.

  • @troy: Danke dir. Also wurde die Maschine mit jeweils 2 Reflektoren pro Seite homologisiert und dementsprechend ist das dann fix. Alles andere wäre eine Grauzone/Ermessensspielraum des Polizisten/Glück etc.


    Danke, dann hab ich es nun auch final verstanden 😄


    @Woschfett: auch ne gute Idee, aber für den Anfang werde ich sie wohl erstmal am Motorrad belassen.


    Man, wenn die lange Lieferzeit nicht wäre 😉

  • Die Farbe der seitlichen Reflektoren ist aber auch festgeschrieben. Andersfarbige Reflektoren besitzen nicht die notwendige ECE-Genehmigung. Abkleben mit andersfarbigen Folien lässt die ECE-Genehmigung der genehmigten Reflektoren erlöschen.


    Wer Wert auf Rechtssicherheit legt, sollte also auch darauf verzichten. Von der rechtlichen Seite her könnte man sie stattdessen genauso gut gleich ganz abnehmen. Wie schon so oft bemerkt, kann jedoch niemand vorhersagen wie das bei einer Verkehrskontrolle oder bei einem Unfall bewertet wird.

    No risk, no fun. ;)

    Ich schreibe zu 99% Blödsinn. Alles andere ist nicht rechtsverbindlich.
    Die Anwendung eventueller Tipps geschieht auf eigene Gefahr.
    Wenn Du nicht sicher bist, wende Dich an eine Fachwerkstatt.

  • Genau das hatte ich aus den vorigen Antworten auch so verstanden, dass ich sie dann auch abmachen könnte. Deswegen werde ich sie erstmal am Fahrzeug belassen und schaue, was ich damit in Zukunft mache.


    Danke für die finale Klarstellung!

  • Larkin : So wie ein Motorrad vom Band läuft wurde es homologiert. Lese das Zitat von Soonham, was der Anwalt dazu geschrieben hat. Spitzfindigkeiten beinhalten immer ein hohes Risikopotential. Rechtssicherheiten kann Dir von uns keiner geben.

    Das ist nur halb richtig. Die "Alten" wurden auch schon mit Reflektoren ausgestattet aber es war noch nicht Pflicht. Bei den "Neuen" sind sie schon Pflicht. Sicherheitsneuerungen werden erst erfunden und verbaut bevor der Gesetzgeber es vorschreibt.

    Aber ich würde heute auch nicht die Reflektoren an Neufahrzeugen abmachen. Weil wenn die Rennleitung nichts findet, geilen sie sich daran auf. Ist die Karre von vorn bis hinten Murks, ist es auch egal.

  • Das ist nur halb richtig. Die "Alten" wurden auch schon mit Reflektoren ausgestattet aber es war noch nicht Pflicht. Bei den "Neuen" sind sie schon Pflicht. Sicherheitsneuerungen werden erst erfunden und verbaut bevor der Gesetzgeber es vorschreibt.

    Aber ich würde heute auch nicht die Reflektoren an Neufahrzeugen abmachen. Weil wenn die Rennleitung nichts findet, geilen sie sich daran auf. Ist die Karre von vorn bis hinten Murks, ist es auch egal.

    was war das in den 70ern für ein Gezeter mit den Hondas und den seitlichen Reflektoren.... gab immer Streß mit der Rennleitung weil "das wäre nicht zulässig"

  • Das ist nur halb richtig. Die "Alten" wurden auch schon mit Reflektoren ausgestattet aber es war noch nicht Pflicht. […]

    Homologation (Typengenehmigung) und Pflicht sind zwei Paar Schuhe. Homologiert war es bislang auch schon, allerdings war es laut ECE/EG nur eine Option und nicht verpflichtend. Dies wurde auch im nationalen deutschen Recht so umgesetzt. Allerdings kann und darf sich nationales Recht auch innerhalb der EU unterscheiden. Was in Deutschland abweichend von der Typengenehmigung möglich ist kann in Frankreich oder Italien verboten sein, oder auch umgekehrt. Daher möchte ich nicht gänzlich ausschließen, dass es unter Umständen in einzelnen Ländern der EU zulässig sein könnte einen zweiten Seitenreflektor zu entfernen, obwohl dies von der Typengenehmigung abweicht.


    Ich schreibe zu 99% Blödsinn. Alles andere ist nicht rechtsverbindlich.
    Die Anwendung eventueller Tipps geschieht auf eigene Gefahr.
    Wenn Du nicht sicher bist, wende Dich an eine Fachwerkstatt.

  • Versicherungen wollen nie Zahlen, ist wohl gegen ihr Geschäftsprinzip.

    Aber Ersthaft, es muss schon ein ziemlich dickes Ding an Unfall sein bis sich die Versicherung das Bike darauf begutachtet ob der Reflektor die richtige Farbe hat.

    Gut, ich weiß dass irgendwer einen kennt ,der einen gesehen hat...

    Bei allen Unfällen die ich so miterlebt habe, wurde ein Gutachten zum Schaden, nicht über die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeuges gemacht.

    Es ist richtig das es falsch ist und man daraus einen Strick drehen kann aber diese Panikmache davor ist nicht meins. Handelt ihr immer 100% Bewußt und Rechts und Versicherungskonform? Wird kein schönes Leben sein!

  • Sind rote nicht ausschließlich für hinten zulässig?

    Eigentlich ja(ausser bei den Amis), aber ich pfeiff drauf.


    [Blockierte Grafik: https://08e0e701fb3af7f1459f-6e5f5c87f06d8d1b537560e2a62ec444.ssl.cf1.rackcdn.com/1HD1YJJ31KC013898/19392f3b884f0e3927b0d7ba582376bb.jpg]


    Nein, hinten sind rote Seitenstrahler serienmäßig z.B. bei der SB ab 2006 - 2014.

    Ab 2014 gab es hinten gelbe Seitenstrahler, wobei das auch Modellabhängig war. Vorne sind immer schon gelbe Seitenstrahler an der Gabel.

    Ach guck.. Ich dachte das wär bei den US Modellen immer so.

  • Wenn die seitlichen vorne noch dran sind reicht das vollkommen aus. 👍

    Ich komme gerade frisch vom TÜV. Hab das Original-Heck inkl. gelber Reflektoren noch dran. Hab am seitlichen KZH unten einen roten Reflektor dran. Das wurde bemängelt und ich soll das ändern, denn der Reflektor gehört bei einspurigen KFZ immer mittig angebracht.

  • Ich habe meine 2018er im September letzten Jahres direkt beim Händler gekauft. Kam gleich neuer TÜV drauf. Nur bei der fehlten bereits alle seitlichen Reflektoren.

    Eigentlich braucht man dann doch die vorderen, denn wenn ich Satteltaschen drauf ha e, sehe ich die am Fender auch nicht mehr.


    Zumindest bleiben meine ab, persönliches Risiko, muss ich halt dann für geradestehen.

  • Ich komme gerade frisch vom TÜV. Hab das Original-Heck inkl. gelber Reflektoren noch dran. Hab am seitlichen KZH unten einen roten Reflektor dran. Das wurde bemängelt und ich soll das ändern, denn der Reflektor gehört bei einspurigen KFZ immer mittig angebracht.

    Ich habe hier vor Ort 2 Prüfingenieure darauf angesprochen. Die haben beide auf eine EG Richtlinie verwiesen, nach der der hintere rote Reflektor bis zu 40cm aus der Mitte versetzt sein darf. Gerade im Hinblick auf seitliche Kennzeichenhalter.

    Irgendwie ist diese Situation doch paradox. Ich/wir wollen es richtig machen, aber eine rechtsverbindliche Aussage will niemand tätigen?!

  • Ich habe hier vor Ort 2 Prüfingenieure darauf angesprochen. Die haben beide auf eine EG Richtlinie verwiesen, nach der der hintere rote Reflektor bis zu 40cm aus der Mitte versetzt sein darf. Gerade im Hinblick auf seitliche Kennzeichenhalter.

    Irgendwie ist diese Situation doch paradox. Ich/wir wollen es richtig machen, aber eine rechtsverbindliche Aussage will niemand tätigen?!

    Na sonst könnte man doch keine Gebühren im Fall der Fälle verlangen ;)