Getriebe nach 100 km defekt

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  • Hi Leute

    Grosse Problem. ich habe in ein anderen Thread schon mal mein Problem beschrieben.

    kurzfassung: ich konnte nicht mehr in den leerlauf bzw 1.Gang schalten.

    Im Stand und auch beim rollen nicht. Am 23.02 KW8 bin ich in die Vertragswerstatt gefahren.

    gestern am 15.04 bin ich da gewesen und heute am 16.04. hätte ich sie abholen können.

    Aber und jetzt kommt das aber. Wäre da heute nicht der anruf gekommen.

    Nach fast zwei Monaten warten auf bestellte Teile konnte mein Moped in der KW 15 gerichtet werden. Was wurde gemacht. Als ertes haben die den kompletten getriebeblock gewechselt. Nur getriebeblock ohne Innenleben. Da haben sie mein "altes" innenleben wieder reingestopft. Ich weiss nicht warum. Mir wurde gesagt das es vorgaben von Harley sind. Dann wurde noch die Schaltwalze plus Schaltklaue ausgetauscht. Und jetz kommt wieder der Anruf ins Spiel. PROBLEM IST IMMER NOCH DA. Ich kotz ab. Ich bin stock sauer. Da ich meine rasten alleine vorverlegt hab, (Thunderbike) wurde ich von der werkstatt gefragt ob ich eine anbauanleitung hab. Es könnte vielleicht daran liege. Sagte der gute Herr aus der Werkstatt. Ich bin gelernter Schlosser und das ist nicht meine erste Rastenanlage die ich verbaut hab. Sorry ernsthaft? Obwohl ich ihn gesagt hatte das dieses Problem auch schon bei der originalen Raste auftrat. Und am gespräch mit den Herrn aus der werkstatt konnte man deutlich raushören das er mit sein Latein am Ende war. Jetzt kommt wieder eine Anfrage bei Harley was er noch machen soll. Ich bin stinke sauer. wenn das jetzt nochmal solang dauert, dreh ich durch. ein Motorad mit 100 km auf der uhr. Ich weiss jetzt nicht was ich machen soll. Ist ja alles auf Garantie. werden mir die 2 Monate wo das Moped nur rumstand eigentlich nach hinten raus verlängert? Was würdet ihr machen. Soll ich da gleich mit nen Anwalt aufkreuzen? Ich weiss es nicht.

  • Ob du Gelernter Schlosser bist oder nicht spielt doch keine Rolle, auch nicht wieviele Fußrasten du schon verbaut hast. Fakt ist du hast selber eine technische Veränderung innerhalb der Garantie vorgenommen und da liegt es ja na das der Schuldige schnell gefunden wird, ob das jetzt rechtens ist oder nicht sei dahingestellt. Wenn du nicht einverstanden bist mit der Art und Weise lass dich von einem Rechtsanwalt beraten.
    Darf man fragen welcher Händler das ist?

  • Den Händler möchte ich jetzt erstmal noch nicht nennen. ich habe ihn erklärt das dieses Problem auch schon mit den original Rasten bestand. Ich hab das Motorad am 18.12. bei einen anderen Händler gekauft. bin dann 70 km auf der Autobahn Richtung Heimat gefahren. Noch kurz eine kleine Runde in der Stadt gedreht. und da ist mir dieses Problem gleich aufgefallen. Ich hab erst vermutet weil sie neu ist muss sie sich erstmal "einarbeiten". Bin dann nach hause gefahren und hab sie für den Winter eingemottete. Mitte Februar hab ich dann die Fussrasten gewechselt. Probefahrt gemacht. Und da das Problem immer noch vorhanden war bin ich direkt zum Händler bei uns in der Stadt. ich wollte eigentlich nur das er Probe fährt und mir das Problem vielleicht beschreiben kann. Er wollte mich damit nicht mehr fahrenlassen und hat das Moped dann gleich da behalten. gestern hab ich dann noch ein Telefonat mit den Händler, wo ich die Harley gekauft hab, geführt. Er meinte das das Problem garnicht so gross sei und ich bei ihm vorbei kommen sollte. Laut seinen Aussagen kann es nicht an der Fussrasten anlage liegen. Und das ihm diese Vorgaben mit den Getriebeblock auch neu sind. Ich weiß auch nicht warum da keine Fehler bzw Ursachenforschung mehr gemacht wird. Da wird erst bei Harley anngefragt wes gemacht werden soll. So nun soll der angebliche Fehler behoben worden sein. ist er aber nicht. Jetzt kommt wieder ein Anfrage an Harley was gemacht werden soll. Kommt jetzt bei jeden Ritzel Austausch solch eine Nachfrage? ich warte jetzt schon 2 Monate. Wieviel Gänge hat das Motorrad? Sechs? Also macht das in der Summe nochmal sechs Monate warten. Sorry. Und dann noch die Aussage es könnte an den Rasten liegen das der Leerlauf und der 1.Gang nicht reingeht. Es ist eindeutig ein Getriebeproblem. Was bitte kann man beim Einbau einer Fussrastenanlage verkehrt machen?

  • Ich sehe das wie Butcher und denke Du kannst schon froh sein, dass bis jetzt überhaupt schon so viel auf Garantie gemacht wurde. Wenn ich mich richtig erinnere, gab es doch direkt bei Deiner Beanstandung der Schaltprobleme von der Werkstatt den Hinweis auf die Fußrastenanlage? Darin könnte allerdings auch Dein Vorteil liegen, denn es wurde ja nicht grundsätzlich von einem Selbstverschulden ausgegangen. Sonst hätten sie ja von vorne herein alles abgelehnt.


    Dabei ist Dein Beruf und Deine Erfahrung erstmal egal, wie Butcher schon schreibt. Allein Deine Rolle im Rechtsverhältnis zu Harley und dem Händler zählt: Kunde. Hättest Du irgendetwas umgebaut, was nicht mit dem Antriebsstrang (Primär, Kupplung, Getriebe, Belt) in Verbindung steht (z.B. neue Lampe, Rückspiegel, Schalldämpfer), dann könnte das nicht ursächlich für die Schaltprobleme sein. Aber externe Schaltanlage umgebaut, danach Schaltprobleme - sorry, das ist eine Steilvorlage für Hersteller und Werkstatt. Kenne jetzt nicht die Vorgaben für die Thunderbike-Rastenanlage an der Softail, aber hattest Du eventuell auch den Primärantrieb abgebaut? Also gib denen die Einbauanleitung, tut doch nicht weh. Ich hoffe nur Du hast Dich an die Einbauanleitung gehalten und nichts "optimiert".


    Zu Deiner Frage, ob Du einen Anwalt nehmen sollst:

    Natürlich steht es Dir frei einen Anwalt zu konsultieren. Ist je nach Situation vor Ort auch sinnvoll. Kann ich aber bei einseitiger Erzählung schlecht aus der Ferne beurteilen. Würde ich erst dann machen, wenn die normalen Kommunikationsmittel wirklich ausgeschöpft sind. Denn wenn Du einen Anwalt ins Spiel bringst, dann ist das Verhältnis erst recht und dauerhaft im Eimer. Dann brauchst Du auch in der nächsten Saison nicht mehr auf einen eingeschobenen Servicetermin oder eine kulante Leistung hoffen.


    Reparaturen und Werkstattaufenthalte haben keine Auswirkung auf die Gewährleistungs- oder Garantiedauer.

    Ich schreibe zu 99% Blödsinn. Alles andere ist nicht rechtsverbindlich.
    Die Anwendung eventueller Tipps geschieht auf eigene Gefahr.
    Wenn Du nicht sicher bist, wende Dich an eine Fachwerkstatt.

  • Ich möchte ja auch nicht gleich mit einen Anwalt auftreten.

    Nach dieser Anleitung hab ich die Rasten gewechselt.

    ohne irgendwas groß zu entfernen. Und wie ich ja auch schon öfters geschrieben hab trat dieses Problem auch bei den originalen Rasten auf.

    https://shop.thunderbike.de/do…Softail_2018-_deu-eng.pdf

  • Die Anleitung klingt recht simpel. Wenn ich diese richtig verstehe, gibt es auch von der MoCo her Verbesserungen, die den Umbau vereinfachen. Gib sie einfach der Werkstatt.


    Die von Dir vorgebrachte zeitliche Problematik ist ein Knackpunkt. Diese kann man tatsächlich nur über einen Streit in den Griff bekommen.


    Eigentlich ist es ja kein Garantiefall (Rechtsbegriff "Haltbarkeitsgarantie") sondern Gewährleistungsfall (Rechtsbegriff "Sachmangelfreiheit"). Für die Garantie ist der Garantiegeber (Hersteller oder Garantieversicherung) zuständig. Für die Gewährleistung ist der Verkäufer (Händler) zuständig. Wenn die Ursache des Problems (der Sachmangel) also bereits bei Auslieferung bestand, müsste rein theoretisch der Händler diesen Sachmangel unabhängig vom Hersteller beseitigen.


    Theoretisch. Denn der Händler möchte ja nicht auf eigene Kosten arbeiten. Kann er vermutlich auch nicht allzu oft, bevor er pleite macht. Er möchte die Kosten also vom Hersteller ersetzt bekommen. Wenn er einfach nach seinem Gutdünken repariert, wird der Hersteller vorhalten, dass dies nicht notwendig gewesen wäre und die Erstattung an den Händler zumindest empfindlich kürzen. Also stellt er einen offiziellen Garantieantrag. Bei einem Garantieantrag hat der Garantiegeber erst Mal das Sagen über die Art und Weise der Schadenbehebung. Also lässt sich der Händler jeden Reparaturschritt vom Hersteller vorschreiben bzw. absegnen. Letztendlich legt der Händler ohnehin noch drauf, weil die vom Hersteller übernommenen Arbeitszeiten meist äusserst knapp bemessen und häufig für die Arbeit an einem Kundenfahrzeug in fahrbereitem Zustand unzureichend sind.


    Würdest Du jetzt auf die Wiederherstellung der Sachmangelfreiheit im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht bestehst, würde der Händler vermutlich die selbst vorgenommenen Änderung der externen Schaltanlage insofern als schädlich reklamieren, dass Du in die Beweislastumkehr kommst und gegenüber dem Gewährleistungsgeber (Händler) beweisen musst, dass der Sachmangel auch ohne diesen Eingriff bereits bestand. Nur zu sagen "das war schon vor dem Umbau so" wird dann nicht reichen. Das Gegenargument wäre nämlich, warum Du dann nicht sofort reklamiert hast.


    Ich weiß, dass diese Antwort für Dich unbefriedigend ist. Heute hat niemand mehr etwas zu verschenken.

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  • Sorry das ich das so sage und hinterher ist es auch immer einfacher oder auch wenn man selber nicht von Betroffen ist, aber der richtige Weg wäre gewesen direkt beim auftreten des Problems dorthin zufahren wo du sie gekauft hast.
    Drücke die Daumen auf das es schnell und sauber repariert wird.

  • Sorry das ich das so sage und hinterher ist es auch immer einfacher oder auch wenn man selber nicht von Betroffen ist, [...]

    Jo, das stimmt. Kenne das auch von mir selbst. Wenn ich selber vor einem Problem oder einer Entscheidung stehe, dann tue ich mich teils viel schwerer.

    Ich schreibe zu 99% Blödsinn. Alles andere ist nicht rechtsverbindlich.
    Die Anwendung eventueller Tipps geschieht auf eigene Gefahr.
    Wenn Du nicht sicher bist, wende Dich an eine Fachwerkstatt.

  • Ich war jetzt gerade nochmal da. Also der Werkstattmeister hat mir bestätigt das ich beim Einbau der Rasten nichts falsch machen hätte können. Und auch nicht hab. Er meinte auch das es eindeutig ein Getriebeproblem ist. Und wie ich schon erwähnt hab hat er jetzt noch mal bei Harley angefragt was der nächste Schritt ist. Ich muss ihn ja drei mal die Chance geben es zu richten. Wenn er das nächste mal daran rumbastelt ist es dann schon der zweit Versuch es zu reparieren?

  • Während des ersten halben Jahres der gesetztlichen Gewährleistungspflicht geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Mängel von Anfang an bestand. Der Verkäufer muss dann ggf. das Gegenteil beweisen. Die Garantiebedingungen, wo genau festgelegt wird, wann diese gilt oder nicht, haben überhaupt nichts damit zu tun. Das ist wieder ein anderes Thema.

    Wenn dieser Zeitraum noch nicht abgelaufen ist oder der Mängel rechtzeitig gemeldet wurde, würde ich dem Verkäufer das mal so sagen.

    Wenn der Verkäufer anderer Meinung ist und sich weigert, sollte man den Rechstweg bestreiten.

    Die Anzahl der Reparaturversuche wird durch den schriftlichen Werkstattauftrag dokumentiert. Wenn du es noch nicht zurückbekommen hast, ist es noch kein neuer Versuch.

  • Das klingt alles wie ganz ganz schlechtes Theater, so meine bescheidene Meinung. Kompletter Getriebeblock wegen eines Knackens gewechselt, ohne vorher Bescheid zu sagen, die eine Seite. Problem ist immer noch da.

    Vorverlegte Fussrasten dran gebaut trotz Knackens, die andere Seite.

    Sorry, das liest sich bei einem neuen Moped gar nicht gut.

    Trotzdem schönen Sonntag noch.

  • Nicht knacken. Ich konnte nicht mehr in den Leerkauf und 1.Gang schalten. Musste an jeder Kreuzung mit den 2.Gang anfahren.

    Ich weiß nicht ob man heut zu Tage ein Motorrad bzw Motor einfahren muß. Wenn ja ist es bestimmt nicht gut dauernd mit den 2.Gang anzu fahren.

  • Der TS hat schon Modifikationen am Bike vorgenommen, bevor das Bike überhaupt eingefahren war. Das ist generell eine sehr schlechte Idee. Die Einfahrzeit ist auch dafür da, offensichtliche Fehler zu entdecken. Und dann im Ernstfall auch ein neues Bike oder sein Geld zurück zu bekommen.


    Dann kauft er sein Bike bei einem entfernten Händler, der Händler vor Ort soll dann die Wartung und Garantieabwicklung machen. Wieder eine sehr schlechte Idee.


    Ich habe das Gefühle da wollte jemand am falschen Ende sparen.


    batman.jpg

  • Wieso sollte eine Garantie Händler abhängig sein? Und wenn er die Harley in Timbuktu gekauft hätte muss jeder Händler die notwendigen Arbeiten gemäß der Garantiebestimmungen durchführen.

    Harley Garantie!

    Die gesetzliche Gewährleistungspflicht geht im ersten halben Jahr über die Garantie hinaus, ist aber vom Händler abhängig.

    Bei der Garantie sind dann so Dinge wie selbst etwas angebaut schon eher maßgebend.

  • Es geht nicht um sollte, müsste, wäre. Sondern einfach um menschliches Verhalten. Wenn du bei einem Händler kaufst, ein gutes Verhältniss aufbaust, vielleicht auch noch ein paar Freude animierst, bei ihm zu kaufen und er in dir einen guten Kunden sieht, dann baut er schon mal ein Getriebe aus einer anderen Neumaschine in dein Bike ein. Damit du fahren kannst.


    Bist du ein quengelnder Pfennigfuchser, dann wird halt "Dienst nach Vorschrift" gemacht. Bis du mit den Anwälten auch nur irgendwas erreicht hast, ist die Saison um.


    Der Händler lebt vom Verdienst. Das macht der nicht zum Spass oder um Kunden zu bespielen.

  • Recht haben und recht bekommen sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Mit etwas Lebenserfahrung wüsstest du das.


    Und das ein Händler dir dein Bike macht und sich so richtig reinhängt, bei dem du es gar nicht gekauft hat, ist schon sehr sehr optimistisch.

  • Ok, Lebenserfahrung fehlt mit 58 Jahren.

    Meine Strategie ist erst freundlich versuchen und wenn er dich verarscht muss es der Anwalt machen. Hat immer geklappt.
    Kunde ist doch König und nicht Bittsteller.

    Wenn du natürlich entsprechend auftrittst nimmt er dich nicht ernst.

    Leider wird es hier auch wieder persönlich und hilft dem Thema nicht.

  • Klar gibt es verbriefte Rechte. Dazu gehört die gesetzliche Gewährleitung, die der Verkäufer gewähren muss oder eine optionale Herstellergarantie, sofern vom Hersteller gewährt. Es gibt aber auch Beweislastumkehr, Garantiebedingungen und Kulanz.


    Meine Erfahrung ist, dass ein Stammkunde häufig kulanter behandelt wird. Die ganz schlauen Kunden werden eher am Minimalsoll geführt. Da kann es dann auch schon Mal sein, dass im Auftragsbuch erst in 12 Wochen ein Termin frei ist, wenn man eine Inspektion machen lassen möchte oder das Primärlager rauscht. Aber eigentlich sind ja alle alle alt genug um selbst zu entscheiden, wie sie mit ihren Mitmenschen interagieren möchten. Sie sollten dann auch alt genug sein, um sich den Antworten zu stellen.

    Ich schreibe zu 99% Blödsinn. Alles andere ist nicht rechtsverbindlich.
    Die Anwendung eventueller Tipps geschieht auf eigene Gefahr.
    Wenn Du nicht sicher bist, wende Dich an eine Fachwerkstatt.

    Einmal editiert, zuletzt von troy® ()

  • Also ich verfolge diese Diskussion schon ne ganze Weile. Ich hätte die originale Fussrastenanlage wieder verbaut und die Karre zum Händler gebracht wo ich sie gekauft habe und auf ein gleichwertiges Ersatz Fahrzeug bestanden. Dann könnten die von mir aus ein ganzes Jahr an der Karre bauen. Und im Arsch kriechen würde ich keinen Händler. Ich hab schließlich dafür bezahlt und möchte das das Ding auch funktioniert. In meinen Augen geht das gar nicht bei einen Fahrzeug mit 100km auf der Uhr.

  • Wenn du die Geschichte dazu nicht kennst. Bleib Einfach ruhig.

    Kurz erzählt. Ich wollte unbedingt eine 2020 Street Bob. Mein Händler vor Ort konnte mir keine mehr 2020 besorgen. Lieferzeit ein 3/4 Jahr. Und wie du wahrscheinlich weißt dürfen Motorräder mit E4 2021 nicht mehr zugelassen werden. Der Händler außerhalb war der einzige im Kreis von 200 km der noch drei hatte. Die waren aber reserviert. Falls einer abspringen würde könnte ich die haben. Und so war es dann auch. Anfang September wurde sie bestellt. Am 29. Oktober wurde sie gebaut. Und am 18. Dezember hab ich Sie abgeholt. Wo ist da jetzt dein "am falschen Ende gespart" Problem? Zur Durchsicht und Wartung wäre ich sowieso dort hingefahren wo ich sie gekauft hab. Ich wurde auch gleich gefragt welche baulichen Maßnahmen ich als nächstes vorhätte. Und da ich gross bin hat er mir selber vorgeschlagen die Fußrasten nach vorn zulegen. Wenn es Garantie mäßig Probleme geben würde, hätte er es mir auch sagen können. Zumal die Rasten auch TÜV und Zulassung haben. Ich wäre natürlich auch mit den Problem zu den Händler gefahren wo ich es gekauft hab. Bloß die Werkstatt wo sie jetzt steht hat mich damit nicht mehr fahren lassen.

    Also sprech hier nicht von Stammkunden und kulant.

  • So etwas in der Art habe ich mir schon gedacht. Nixdestotrotz ist es der Händler, bei dem du gekauft hast, der dein Ansprechpartner ist. Und du hast bauliche Veränderungen vor der Einfahrtzeit gemacht. War es denn wirklich sooo dringend?


    Und wenn, warum hast du das nicht deinen Händler einbauen lassen?

  • Was ich mir gerade frage warum hast du hier um Rat gefragt? Es war doch klar abzusehen das hier zig Meinungen über das Thema kommen werden. Fakt ist doch du hast bauliche Veränderungen an dein Fahrzeug in der Garantie vorgenommen. Du bzw. wir wissen das der Umbau nichts mit den Problemen am Getriebe zu tun hat. Die Händler sehen das aber anders.

  • Das ist jetzt dumm gelaufen, dass die Kiste bei dem anderen Händler steht und nicht fahrbereit ist. So wie ich das verstanden habe, hat der Händler ja bestätigt, dass das Getriebe defekt ist und es nicht an der Fußrastenanlage liegt.

    Da ja bereits die Reparatur in Auftrag gegeben wurde, bleibt einem wohl auch nichts anderes übrig als abzuwarten.

  • Ich habe auch vorher bei den Händler angerufen und gefragt ob es in Ordnung wäre das Motorrad bei mir vor Ort reparieren zu lassen. Da es ein Garantiefall ist, ist es egal. Hauptsache ein Vertragshändler. So die Aussage.

  • Mir geht die ganze Abwicklung auf den Kranz.

    Es stand 2 Monate nur rum. Wo nichts gemacht wurde. Dann wird das repariert was Harley vorgegeben hat. Und der selbe Fehler ist immer noch. Soll das so weiter gehen bis der Fehler gefunden wurde? Oder bis jedes Teil im Getriebe mal gewechselt wurde? Hätten die gleich ein neues Getriebe verbaut wäre alles schon erledigt.

  • Dann wird das repariert was Harley vorgegeben hat. Und der selbe Fehler ist immer noch. Soll das so weiter gehen bis der Fehler gefunden wurde? Oder bis jedes Teil im Getriebe mal gewechselt wurde?

    darauf wird es hinauslaufen...

  • Ich kann Dich voll und ganz verstehen. Es sind auch nicht alle Sprüche immer auf Dich bezogen, sondern teilweise von den Kommentatoren untereinander gemeint.


    Bezüglich Umbauten und Garantie läuft das meist problemlos. Meist. Vor allem läuft es dann problemlos, wenn der Händler diese Umbauten vorgenommen hat, weil er dann ja selbst mit drin hängt. Egal ob ein Fehler ab Werk vorlag oder beim Umbau verschuldet wurde. Problematisch wird es am ehesten in "ungünstigen" Konstellationen. Dabei ist vermutlich unerheblich, warum es so gekommen ist. Es ist nicht alles ein Angriff auf irgendwen, was hier geschrieben wird. Aber man kann bestimmte Regeln, Rechte und Pflichten unterschiedlich hart auslegen. Manches an Deinem Fall klingt ungünstig.


    Ich schaue bei sowas meist zuerst, was mir alles auf die Füße fallen kann um dann so zu handeln, dass mir nach Möglichkeit nichts auf die Füße fällt. Auch wenn ich dafür bis zu einem gewissen Grad Kreide fressen muss. Wenn ich ein Problem so lösen kann, dass sich am Ende alle Parteien noch in die Augen sehen können, ist auf lange Sicht vor allem mir geholfen. Meinem Händler tut ein Kunde mehr oder weniger nicht weh. Wenn ich aber zukünftig das Bundesland verlassen muss um neutralen Service zu erhalten, schade ich am meisten mir selbst. Das bedeutet allerdings ausdrücklich nicht, dass ich auf zustehende Rechte verzichte. Ich versuche meine Forderungen/Wünsche nur anders zu verkaufen und die großen Geschütze nur als letzte Reserve in der Hinterhand zu halten.


    Die einzigen, mit denen ich es mir mir richtig und bewusst verscherzt habe, ist eine spezielle BMW Niederlassung, weil der Dummfang von denen dauerhaft und systematisch erfolgte.

    Ich schreibe zu 99% Blödsinn. Alles andere ist nicht rechtsverbindlich.
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  • Wenn ich ein Problem so lösen kann, dass sich am Ende alle Parteien noch in die Augen sehen können, ist auf lange Sicht vor allem mir geholfen.

    Ich kann meinem Händler noch in die Augen schauen, obwohl ich den Rechtsanwalt eingeschaltet habe.

    Oft kann der Händler gar nichts dafür und es liegt an Harley Deutschland.

    Wenn ich aber ein neues Motorrad kaufe, sollte das auch einwandfrei funktionieren.