TüV Gutachten originale HD Vorverlegte Fußrastenanlage STANDARD 49021-09

Ab sofort gibt es Informationen zum 18. Street Bob Meeting. Ihr findet alle Hinweise dazu im Forum sowie im Meeting-Bereich.
Ab sofort könnt ihr euch für das SBM 2024 anmelden. Schaut dazu einfach auf der Anmeldeseite im Meeting Bereich vorbei.
  • Moin,

    ich habe mir die originale HD Vorverlegte Fußrastenanlage STANDARD 49021-09 bestellt...sollte ne Müller 250 mm werden, kann aber nicht mehr geliefert werden.


    Hat jemand diese verbaut und besitzt ein Gutachten oder Unbedenklichkeitsbescheinigung von HD ??


    Gruss aus dem Norden

  • Das Gutachten gehört zum Kauf dazu und kann Dir der Händler aus der Datenbank ausdrucken. Macht ihm halt etwas Mühe und deshalb erzählen die meisten lieber, dass es kein Gutachten und keine Eintragung bräuchte, weil es original H-D sei.


    Ich habe nur das Gutachten für P/N 49080-06

    Ich schreibe zu 99% Blödsinn. Alles andere ist nicht rechtsverbindlich.
    Die Anwendung eventueller Tipps geschieht auf eigene Gefahr.
    Wenn Du nicht sicher bist, wende Dich an eine Fachwerkstatt.

  • Das Gutachten könnte dir vermutlich auch in jeder Prüfstelle oder bei jedem Prüfingenieur, der die Anbauabnahme nach 19.3 macht ausgehändigt werden. Sie alle haben zumeist Zugriff auf die Datenbank, in der man unter der HD-Teilenr. das Gutachten einsehen/ausdrucken kann. Ich hatte es vor einiger Zeit bei einer GTÜ-Prüfstelle für jemanden ausdrucken lassen - Gebühr 10,-. Ich habe aber kein Exemplar mehr.

  • Hallo zusammen,


    ich fahre die Fußrasten Anlage einer Breakout und beim TÜV hat der Prüfer mir gesagt es ist ein Original Harley Teil und fällt Optisch nicht auf. Deshalb muss sie nicht eingetragen werden. Fand ich schon etwas verwunderlich aber was soll ich sagen, er hat nur den Auspuff und Kennzeichenhalter eingetragen.

    Gibt es Gutachten für die Breakout Anlage an der Street Bob ?? ich würde Sie dann gern eintragen lassen.


    VG Bulle

  • […]

    ich fahre die Fußrasten Anlage einer Breakout und beim TÜV hat der Prüfer mir gesagt es ist ein Original Harley Teil und fällt Optisch nicht auf. Deshalb muss sie nicht eingetragen werden. […]

    Eine Fußrastenanlage muss nicht eingetragen werden, weil es optisch nicht auffällt?

    Diese Aussage hat bei der nächsten gründlichen Verkehrskontrolle mit Sicherheit keinen Bestand.

    Im oben angefragten Gutachten der original HD-Fußrasten steht z. B., dass die Anlage nach Anbau unverzüglich durch einen Prüfheini abgenommen werden muss.


    Edit:

    Ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis.


    A1FEDC04-E3D3-493F-BB28-DABCD5FFCA99.jpeg


    @ jjs: Wenn du noch bis zum Frühjahr warten kannst, habe ich ein Gutachten zum kopieren…

  • ich hab die Trittbretter der Switchback an der SB dran. Mein Prüfer sagte die müßen eingetragen werden. Gutachten bräuchte er keins weil orig. HD Teile, aber eine "Stückliste" ggf. mit Bildern wären von Vorteil. Also hab ich ihm die Sachen vom Partfinder ausgedruckt und fertig.

    Habe auchg nen Gabelstabi eigetragen bekommen, ohne Gutachten... vorab mim aaSoP durchgesprochen und eingetragen bekommen...

    Es geht sehr viel, mit oder ohne Gutachten, die Erfahrung zeigt: wenn vorab mit dem aaSoP drüber gesprochen wird gehts einfacher, wenn er Bedenken hat dann sagt er was, dann kannst Du notwendige Sachen dazu besorgen.. das war in den 70ern und 80ern wesentlich schwieriger..

  • Hallo, bei uns im Osten macht sowas ja nur die Dekra.... na dann werde ich das Thema mal nochmal mehr in Angriff nehmen. Fand die Aussage auch sehr merkwürdig. Hatte bisher aber bedingt durch die originale Optik keine Angst das es heißt "he das ist Nachbau wo ist das Gutachten"


    Hat jemand sowas eingetragen und kann mir da weiterhelfen ?


    VG Bulle

    Von welchem Osten sprichst du da? Wenn du den östlichen Teil der BRD meinst, also die neuen Bundesländer, dann stimmt es nicht, dass solche Eintragungen nur die Dekra macht.

    Bezogen auf das Beispiel der oben angefragten HD-Fußrastenanlage, gilt: Das eine Anbauabnahme nach Paragraph 19 Absatz 3 zu erfolgen hat (steht so auf dem Deckblatt des Gutachtens). Das bedeutet, dass jeder Prüfingenieur - also irgendwie jeder, der Tüv machen kann - diese Anbauabnahme durchführen kann und darf.


    Bezüglich Hilfe: Gibt es eine Teilenummer für deine Fußrastenanlage?
    wenn du diese hast, könnte man mal nach dem dazugehörigen Gutachten suchen…

  • Die Dekra ist in den Bundesländern in Mitteldeutschland (Neufünfland) Inhaber der Technischen Prüfstelle (TP), das ist korrekt. In den Ländern der alten BRD liegt die TP bei einem TÜV. Bis vor zwei oder drei Jahren war es nur dem Inhaber der TP bzw. seinen aaSoP gestattet, Gutachten nach §21 StVZO zu erstellen. Mittlerweile ist dieses Monopol aufgehoben und es dürfen auch ausserhalb der TP beschäftigte und von der TP ernannte „aaSoP mit Teilbefugnissen“ diese Gutachten zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis erstellen. Sowohl ausserhalb als auch innerhalb der TP ist diese Kompetenz immer an eine bestimmte Person gebunden und nicht an die Organisation, das Büro oder die Niederlassung.


    Viele Dinge können jedoch auch über §19 abgewickelt werden, wo diese Teilbefugnisse nicht benötigt werden. Wenn ein Mustergutachten vorliegt ist dies immer der Fall, vorausgesetzt das Fahrzeug wartet nicht mit Hinderungsgründen auf. Einfach beim Lieblingsingenieur nachfragen.

    Ich schreibe zu 99% Blödsinn. Alles andere ist nicht rechtsverbindlich.
    Die Anwendung eventueller Tipps geschieht auf eigene Gefahr.
    Wenn Du nicht sicher bist, wende Dich an eine Fachwerkstatt.

  • Gibt es hier jemanden, der diese originale Fussrastenanlage (49021-09) „rechtlich einwandfrei“ angebaut, abgenommen und eingetragen hat?


    Wie lauten eure Eintragungen im Fahrzeugschein?

    bin mit dieser Anlage 1/2 Jahr ohne Eintragung rumgefahren. Die Werkstatt war der Meinung "Muß man nicht eintragen, is ja orschinal!"


    (die Fussrastenanlage hätt ich noch zum Verkauf)


    im Gutachten was ich mir dannn besorgt hatte,steht als Vorschlag folgendes:


    pasted-from-clipboard.png

  • bin mit dieser Anlage 1/2 Jahr ohne Eintragung rumgefahren. Die Werkstatt war der Meinung "Muß man nicht eintragen, is ja orschinal!"

    […]

    im Gutachten was ich mir dannn besorgt hatte,steht als Vorschlag folgendes:


    pasted-from-clipboard.png

    Es ist allgemein üblich, solch eine Anlage nicht einzutragen. Auch ist es üblich eine solche Anlage per Einzelabnahme einzutragen.


    Also, wer hat diese Anlage eingetragen und was genau steht in eurer Zulassung?

  • Auf den Originalen Harley Teilen ist keine Nummer. Auch nicht auf dem Originalen Lenker. Also wie soll man da feststellen ob das der originale Lenker ist. Genauso ist es auf vielen anderen Teilen. Aber das Logo sagt ja das es ein Harley Teil ist.

    Letztendlich kann jeder Bulle jede Eintragung anzweifeln, also ist das immer ein schmaler Grat auf dem wir wandeln.

    Also.....freundlich bleiben und immer lächeln und am besten von nichts ne Ahnung haben, dann sollte es eigendlich klappen das man da wieder heil weiterkommt.

    Wenn der Bulle ficken will, dann macht der das auch, irgendwas findet der dann schon.

  • […]

    Letztendlich kann jeder Bulle jede Eintragung anzweifeln, also ist das immer ein schmaler Grat auf dem wir wandeln.

    […]

    Warum sollte es Grund geben, einen ordnungsgemäßen Umbau und deren Eintragung anzuzweifeln?

  • steht denn auf einer originalen Fußrastenanlage irgendeine Kennzeichnung?


    die 49021-09 besteht ja auch nur aus Teilen die an anderen HDs verbaut sind…

    worauf sich wahrscheinlich die Annahme einiger Freundlicher bezieht, die Anlage wäre nicht eintragungspflichtig..

  • Auf den Teilen der originalen Vorverlegung für die Dyna steht nichts, gar nichts, noch nicht Mal ein Logo.


    Laut gedacht: wenn man die Umrüstung aus dem Zodiac-Katalog zum halben Preis kaufen, verbauen und mit dem OEM-Gutachten vorführen würde, dann würde das auch niemandem auffallen. Wäre natürlich illegal und die Eintragung zum Popo abwischen.

    ;)

    Letztendlich entscheidet hier das eigene Gewissen über das eigene Handeln.

    Ich schreibe zu 99% Blödsinn. Alles andere ist nicht rechtsverbindlich.
    Die Anwendung eventueller Tipps geschieht auf eigene Gefahr.
    Wenn Du nicht sicher bist, wende Dich an eine Fachwerkstatt.

  • Warum sollte es Grund geben, einen ordnungsgemäßen Umbau und deren Eintragung anzuzweifeln?

    Weil es der Cop kann, weil er schlechte Laune hat, weil er Order hat, es zu tun. Die beschäftigen sich ja für ihr Leben gern mit Chopper-Fahrern. da können die Joghurtbecher-Fahrer mit modifizierter Akrapovic-Anlage vorbeifahren, das juckt die Cops erstmal nicht.

  • Also ich habe heute nochmal genau geguckt und gesucht. Nichts gefunden. Keine Kennzeichnung, lediglich am Schalthebel ist von hinten ein Bar and Shield Logo. Ich weiß jetzt aber nicht mehr, ob der bei der Anlage dabei war oder ob das der originale ist. Zudem ist meine Anlage auch mal gestrahlt und neu beschichtet worden. Von daher auch kein Aufkleber vorhanden, ich wüßte auch nicht, wo ich den herkriegen sollte.

  • Fällt das eigentlich überhaupt einem Cop auf? Die Vorverlegte ist an Original Montagepunkten angeschraubt und nicht rangebastelt. Es gab genug Modelle da war eine Vorverlegte serienmäßig verbaut, und demzufolge auch nicht extra eingetragen. Siehe Breakout, etc. zum Beispiel. Da muss der Prüfende schon extremes Detailwissen über das jeweilige Modell haben.

    Genauso verhält es sich meines Erachtens auch mit Original Lenkern und Risern.

  • Fällt das eigentlich überhaupt einem Cop auf? Die Vorverlegte ist an Original Montagepunkten angeschraubt und nicht rangebastelt. Es gab genug Modelle da war eine Vorverlegte serienmäßig verbaut, und demzufolge auch nicht extra eingetragen. Siehe Breakout, etc. zum Beispiel. Da muss der Prüfende schon extremes Detailwissen über das jeweilige Modell haben.

    Genauso verhält es sich meines Erachtens auch mit Original Lenkern und Risern.

    Bei den immer häufiger vorkommenden Kontrollstellen ist Fachpersonal eingesetzt. Da wird dann nicht nur oberflächlich geprüft. Ob da dann gerade die Fussrastenanlage auffällt oder nicht kann dir wohl keiner beantworten. Der Fahrer muss entscheiden was er riskiert und was nicht.

    Bei meiner SB sind die vorverlegten serienmäßig. Da reicht eine einfache Internetrecherche um das herauszufinden.

  • Fällt das eigentlich überhaupt einem Cop auf? Die Vorverlegte ist an Original Montagepunkten angeschraubt und nicht rangebastelt. Es gab genug Modelle da war eine Vorverlegte serienmäßig verbaut, und demzufolge auch nicht extra eingetragen. Siehe Breakout, etc. zum Beispiel. Da muss der Prüfende schon extremes Detailwissen über das jeweilige Modell haben.

    Genauso verhält es sich meines Erachtens auch mit Original Lenkern und Risern.

    Wahrscheinlich je nach Lust, Laune und Auftrag. Einen Kumpel hat es bei Motorcycle Jamboree erwischt wegen der Kesstech Anlage bei der augenscheinlich beim Anbau die Kats entfernt wurden, er musste das Mopped stehen lassen und mit Hänger holen. Es sollten empfindliche Strafen kommen, passiert ist nichts. 3 jahre ist es her. Aber es kann auch anders sein und dann braucht man mit denen nicht diskutieren, denn in diesem Moment haben die erstmal recht, egal was danach passiert.

  • staffrud - Sicherlich gibt es da viele „wenn“ und „aber“. Nichts muss aber alles kann. Zum Beispiel wenn man an einem Unfall mit Personenschaden beteiligt ist. Selbst wenn man es selbst ist, der im Krankenhaus landet. Wird das Motorrad deswegen gründlicher begutachtet und festgestellt, dass die Verlegung der Bremsenbetätigung nicht abgenommen wurde, dann kann das durchaus problematisch werden. Aber auch dies ist wieder ungewiss.


    Nichts ist ohne Risiko. Je mehr man sich an die Vorschriften hält, desto geringer wird das Risiko. Je mehr man die Vorschriften ignoriert, desto höher wird das Risiko.

    Ich schreibe zu 99% Blödsinn. Alles andere ist nicht rechtsverbindlich.
    Die Anwendung eventueller Tipps geschieht auf eigene Gefahr.
    Wenn Du nicht sicher bist, wende Dich an eine Fachwerkstatt.

  • Fällt das eigentlich überhaupt einem Cop auf? Die Vorverlegte ist an Original Montagepunkten angeschraubt und nicht rangebastelt. Es gab genug Modelle da war eine Vorverlegte serienmäßig verbaut, und demzufolge auch nicht extra eingetragen. Siehe Breakout, etc. zum Beispiel. Da muss der Prüfende schon extremes Detailwissen über das jeweilige Modell haben.

    Genauso verhält es sich meines Erachtens auch mit Original Lenkern und Risern.

    speziell im Bazziland, da wo Södolfs Bounty-Hunter auf Harleyjagd gehen sind immer sehr gut ausgebildete Häscher mit hohem Detailwissen dabei...

  • speziell im Bazziland, da wo Södolfs Bounty-Hunter auf Harleyjagd gehen sind immer sehr gut ausgebildete Häscher mit hohem Detailwissen dabei...

    Ich habe auf meiner auch einen Lenker von der Slim. Habe es mit dem guten grünen Sachverständigen vorab besprochen und dann war die Eintragung kein Problem, das sollte auch mit der Rastenanlage funktionieren.

  • speziell im Bazziland, da wo Södolfs Bounty-Hunter auf Harleyjagd gehen sind immer sehr gut ausgebildete Häscher mit hohem Detailwissen dabei...

    Das kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen.

  • pit16


    Hast du zufällig an irgendeiner Stelle der Fußrastenanlage eine Kennzeichnung gefunden, die die Teilenummer (siehe Fahrzeugschein) enthält? Die Kennzeichnung kann ein Aufkleber sein.

    Grüß dich. Ich hab die vorverlegten Rasten Ende letzten Jahres neu gekauft. Da steht nirgends eine Teilenummer drauf oder etwas was man als solches deuten könnte. Hatte mich auch gewundert... Im Beispiel von oben steht ja auch nur die Teilenr. des Herstellers drin unter der man die Rasten im Netz findet und bestellen kann. Bei der FXBB wäre das 50700060

  • Hast du die Fußrastenanlage eintragen lassen, wie lautet deine Eintragung?

    Nope, war oder ist auch kein Gutachten o.Ä. dabei gewesen. Ein Freund von mir hat seine FXBB brandneu beim offiziellen HD Dealer gleich mit den Rasten gekauft - ebenfalls nicht eingetragen.

  • Ehrlich gesagt verstehe ich das nicht wirklich. Bei ner Wide Glide mit Serienrasten steht nix im Schein. Baue ich die an eine normale Dyna erlischt die BE. Eintragung nicht möglich weil nichts eingestanzt ist. Wenn man also bei ner WG die Rasten schrottet und sich Ersatz bei Motea holt, wird es keiner erfahren aber ori Rastenumbau an einer Bob und du wirst zur Kasse gebeten.

    Kann eigentlich nur in DE so sein!!!

    Ich weiß, es macht keinen Sinn sich darüber aufzuregen aber verstehen kann man es auch nicht.

  • Ehrlich gesagt verstehe ich das nicht wirklich. […]

    Kann eigentlich nur in DE so sein!!!

    Ich weiß, es macht keinen Sinn sich darüber aufzuregen aber verstehen kann man es auch nicht.

    Es könnte so einfach sein, wenn z. B. H-D die Fußrastenanlage - wie im Gutachten erwähnt - kennzeichnen würde.