Breite Felge

Ab sofort gibt es Informationen zum 18. Street Bob Meeting. Ihr findet alle Hinweise dazu im Forum sowie im Meeting-Bereich.
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  • Du brauchst ein Festigkeitsgutachten bzw.

    Traglastgutachten der Felge.

    Bei einem Stahlfender mit Struts, sind die meisten Prüfer zufrieden, wenn die auf Solobetrieb reduzieren und tragen das ein.

    Soll der Zweimannbetrieb erhalten bleiben, wollen die auch gerne mal ein Gutachten etc.

    Bei GFK kommst du ohne Gutachten bzw. Materialgutachten, nicht weit.

    Ansonsten muss alles genug Luft zwischen den Bauteilen zum Reifen haben.

    Hier liegt ganz besonders, wir auch alles andere, beim Prüfer.

    Deswegen, fahr dort hin, erkläre dein Vorhaben und mach das mit den Jungs zusammen.

    Dir freuen sich dann riesig drüber, wenn es so ist wie die es vorgeben.

    Zuerst bauen und dann zum TÜV, ist nur was, wenn man öfter mit denen zu tun hat.

    Ansonsten, zu ner Mopedschmiede mit Erfahrung im Umbau von Mopeds.


    Good luck

  • Hast Du nur die Felge oder ein Rad gekauft? Hast Du ein Gutachten dazu bekommen? Oder stammt die Felge aus dem Harley-Davidson Programm? Wenn Du keine Papiere dazu hast, dann fahre mit der Felge vor dem Einspeichen zum aaSoP oder aaSmT und frage, ob er sie überhaupt abnimmt.


    Da Du eine Softtail hast, sollte das Schutzblech kein Problem darstellen, da Du ja nicht mehr wie früher am Rahmen rumflexen musst. Müssen ja nur die Halter gegen die der Breakout ausgetauscht werden.


    Am Ende darf dann auch nichts schleifen und muss ein ausreichender Abstand zwischen beweglichen und feststehenden Teilen bestehen.

    Ich schreibe zu 99% Blödsinn. Alles andere ist nicht rechtsverbindlich.
    Die Anwendung eventueller Tipps geschieht auf eigene Gefahr.
    Wenn Du nicht sicher bist, wende Dich an eine Fachwerkstatt.

  • Vielen Dank für eure Antworten.

    Also beim Schutzblech seh ich kein Problem. Da ist ein TÜV Gutachten bei.

    Da ist das Hinterrad schon mein größeres Problem. Ich hab es neu bei einen ehemaligen Händler gekauft. Der ist jetzt im Ruhestand und verkauft alles über Ebay Kleinanzeigen. Praktisch ein Räumungsverkauf.

    Kunnis-Bike-Corner. Hat gutes Zeug.

    Bei dem Hinterrad dachte ich es reicht die DOT Nummer. Es war schon komplett eingespeicht.

    Hier ist mal der Link zur Ebay Kleinanzeige.

    Neues Chrom Speichenrad 5.00x16 Felge Rad für Harley Softail
    Wegen Lagerreduzierung Lagerräumung Biete ich hier ein neues Harley Custom Hinterrad Größe 5.00x16...,Neues Chrom Speichenrad 5.00x16 Felge Rad für Harley…
    www.ebay-kleinanzeigen.de


    Nur das ich ein schwarzen Felgenring hab.

  • Bei dem Rad sehe ich ein Problem. Aus mehreren Gründen.


    Die fehlenden Papiere sind das eine. Woran soll der aaSoP erkennen, ob die Felge bzw. das Rad für Dein Fahrzeug geeignet ist? Wenn man eine OEM-Felge eines anderen Harley-Modells verwendet und mit der Originalnabe zu einem Rad einspeicht, dann hat man ja immer noch die Möglichkeit auf die ursprüngliche Verwendung und die Technischen Daten des Spendermodells zu verweisen. Aber wenn man rein gar nichts in der Hand hat, dann wird es zumindest schwierig.


    Es kommt aber noch hinzu, dass (so weit ich das auf den Fotos sehen kann) noch nicht Mal ein Hersteller für die Felge angegeben ist. Normalerweise ist im Felgenbett der Originalhersteller eingeprägt. Sogar bei den OEM-Felgen ist dort neben der H-D Teilenummer auch der Originalhersteller eingeprägt (in meinem Fall D.I.D.).


    Dann ist die Größenbezeichnung scheinbar auch nur im Felgenbett angebracht und von aussen nicht lesbar.


    Genau deshalb ist es noch wichtiger, vorab mit dem aaSoP oder aaSmT zu sprechen, was möglich ist oder was für Auflagen er noch fordert. Die Ingenieure sind genauso unterschiedlich wie alle Menschen. Es gibt Sachverständige mit hohem Sicherheitsbedürfnis, welches sich gerne auf Papiere stützt. Es gibt auch eher mutige Sachverständige mit dem Glauben an die eigene Wassersuppe. Meiner Erfahrung nach lassen sich alle jedoch ungerne vom Kunden erzählen was sie glauben oder tun sollen. Da hat man bei abschlägiger Beurteilung mehr Erfolg sich freundlich zu bedanken und es an anderer Stelle neu zu probieren.


    Die DOT-Kennzeichnung ist nur das Herstellungsdatum. Dient aber manchen aaSoP/aaSmT als Kennzeichnung zur Eintragung, sofern diese auch in betriebsbereitem Zustand sichtbar ist.

    Ich schreibe zu 99% Blödsinn. Alles andere ist nicht rechtsverbindlich.
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  • Da ist das Hinterrad schon mein größeres Problem. Ich hab es neu bei einen ehemaligen Händler gekauft.


    Bei dem Hinterrad dachte ich es reicht die DOT Nummer. Es war schon komplett eingespeicht.


    Nur das ich ein schwarzen Felgenring hab.

    Wie Troy schon sagt, vorab zum aaSoP und klären ob er dir die Felge eintragt...

    steht noch irgendwas drauf auf der Felge, (oder auf der Rechnung) was auf HD oder einen Felgenhersteller schließen läßt...

  • Soso, ein Räumungsverkauf!?! Die älteste Anzeige ist von 2013!!! Räumt ja ziemlich lange für die Rente! :)

  • Auf der Felge steht ja

    AS 5.00X16 DOT 0420.

    Keine Ahnung ob AS der Hersteller ist.

    Ich hab gerade mal etwas gegoogelt aber nichts gefunden. Dafür hab ich was anderes entdeckt.

    Auf der Seite von Eightball Customs steht als Beschreibung unter ein Felgenring folgendes.

    "EIGHTBALL-CUSTOM® 5x16 Felgenring schwarz Rad 40 Loch

    - 5x16 Felgenring / Rim mit mittigem Ventil
    - schwarz glanz Pulverbeschichtet
    - Ventil mittig
    - Stahlschüssel
    - 40 Loch
    - Ohne DOT oder E-Kennung
    Felgenringe sind immer ohne TÜV-Gutachten. Bitte klären Sie eine mögliche Eintragung in die Fahrzeugpapiere mit ihrem TÜV Prüfer vor Ort !
    Ideal zum Umbau auf Bobber Reifengröße bis 180 er Reifen bei Sportster (Passt in original Schwinge)

    Jetzt bin ich erst recht verwirrt.


  • Soso, ein Räumungsverkauf!?! Die älteste Anzeige ist von 2013!!! Räumt ja ziemlich lange für die Rente! :)

    jup ich war mal bei ihm wo ich die Felge gekauft hab. Da hat er mir auch einiges gezeigt. Er hat natürlich auch damals schon online verkauft. Da sein Sohn den Laden nicht übernehmen wollte muss er jetzt alles verkaufen. Man kann auch bei ihm anrufen. Und fragen ob er dies oder das auch hat.

  • Bitte klären Sie eine mögliche Eintragung in die Fahrzeugpapiere mit ihrem TÜV Prüfer vor Ort !

    dann hast Du es ja schwarz auf weiß... was Troy & ich dir empfohlen hatten..


    was sagt der Verkäufer zu einer Eintragung oder TÜV-Fähigkeit?

    was steht auf der Rechnung?

  • Das nenne ich mal recht gewagt , sich für fast 400€ ein Rad ohne jegliche Papiere zu kaufen . In der heutigen Zeit ist es verdammt schwierig einen Prüfer zu finden , der dir sowas überhaupt einträgt . Hättest du zumindest ein Festigkeitsgutachten für den Felgenring , dann wäre es über eine Einzelabnahme gut möglich aber ohne alles sehe ich da nicht wirklich viel Erfolg für dein Vorhaben . Ich habe das selbe Projekt gerade durch , allerdings habe ich ein Rad mit Teilegutachten und breiterem Reifen gewählt und musste das im Vorfeld explizit mit dem TÜV Prüfer durchsprechen . Und da sich die Reifenbreite ändert , wird es automatisch eine Einzelabnahme . Habe im Vorfeld bei mehreren Prüforganisationen angefragt und die meisten haben abgewunken. Nur der Prüfer vom TÜV hat sich bereit erklärt , das Projekt zu besprechen und hat mir dann letztendlich den Seegen gegeben . Am einfachsten wäre es in deinem Fall gewesen , du hättest dir einen Felgenring einer anderen Harley oder einen Ring von TTS geholt . Ich meine die Teile von TTS besitzen ein Gutachten . Und dann hättest deine orig. Radnabe ausspeichen und in den neuen Felgenring einspeichen lassen. Im Idealfall mit schönen Edelstahl Speichen . Somit hätte das Rad auch Plug&Play gepasst . Bei deinem Rad von Kunni wirst du höchstwahrscheinlich anpassen müssen bzw. Pulley und /oder Bremse ausdistanzieren und vielleicht Raddistanz anpassen.

    Wenn du noch die Möglichkeit hast , würde ich an deiner Stelle das Rad zurück geben ,und den Weg mit Umspeichen deiner orig. Nabe gehen . Erspart dir sehr viel Zeit und Stress .


    Viel Erfolg

  • […] Und da sich die Reifenbreite ändert , wird es automatisch eine Einzelabnahme. […]

    Das stimmt so nicht. Nur, weil sich die Reifenbreite ändert, wird es nicht automatisch eine Einzelabnahme. Je nach vorliegendem Prüfzeugnis kann dafür auch eine Anbauabnahme ausreichend sein.

  • Moin,


    das war die Aussage vom TÜV , Dekra und auch von meiner Werkstatt , wo ich die Felge bestellt hatte. Laut Tüv soll sich da was vor ein paar Jahren geändert haben und sobald sich die Reifendimension zur ori. Reifen Größe ändert , geht es angeblich nur noch über eine Einzelabnahme. In meinem Fall sogar mit Fahrprobe und schon kostet mich bloß die Eintragung für das Hinterrad ca. 200-250€ zzgl. Abnahme fürs Vorderrad , vorderen Bremssattel , Lenker und Riser . Da weis man auf jeden Fall wofür man arbeiten geht 😩

  • Soweit ich weiß stellt TTS die Gutachten nur für Ihre Räder aus, aber nicht für Felgen. Der Grund ist meiner Information nach, dass diese Gutachten bzw. Bescheinigungen für Felgen von Kunden missbräuchlich für die Eintragung von Billigfelgen verwendet wurden bzw. weil die Belastbarkeit des Rades nicht nur von der Felge abhängig ist, sondern auch vom korrekten Einspeichen.


    Die Änderungsabnahme von Reifendimensionen (ohne Änderung der Raddimensionen) kann normalerweise nach §19(3) durchgeführt werden, da der Reifen eine Bauartgenehmigung hat. Es muss lediglich geprüft werden ob die Reifendimension und Bauart auf der vorliegenden Felgendimension und Felgenform montiert werden darf, ob die Tragfähigkeit passt und ob eine ausreichende Freigängigkeit besteht. Noch einfacher ist es, wenn eine ehemalige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers vorliegt. Diese reicht zwar nicht mehr als alleiniges Nachweisdokument über die Zulässigkeit aus, kann vom aaSoP aber als Grundlage für die unkomplizierte Abnahme benutzt werden.


    Allerdings lässt sich durch Anwendung von §21 bei identischem Aufwand eine höhere Gebühr berechnen. ;)

    Ich schreibe zu 99% Blödsinn. Alles andere ist nicht rechtsverbindlich.
    Die Anwendung eventueller Tipps geschieht auf eigene Gefahr.
    Wenn Du nicht sicher bist, wende Dich an eine Fachwerkstatt.

  • […] das war die Aussage vom TÜV , Dekra und auch von meiner Werkstatt , wo ich die Felge bestellt hatte. Laut Tüv soll sich da was vor ein paar Jahren geändert haben und sobald sich die Reifendimension zur ori. Reifen Größe ändert , geht es angeblich nur noch über eine Einzelabnahme. […]

    Wie troy schrieb: Es ist nicht automatisch eine Einzelabnahme erforderlich.


    Aktuelles Beispiel hier:

    Umbau des Vorderrades von 19“ mit 100 mm Reifenbreite auf 21“ mit 120 mm Reifenbreite.

    Das Gutachten vom Hersteller des Speichenrades besagt, dass lediglich eine Anbauabnahme nach 19.3 zu erfolgen hat. Das bedeutet, dass jeder (!) Prüfingenieur das abnehmen kann. Da muss man nicht extra zum aaSoP zur Einzelabnahme.

  • Wie troy schrieb: Es ist nicht automatisch eine Einzelabnahme erforderlich.


    Aktuelles Beispiel hier:

    Umbau des Vorderrades von 19“ mit 100 mm Reifenbreite auf 21“ mit 120 mm Reifenbreite.

    Das Gutachten vom Hersteller des Speichenrades besagt, dass lediglich eine Anbauabnahme nach 19.3 zu erfolgen hat. Das bedeutet, dass jeder (!) Prüfingenieur das abnehmen kann. Da muss man nicht extra zum aaSoP zur Einzelabnahme.

    Dann werde ich mir die Gutachten nochmal etwas genauer anschauen und damit bei einer anderen Prüfstelle vorsprechen , wenn dem tatsächlich so sein sollte . Wäre ja umso besser , da es dann nicht so unverschämt teuer wird. Und wie verhält es sich sich , wenn man sich ein Hinterrad mit Teilegutachten kauft , wo laut Gutachten ein 200 er Reifen vorgesehen ist , ich aber einen 180er habe aufziehen lassen , da mir 200 zu breit ist . Bleibt das dann trotzdem eine Abnahme nach 19+3 oder wird da eine Einzelabnahme draus ? Von der Felgendimension ist der 180er Reifen der schmalste , der für die Felge freigegeben ist .


    Danke

  • Gleich auf den ersten Seiten eines Gutachtens steht zumeist, welche Prüfung erforderlich ist. Also, ob nun Anbauabnahme (19.3) oder Einzelabnahme (19.2). Schau mal rein in dein Papierzeug.


    Gleich auf den ersten Seiten eines Gutachtens steht zumeist, welche Prüfung erforderlich ist. Also, ob nun Anbauabnahme (19.3) oder Einzelabnahme (19.2). Schau mal rein in dein Papierzeug.

    Ja bereits erledigt . Da steht nach 19/3

    Am Samstag habe ich einen Termin bei einer anderen Prüfstelle und nehme die Gutachten mit , danach weis ich dann bestimmt konkret was Fakt ist .


    Grüße

  • Moin , falls es interessiert, ich war heute mit den Teilegutachten von meinen neuen Felgen bei der GTÜ um das mit der 21 er Abnahme prüfen zu lassen.Die meinten auch genau so wie der TÜV , das es nur über eine 21er Abnahme geht , da die neuen Reifen von der im Schein stehenden Reifen Größe abweichen. Egal dann soll es so sein . Werde im März zum tüv und das ganze begutachten lassen .


    Grüße