Auspuff für FXBBS 2021

Ab sofort gibt es Informationen zum 18. Street Bob Meeting. Ihr findet alle Hinweise dazu im Forum sowie im Meeting-Bereich.
Ab sofort könnt ihr euch für das SBM 2024 anmelden. Schaut dazu einfach auf der Anmeldeseite im Meeting Bereich vorbei.
  • Hast du sie auch mal mit DB-Killer gemessen? Weil die Kontrollgruppe misst bei Mechanisch ab Euro 4 auch offen😬

    Das ist mir neu ?( gemessen hab ich es (noch) nicht, da relativ aufwendig (6 Schrauben raus und Endkappe muss ab), so richtig messen ist das mit der Handy App ja auch nicht, werde mir bei Gelegenheit mal so ein 20€-Schallpegel-Messgerät gönnen :thumbup:

  • Das ist mir neu ?( gemessen hab ich es (noch) nicht, da relativ aufwendig (6 Schrauben raus und Endkappe muss ab), so richtig messen ist das mit der Handy App ja auch nicht, werde mir bei Gelegenheit mal so ein 20€-Schallpegel-Messgerät gönnen :thumbup:

    Wäre echt cool. Will die mir ja vlt auch holen und naja. Im Frankfurter Raum ist es sehr streng und habe keine Lust auf ne Sicherstellung + Vollannahme mit genuller Schlüsselnummer im Anschluss

  • Wenn der Aufbau des Fahrzeugs zu stark von dem ursprünglichen Fahrzeug abweicht, muss eine Einzelbetriebserlaubnis nach §21 beantragt werden und der Antragsteller wird dabei zum Hersteller. Damit entfallen dann auch die HSN für den bisherigen Hersteller und die TSN für den bisher genehmigten Fahrzeugtyp, weil es sich per Definition ja um ein neues Fahrzeug handelt.


    Wegen einem Auspuff mit ECE-Genehmigung wird aber sicherlich keine Einzelbetriebserlaubnis erstellt. Dafür bedarf es einiges mehr. Wenn nur ein oder zwei Teile angebaut wurden, für die keine Genehmigungen oder Gutachten vorliegen, dann wird nur ein Gutachten zu Wiedererlangung der Betriebserlaubnis nach §21 durchgeführt. Einen Auspuff ohne ECE-Genehmigung wird man jedoch selbst in einer Einzelbetriebserlaubnis kaum mit vertretbarem Aufwand genehmigt bekommen und wenn der Auspuff über eine ECE-Genehmigung verfügt, sind beide Verfahren obsolet. Dann gibt es nur zwei Möglichkeiten:

    • Bei einer Messung zu laut: Egal welche Prüfzeichen und Genehmigungsnummern vorhanden sind, zu laut bleibt zu laut und damit unzulässig. In der Regel endet die Fahrt. Die Strafe richtet sich danach, ob der Auspuff durch Verschleiß oder Manipulation laut geworden ist. Auf jeden Fall muss er instandgesetzt oder ersetzt werden.
    • Bei einer Messung innerhalb der erlaubten Lautstärke inkl. Toleranz: Liegt keine Manipulation vor „gute Fahrt“. Liegt eine Manipulation vor muss der Auspuff instandgesetzt werden und es erfolgt eine Strafe für die Manipulation des geprüften Fahrzeugteils.

    Ich schreibe zu 99% Blödsinn. Alles andere ist nicht rechtsverbindlich.
    Die Anwendung eventueller Tipps geschieht auf eigene Gefahr.
    Wenn Du nicht sicher bist, wende Dich an eine Fachwerkstatt.