Hallo Leute,
Ich hab da mal eine Frage. Bei meiner Harley ist ein Standgeräusch eingetragen, welches höher liegt als das für diesen allseits bekannten Gebirgspass zugelassen ist.
Da stellt sich mir ja die Grundsatz Frage, wie es sein kann, dass man ein Fahrzeug erwirbt, Welches zum Zeitpunkt des Kaufes alle Kriterien erfüllt die für den Einsatz im Straßenverkehr zugelassen sind. Dieses Fahrzeug darf dann ein paar Jahre später auf bestimmten Strecken nicht mehr bewegt werden. Das finde ich doch sehr bedenklich.
Um dieses Phänomen geht es mir im Moment aber eigentlich nicht.
Dann fahr ich halt nicht dort wo solche Streckensperrung aufgrund von Lautstärkeregelungen durchgeführt werden.
Nichts desto trotz schränkt dieser Gedanke allein mein Freiheits-Gefühl ein. Aber es gibt ja viele Dinge die ich heute bemerkenswert seltsam finde im Gegensatz zum Zeitpunkt vor einigen Jahren.
Nun zu meiner Frage:
Was passiert eigentlich, wenn ich aufgrund der Geräuschkulisse meiner Auspuffanlage angehalten werde. Wenn dann festgestellt wird, dass die Auspuffanlage lauter ist als „neuerdings“ erlaubt, wie ist dann das Procedere. Schließlich ist die Auspuffanlage im Original Zustand mit E PrüfZeichen und nicht geturnt.
Kurze Anmerkung:
Ich bin auch gegen „Motorlärm“ und finde dass wenn Motorräder „verboten“ werden erst einmal Laubbläser verboten werden sollten.😁
Wer von euch hat das mit so einer Kontrolle schon einmal erlebt und kann mir seine Erfahrung damit kurz schildern.
Vielen Dank
Axel