Auspuff - E-Prüfzeichen - Kontrolle, was ist denn nun? Eure Erfahrungen…

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  • Hallo Leute,

    Ich hab da mal eine Frage. Bei meiner Harley ist ein Standgeräusch eingetragen, welches höher liegt als das für diesen allseits bekannten Gebirgspass zugelassen ist.


    Da stellt sich mir ja die Grundsatz Frage, wie es sein kann, dass man ein Fahrzeug erwirbt, Welches zum Zeitpunkt des Kaufes alle Kriterien erfüllt die für den Einsatz im Straßenverkehr zugelassen sind. Dieses Fahrzeug darf dann ein paar Jahre später auf bestimmten Strecken nicht mehr bewegt werden. Das finde ich doch sehr bedenklich.

    Um dieses Phänomen geht es mir im Moment aber eigentlich nicht.

    Dann fahr ich halt nicht dort wo solche Streckensperrung aufgrund von Lautstärkeregelungen durchgeführt werden.


    Nichts desto trotz schränkt dieser Gedanke allein mein Freiheits-Gefühl ein. Aber es gibt ja viele Dinge die ich heute bemerkenswert seltsam finde im Gegensatz zum Zeitpunkt vor einigen Jahren.


    Nun zu meiner Frage:

    Was passiert eigentlich, wenn ich aufgrund der Geräuschkulisse meiner Auspuffanlage angehalten werde. Wenn dann festgestellt wird, dass die Auspuffanlage lauter ist als „neuerdings“ erlaubt, wie ist dann das Procedere. Schließlich ist die Auspuffanlage im Original Zustand mit E PrüfZeichen und nicht geturnt.


    Kurze Anmerkung:

    Ich bin auch gegen „Motorlärm“ und finde dass wenn Motorräder „verboten“ werden erst einmal Laubbläser verboten werden sollten.😁


    Wer von euch hat das mit so einer Kontrolle schon einmal erlebt und kann mir seine Erfahrung damit kurz schildern.


    Vielen Dank

    Axel

    Vinyl is forever!


    Meine Bikes bisher:

    Honda MBX 80, Honda MTX 80, Suzuki GS 500E, Yamaha TT 600 (Kickstarter), Ducati 750 Sport, Suzuki 750 (Inazuma), BMW R1150 (Boxercup Replika), Vespa GTS 300


    Aktuell:

    Honda Africa Twin 1100 Adventure Sports (mit DCT), Harley Streetbob

  • Wenn die Anlage original Serie ist, brauchst du auch keine Angst zu haben.

    Wenn spezielle Kontrollen gemacht werden, dann sind da in der Regel geschulte Beamte dabei. Die kennen sich aus und wissen, ob da eine unzulässige Anlage dran ist, oder ob ein Einsatz manipuliert bzw entfernt wurde.

    Meine Motorradlaufbahn:
    Herkules Kl 50 SE, Honda XL 250 S, Honda XL 500 S, BMW R 650, BMW R 100 RS, Honda XBR 500, Yamaha FJ 1100, Harley Street Bob.

  • Entscheidend sind Zwei Dinge.

    Das Standgeräusch welches bei Deinem Moped eingetragen ist. Wenn 97db eingetragen sind, dann darfst Du solche Strecken die gesperrt sind für Motorräder ab 95db nicht befahren. Egal was für ein Auspuff dran ist. In dem Fall ist Entscheidend was eingetragen ist. Wirst Du in einer solchen Zone dabei erwischt, darfst Du dein Fahrzeug nicht mehr bewegen, etwa 200€ bezahlen und Dir einen Hänger oder sonstwas besorgen.

    Anders sieht es bei einer Allgemeinen Verkehrskontrolle aus. Da ist zwar auch entscheidend was im Fahrzeugschein eingetragen ist, da gibt es aber noch die 5db Tolleranz. Also wenn bei Dir 97db eingetragen sind, und die Geräuschmessung ergibt einen Wert um 101db, dann geht das gerade noch so durch. Wenn 103db im Raum steht dann hat man eigentlich nur eine Chance. Sehr freundlich sein und hoffen, dass man weiterfahren darf. Voraussetzung ist ein zugelassener Auspuff. Wenns geht sogar eingetragen. Kommt aber immer auf den Beamten drauf an und auf das Bundesland.

    Ich hatte bisher nicht das Vergnügen einer Kontrolle. ToiToiToi....

  • Hier in der Fränkischen Schweiz machen sie manchmal so Aktionstage. Da wird Alles kontrolliert. Natürlich nur Motorräder....

    Da müssen regelmäßig mal Maschinen stehenbleiben.

    Meine Motorradlaufbahn:
    Herkules Kl 50 SE, Honda XL 250 S, Honda XL 500 S, BMW R 650, BMW R 100 RS, Honda XBR 500, Yamaha FJ 1100, Harley Street Bob.

  • Ich glaube Du wirfst grade ein paar Dinge durcheinander bzw. zusammen.

    1. Zulassungsbestimmungen zum Zeitpunkt der Erteilung der BE
    2. aktuell gültige Zulassungsbestimmungen für Neufahrzeuge
    3. Streckengebote


    Für Dich ist nur Punkt 1 und 3 interessant. Wenn Du Dich daran, in Verbindung mit ausschließlich zugelassenen und technisch einwandfreien Anbauteilen, hältst gibt es bei Kontrollen keine Probleme.

    Ich schreibe zu 99% Blödsinn. Alles andere ist nicht rechtsverbindlich.
    Die Anwendung eventueller Tipps geschieht auf eigene Gefahr.
    Wenn Du nicht sicher bist, wende Dich an eine Fachwerkstatt.

  • Hallo Leute,


    vielen Dank bis hierhin. Sehr interessant und hilfreich!


    Beste Grüße


    Axel

    Vinyl is forever!


    Meine Bikes bisher:

    Honda MBX 80, Honda MTX 80, Suzuki GS 500E, Yamaha TT 600 (Kickstarter), Ducati 750 Sport, Suzuki 750 (Inazuma), BMW R1150 (Boxercup Replika), Vespa GTS 300


    Aktuell:

    Honda Africa Twin 1100 Adventure Sports (mit DCT), Harley Streetbob

  • Eventuell ist noch zu erwähnen, dass der Fahrer für seinen Auspuff und die Einhaltung der Lautstärke verantwortlich ist, Ein originaler Auspuff, könnte eventuell irgendwann auch mal "zu laut" werden. Auch wenn er immer original bleibt.

    Solange man eine E-Prüfzeichen hat sollte es aber dann bei einer Mängelkarte bleiben.

  • Solange man eine E-Prüfzeichen hat sollte es aber dann bei einer Mängelkarte bleiben.

    Sofern das Kontrollorgan der Überzeugung ist, dass die unvorschriftsmäßige Lautstärke auf Verschleiß und nicht auf Manipulation zurück zu führen ist. Wir kennen doch alle die Ausrede, dass ein paar Löcher mehr im dB-Eater oder im Prallblech nicht schlimm sind, weil der Auspuff ohnehin zu leise sei und man bei einer Kontrolle ja 5 dB Toleranz erhält. Selbst falls das im Neuzustand zutraf, kann es ein paar Jahre später jedoch zu viel sein.

    😉

    Ich schreibe zu 99% Blödsinn. Alles andere ist nicht rechtsverbindlich.
    Die Anwendung eventueller Tipps geschieht auf eigene Gefahr.
    Wenn Du nicht sicher bist, wende Dich an eine Fachwerkstatt.