Abe Fußrasten

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  • moin in die Runde,

    Gestern hatte ich die erste Kontrolle der Gruppe krad für diese Saison. Soweit so gut , die teilweise freundlichen Beamten waren teilweise sehr gut informiert und teilweise planlos. Nach ca 45 min Kontrolle wurde nichts gefunden da ich mir Mühe gegeben habe alles eintragen zu lassen oder abe zu haben. Dann wurden von einem Kontrolleur meine Fußrasten bemängelt . Rasten Anlage die originale vorverlegte von HD, die rasten Zubehör von kuryakyn. Diese wäre ohne abe und somit nicht zulässig :/ . Nach längerem suchen abends im netzt konnte ich keine rasten mit abe oder teile gutachten für m8 hd's finden. Jetzt ist meine frage brauchen die rasten selbst eine abe / gutachten ? Oder ist der ganze markt an Zubehör rasten illegal ? Über antworten/ tipps wäre ich dankbar

  • Das wird teilweise etwas unterschiedlich gehandhabt. Bei meiner Yamaha wurde für Rasten und Rastengelenke eine Betriebserlaubnis verlangt. Die selbe Prüfstelle und Ingenieure sagen mir bei der Dyna jedoch, für Rasten alleine sei keine Betriebserlaubnis oder Abnahme notwendig, so lange dadurch die Teile der Bremsbetätigung nicht verändert werden. Letztendlich bist Du in einer Kontrolle und auf Hoher See immer in Gottes Hand. Wenn sich der Kontrolletti aufspult, hast Du so gut wie keine Chance und diskutieren macht es oft nur schlimmer, da er niemals zugeben wird sich geirrt zu haben.

    Ich schreibe zu 99% Blödsinn. Alles andere ist nicht rechtsverbindlich.
    Die Anwendung eventueller Tipps geschieht auf eigene Gefahr.
    Wenn Du nicht sicher bist, wende Dich an eine Fachwerkstatt.

  • Ist leider so , nur ergärlich wenn man alles einträgt , selbst die rasten Anlage von HD und dann trotzdem ne Mängel karte fängt wegen den rasten an sich . Egal besser Mängel karte und weiter fahren als die karre still gelegt. Besten Dank für die Antworten

  • Hier ist leider wieder so ein Ding zwischen Theorie und Praxis.


    Eine Fußrastenanlage bzw. die Fußrastenaufnahme muss eingetragen werden oder braucht eine ABE (ja streng genommen auch die originale HD Vorverlegte) . Nach langem rumsuchen bin ich jetzt aber auch der Meinung dass die Fußrasten selber entweder eingetragen werden müssen oder eine ABE brauchen. Einen Text konnte ich abschließend aber nicht finden.


    Wie komme ich drauf?

    - Es wurde scheinbar in einer KRAD Kontrollgruppe bemängelt

    - Es gibt einzelne Fußrasten mit ABE auf dem Markt.


    Ich denke kein Hersteller wird sich die Mühe machen und eine ABE für viel Geld erwirken, wenn das nicht unbedingt nötig wäre.


    In der Praxis ist das allerdings so, dass du jedes Mal eine andere Antwort bekommst wenn du einen Hersteller, Prüfer, Händler oder Polizist befragst. Eine eindeutige Antwort mit Verweis auf einen Text wird dir keiner nennen können und in der Realität wird vermutlich nur auf die Fußrastenanlage und nicht auf die Rasten geschaut.


    Wie Troy geschrieben hat, im Zweifelsfall bist du der Meinung des Kontrollierenden ausgeliefert. Leider bekommt man auch nie irgendwie einen Verweis auf eine Richtline oder gar Gesetzestextes, sondern "is so, weil ich es sage"

  • Ich hab länger nach der Antwort gesucht und leider auch keine gefunden. Ich hab mit thunderbike telefoniert . Die stellen ja alles rund um das bike her und fast alles hat ein Gutachten oder abe. Die rasten Anlage von denen zb hat ein Gutachten. Die rasten die die vertreiben nicht. Auf die Frage warum bekam ich die Antwort das es nicht nötig sei und noch nie jemand in der ganzen Zeit da angerufen hat weil er Probleme deswegen bekommen hat. Selbst rebufini vertreiben ihre rasten ohne abe oder Gutachten mit der selben Aussage. Ich hab meinen Schrauber gebeten bei dem nächsten Besuch von tüv Prüfer mal zu klären ob er mir die per Einzelabnahme eintragen kann.

  • Die Kritiker der „freien“ Rastenwahl und Verfechter eines „Prüfdokument“ begründen ihre Haltung mit der „Trittsicherheit“ bzw. „Abrutschsicherheit“. Es müsse geprüft sein, dass die Füße auf den Rasten ausreichend Halt haben und nicht abrutschen können. Kann man sich so an den Haaren herbei zerren, muss man aber nicht.


    Bezüglich Krümmern ist die Erlaubnisfreiheit allerdings nicht so eindeutig wie hier behauptet. Eine Abgasanlage wird immer als Einheit geprüft. Dabei ist der Krümmer Bestandteil der Prüfung und der Typengenehmigung/Betriebserlaubnis, auch wenn er kein eigenes Prüfzeichen trägt. Die Betriebserlaubnis eines ESD bezieht sich immer auf das „ansonsten serienmäßige Fahrzeug“, weshalb auch ein geänderter und zulässiger Luftfilter die Betriebserlaubnis des ESD kompromittiert. Welche Papiere gibt es denn dazu, wenn man bei den üblichen Verdächtigen eine Komplettanlage inkl. Krümmer kauft? Als ich beim Pkw eine Komplettanlage montiert hatte, stand in den Papieren genau, wo diese beginnt. Ich darf dort auch nicht einfach die Krümmer/Downpipes ändern. Denn jede Änderung wirkt sich auf die Leistung und das Umweltverhalten (einschließlich Geräuschentwicklung) aus. Sonst würde man dafür ja auch kein Geld ausgeben.

    Ich schreibe zu 99% Blödsinn. Alles andere ist nicht rechtsverbindlich.
    Die Anwendung eventueller Tipps geschieht auf eigene Gefahr.
    Wenn Du nicht sicher bist, wende Dich an eine Fachwerkstatt.

  • nehmen wir als Beispiel die breakout 107 cui und die street bob 107cui. Es sind identische Motoren mit verschiedenen krümmern . Die j&h esd sind in dem Fall auch die selben. Wieso sollte ich in dem Fall bzw wenn Motor und esd die selben sind ich nicht einfach unter den Modellen nach optischen Vorlieben tauschen dürfen ? Wenn beide Motoren der selben Euro Klasse angehören und den selben hubraum , co² Austos usw haben

  • Bleiben wir beim Beispiel Jekill & Hyde. Die ABE dort gilt nur für den Endtopf. Bei dem Krümmer von Jekill & Hyde gibt es weder ein Teilegutachten, noch eine ABE.


    Als ich bei meiner Suzuki den Vance & Hince Krümmer verbaut habe, habe ich den TÜV Mensch gefragt, was der davon hält. Ihm war der Krümmer völlig egal, wichtig war was am Ende rauskommt und ob der Topf irgendeine ABE hat. Aber wie so oft fragste 2 Prüfer, bekommst wahrscheinlich zwei Meinungen :D

  • Die Kritiker der „freien“ Rastenwahl und Verfechter eines „Prüfdokument“ begründen ihre Haltung mit der „Trittsicherheit“ bzw. „Abrutschsicherheit“. Es müsse geprüft sein, dass die Füße auf den Rasten ausreichend Halt haben und nicht abrutschen können. Kann man sich so an den Haaren herbei zerren, muss man aber nicht.


    Bezüglich Krümmern ist die Erlaubnisfreiheit allerdings nicht so eindeutig wie hier behauptet. Eine Abgasanlage wird immer als Einheit geprüft. Dabei ist der Krümmer Bestandteil der Prüfung und der Typengenehmigung/Betriebserlaubnis, auch wenn er kein eigenes Prüfzeichen trägt. Die Betriebserlaubnis eines ESD bezieht sich immer auf das „ansonsten serienmäßige Fahrzeug“, weshalb auch ein geänderter und zulässiger Luftfilter die Betriebserlaubnis des ESD kompromittiert. Welche Papiere gibt es denn dazu, wenn man bei den üblichen Verdächtigen eine Komplettanlage inkl. Krümmer kauft? Als ich beim Pkw eine Komplettanlage montiert hatte, stand in den Papieren genau, wo diese beginnt. Ich darf dort auch nicht einfach die Krümmer/Downpipes ändern. Denn jede Änderung wirkt sich auf die Leistung und das Umweltverhalten (einschließlich Geräuschentwicklung) aus. Sonst würde man dafür ja auch kein Geld ausgeben.

    Sorry aber meinen Wissenstand nach so nicht richtig. Die reine Abgasführung ist nicht relevant sondern nur die Dämpfer/Kat Anordnung.