Stahlflex, Griffe, Felgen

Ab sofort gibt es Informationen zum 18. Street Bob Meeting. Ihr findet alle Hinweise dazu im Forum sowie im Meeting-Bereich.
Ab sofort könnt ihr euch für das SBM 2024 anmelden. Schaut dazu einfach auf der Anmeldeseite im Meeting Bereich vorbei.
  • Moin Loide,

    an meiner SB 09 sind ja ein paar Umbauten bei Auslieferung schon durch den Händler erfolgt. Da sind „Stahlflex“ Bremsleitungen, andere Griffe (Flames-Optik,), Vorverlegte (Flames Optik), Hebel (Flames Optik), Felgen (Taifun) .. Auspuff -Catalyst (mit e-Nummer)… nun sind 12 Jahre vergangen und ich wurde nie kontrolliert.


    Jetzt schau ich immer „Achtung Kontrolle“ im TV 😁 und sehe wie die Harleyfahrer in den Kontrollen durch die Cops nach ABE‘s, Eintragungen und Gutachten für diverse Teile befragt werden.


    An den bei mir verbauten Teilen kann ich so keine Nummern etc. finden - wobei das alles einen wertigen und guten Eindruck macht und eben schon direkt bei Harley angebaut wurde -vor Auslieferung. Habt Ihr mal einen Tipp, wie ich Teilenummern finde oder ABE‘s … oder brauch ich das gar nicht?


    Vielen Dank und beste Grüße 🖖


    Axel

    Vinyl is forever!


    Meine Bikes bisher:

    Honda MBX 80, Honda MTX 80, Suzuki GS 500E, Yamaha TT 600 (Kickstarter), Ducati 750 Sport, Suzuki 750 (Inazuma), BMW R1150 (Boxercup Replika), Vespa GTS 300


    Aktuell:

    Honda Africa Twin 1100 Adventure Sports (mit DCT), Harley Streetbob

  • was sagt der Freundliche dazu?


    ich hab meine geänderten Harleyteile alle eintragen lassen … zur Sicherheit…

    wohn aber auch in Bayern Nähe München…


    mein Händle sagte: "muß man nicht weil Original!"

    mein aaSOP sagte: "besser is das, wurde ja mit anderen Teilen homolgisiert, aber Eintragung keinProblem!"

  • Lenkergriffe: frei

    Bremshebel: ECE, ABE oder Eintragung

    Austauschbremsleitung: Auch mit ABE Anbauabnahme notwendig

    Vorverlegte Fußrastenanlage: Eintragung

    Austauschfelgen in Originalgröße: ABE oder Eintragung

    Austauschfelgen in Sonderdimensionen: Eintragung

    Austauschauspuff ohne andere Änderungen am Motor/Luftfilter: ECE

    Austauschauspuff mit Änderungen: ECE + Eintragung


    Oft hört man Sprüche wie „Das sind originale Harleyteile, die braucht man nicht eintragen.“ oder „An der Wide Glide ist das auch Serie.“ Das mag für einen Dorfpolizisten reichen, die Kontrollgruppe Krad wird darüber lachen. Ich bin mit einem anderen stark modifizierten Motorrad auch Mal an so Wadenbeisser geraten. Allerdings ohne Schwerpunktausbildung Krad, sondern Lokalsheriffs an einer beliebten Motorradstrecke, und ich hatte Glück. Für alle beanstandeten Teile hatte ich Papiere, wobei tatsächliche Prototypen-Teile entweder nicht erkannt wurden oder unter vorhandenen Eintragungen versteckt werden konnten.


    Wichtig zu beachten ist, dass sowohl ABEs wie auch ECE-Genehmigungen immer nur an einem „ansonsten serienmäßigen Fahrzeug“ Gültigkeit haben, wobei das Kausalitätsprinzip gilt. Also Auspuff und Bremshebel verursachen gegenseitig keine Probleme. Auspuff und Luftfilter bedürfen dann jedoch beide der Begutachtung und Eintragung, trotz ECE bzw. ABE. Wobei an einem Fahrzeug mit EG-BE ein Auspuff auch in diesem Fall eine ECE-Genehmigungsnummer tragen muss. Diese dient dem aaSoP dann auch als Grundlage für die Begutachtung. Letztendlich bleibt aber immer die Lautstärkegrenze in Kraft, diese kann (darf) bei einer Eintragung nicht erhöht werden. Wenn bei einer Verkehrskontrolle eine Messung durchgeführt und eine zu hohe Lautstärke festgestellt wird, dann hilft kein Gutachten und keine Eintragung der Welt. Ansonsten: immer wenn die Sicherheit oder das Umweltverhalten beeinflusst werden kann, ist eine Legalisierung bzw. Änderungsabnahme notwendig. Darunter fallen sämtliche Bremsenteile, einschließlich Betätigungselemente. Dadurch sind auch alle geänderten Fußrastenanlagen eintragungspflichtig, weil sich die Bremsenbetätigung ändert. Teilweise werden auch Fußrasten dazu gezählt. An meinen Yamahas musste ich sowohl die Fußrasten selbst (angeblich wegen Trittsicherheit/Griffigkeit/Abrutschgefahr) und Fußrastengelenke (Bruchgefahr) einzeln eintragen lassen. An der Dyna wurden die Willie G. Rasten nebst zugehöriger Bremspedalauflage und Schalthebelraste vom selben Ingenieur einfach durchgewunken. Letztendlich wird es nur auf eine hohe Wahrscheinlichkeit der Beanstandung und Nichtbeanstandung hinaus laufen. Für absolute Sicherheit müsste man das Fahrzeug schon in absolutem Originalzustand belassen.

    Ich schreibe zu 99% Blödsinn. Alles andere ist nicht rechtsverbindlich.
    Die Anwendung eventueller Tipps geschieht auf eigene Gefahr.
    Wenn Du nicht sicher bist, wende Dich an eine Fachwerkstatt.

    Einmal editiert, zuletzt von troy® ()

  • Wow !!!!

    Vielen herzlichen Dank für die ausführliche Antwort. Damit kann ich arbeiten!


    Beste Grüße

    Axel

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  • 9598616C-A6EF-4837-83AA-5140E11E1411.jpgA09E1949-AACB-4BBF-A6F6-047C26953CFE.jpg45E20CFF-5CF1-48FD-AEFD-8AB73DAC8A8D.jpgC07FA426-D94F-4BD4-86AE-838D2598D53A.jpg6CDC7949-65F3-4804-9D28-686C5A7EBBDD.jpgHello,


    jetzt noch kurz die Frage für die Eintragung: Wo bekomme ich die Unterlagen für den Prüfer her? Muss ich zum Freundlichen vorstellig werden oder hat jemand eine Idee wo ich entsprechende Dokumente im Netz finde?


    Beste Grüße


    Axel

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  • Moin Cargo… Du hast natürlich recht … im Eifer des Gefechtes hab ich das verwechselt… dann brauch ich mir darum schon mal keinen Kopp machen👍👍👍

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  • Moin Axel

    was sollen uns die Fotos jetzt sagen?


    Zu den Gaszügen wurde ja schon berichtet. Zu der Bremsleitung sollte es vom Hersteller Papiere geben. Der Hersteller ist zusammen mit der (Genehmigungs-) Nummer entweder auf der Ummantelung, meist aber auf der Pressung oder kurz dahinter auf einer Banderole zu finden. Dann diesen anschreiben, am besten mit Fotos der Kennzeichnung und der Gesamtleitung.


    Auf dem Handbremshebel sollte eine Genehmigungsnummer zu finden sein. Ist er aus dem H-D P&A-Katalog, dann findest Du mit hoher Wahrscheinlichkeit keine solche Kennzeichnung. Mit etwas Glück kann Dir dein H-D Händler eine Unbedenklichkeitsbescheinigung dazu aus seinem System ausdrucken. Ich habe die OEM-Hebel gegen verchromte getauscht und nichts dazu. Da ich auch die verchromten Lenkerarmaturen verbaut habe, sieht das alles aus wie original. So lange die OEM-Hebelform erhalten bleibt, erwarte ich für mich persönlich kaum Probleme. Ich meine früher hat auch kein Hahn danach gekräht, wenn wir uns als Sturzersatz billig einen Ersatzhebel im OEM-Style gekauft und montiert haben. Das Thema kam eigentlich erst auf, als die gefrästen und ggf. einstellbaren Handhebel auf den Markt kamen.


    Für die vorverlegte Fußrastenanlage gibt es ein TÜV-Mustergutachten. Ich habe das alte Gutachten für die verchromte Anlage. Es gibt ein neueres TÜV-Mustergutachten welches sowohl die alte (verchromte) als auch die neuere (schwarze) Anlage abdeckt. Eigentlich geht es nur darum, dass sich das Gutachten aufgrund fehlender Kennzeichnung auf die Artikelnummer bezieht, die sich für die beiden Ausführungen natürlich unterscheidet. Ich müsste später Mal schauen, ob ich das Kombigutachten auch irgendwo gespeichert habe. Falls ja, schicke ich es Dir. Ansonsten kann dies der H-D Händler ausdrucken. Eigentlich soll er das ja sowieso abstempeln und unterschreiben um die Authentizität zu bestätigen.


    Für eine ABE oder ein Gutachten über die Felgen ebenfalls an den Hersteller bzw. Händler wenden.


    Wie ich sehe, hast Du auch Austauschrückspiegel verbaut. Diese müssen eine ECE-Kennzeichnung tragen. Ohne Kennzeichnung kommt es drauf an, wie streng der Kontrolletti ist. Manche interessiert das gar nicht, andere ziehen sich daran hoch bis zur erloschenen BE für das Gesamtfahrzeug. Theoretisch ist dies ein geringfügiger Mangel und rechtfertigt bei ausreichender Größe kein Verbot der Weiterfahrt, aber ein Ticket. Aber auch nur theoretisch. Ist die Spiegelfläche zu gering oder sind die Spiegelarme so kurz, dass man nur noch schlechte bis keine Sicht mehr nach hinten hat, dann kommt die Gefährdung bzw. möglicherweise die Gefahrenabwehr durch Verbot der Weiterfahrt ins Spiel.


    Wenn Du Dir die Unterlagen vom H-D Händler besorgen möchtest, mach Dich auf Diskussionen in Richtung „brauchst Du nicht eintragen lassen“ gefasst. Denn damit hat der Händler die wenigste Arbeit. Es hört sich ja auch cool an - „Bei Harley braucht man sich nicht an die sonst üblichen Regeln und Gesetze zu halten.“ Meiner meinte anfangs Mal, die Polizisten hätten ja keine Ahnung und falls ich Probleme bekomme, solle der Polizist bei ihm anrufen und er würde dem das dann erklären. Hört sich auch super cool an. Aber ernsthaft, wer glaubt an sowas? Alternativ wird teilweise auch behauptet, die Gutachten dienten nur zur internen Verwendung und dürften nicht an die Kunden heraus gegeben werden. Ist natürlich auch Quatsch, weil das Gutachten zum Produkt gehört. Trotzdem kann es bei einem „komischen“ Händler einfacher sein, die Abnahme/Eintragungen in der Händler-Werkstatt durchführen zu lassen. Leider hat man dann selbst kaum Einfluss darauf, was oder wie es eingetragen wird. So könnte es im ungünstigen Fall vorkommen, dass die neuen Felgen in Verbindung mit einer Reifenfabrikatsbindung eingetragen werden, weil im Gutachten ein bestimmter Reifen aus dem Harley-Sortiment genannt ist. Wenn man selbst zu einem freien aaSoP geht, kann man dies meist vermeiden.

    Ich schreibe zu 99% Blödsinn. Alles andere ist nicht rechtsverbindlich.
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    Wenn Du nicht sicher bist, wende Dich an eine Fachwerkstatt.

  • Vielen Dank für Eure ausführlichen und wirklich hilfreichen Antworten- danke auch für Eure Zeit die Ihr mir und meinem Problem damit gewidmet habt. Ich glaube das gibt es so in dieser Qualität nur im SB - Forum. Jetzt weiß ich wie es weitergeht…


    Gruß

    Axel

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