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  1. Street Bob Forum & Dyna Community
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Drosselung FXBBS - 1HD auf 48PS

  • DennisD
  • 4. September 2024 um 13:59
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  • DennisD
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    FXBBS Bj 22
    • 4. September 2024 um 13:59
    • #1

    Hallo zusammen, knifflige Angelegenheit aber evtl kann ja jemand helfen. Habe eine FXBBS / 1HD aus 22, kann aber den Führerschein Aufstieg erst in zwei Jahren machen und wollte daher die Trude Drossel . Anfangs hieß es keine Problem ist nur nen Mapping liefert Don Performance. Nach dem ich dann zwei lokale Harley Schrauber kontaktiert hatte, wurde mir erklärt, dass dies nur Autorisierte Harley Händler können. Also Nix wie hin da und telefonisch alles besprochen. Nach dem ich den Bock abgegeben hatte bekam ich eine Anruf. Sorry aber wir können das nicht machen da es eine 1HD ist und das Mapping nur für 5HD möglich ist.( was aber vorher schon besprochen wurde )

    Jetzt bin ich ratlos und kann möchte sie ungern verkaufen.

    Hat evtl jemand eine Idee was es für Möglichkeiten gibt.

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  • Rebell
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    • 4. September 2024 um 14:39
    • #2

    Wenn du sie absolut nicht verkaufen willst, würde ich sie für die 2 Jahre einlagern und mir so lange eine kleine Maschine zulegen.

    Meine Motorradlaufbahn:
    Herkules Kl 50 SE, Honda XL 250 S, Honda XL 500 S, BMW R 650, BMW R 100 RS, Honda XBR 500, Yamaha FJ 1100, Harley Street Bob.

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  • DaPhoenixx
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    • 4. September 2024 um 14:56
    • #3

    Ruf einfach beim DON selber an.
    Dem Steuergerät, ist es scheißegal welches Mapping drauf kommt.
    (solange es zum Softwarelevel pass)
    Es wird wohl eher um das Gutachten gehen.
    Kann mir vorstellen, das es nur für 5HD gilt.

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  • DennisD
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    FXBBS Bj 22
    • 4. September 2024 um 15:10
    • #4

    @DaPhoenix, danke dir hab auch gleich mal da angerufen. Hier auch die Aussage „ nein geht nicht“ obwohl es auf ihrer Website steht für *ALLE* 114 cui Modelle ab 2021.

    Echt nervig

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  • Soonham
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    • 4. September 2024 um 16:50
    • #5
    Zitat von DennisD

    @DaPhoenix, danke dir hab auch gleich mal da angerufen. Hier auch die Aussage „ nein geht nicht“ obwohl es auf ihrer Website steht für *ALLE* 114 cui Modelle ab 2021.

    Echt nervig

    ALLE bezieht sich bestimmt nur auf EU-Fahrzeuge…

    geh zum TÜV und frag nach was er GENAU haben will um die Drosselung einzutragen, dann kannst weitersehen …

    ansonsten wie Rebell schon sagt: Einlagern, fahren üben und dann umsteigen und geniessen

    Soonham Cycle Fucktory

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  • troy®
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    • 5. September 2024 um 10:07
    • #6

    Solch eine Leistungsänderung bedarf eines umfangreichen Gutachtens, damit diese auch zulässig, eintragungsfähig und (auf die Fahrerlaubnis bezogen) wirksam ist. Für die Wirksamkeit auf die Fahrerlaubnis darf die gedrosselte Leistung zudem nicht weniger als 50 % der ursprünglichen Leistung betragen. Man kann also keine 180 PS Rakete fahrerlaubniswirksam drosseln.

    Die benötigten Gutachten werden IMMER anhand eines SERIENMÄßIGEN Fahrzeugs mit EUROPÄISCHER BETRIEBSERLAUBNIS erstellt und sind deshalb auch stets NUR für solche Fahrzeuge gültig. Das betrifft nicht nur die Drosselung, sondern auch alle anderen Gutachten und Genehmigungen, z.B. für Auspuffanlagen, Räder, Fahrwerke, Lenker, Fußrastenanlagen etc.

    Da ein Grauimport, der ursprünglich für den DOM-Markt gebaut und in den Verkehr gebracht wurde, in den allermeisten Fällen nur über eine EINZELBETRIEBSERLAUBNIS verfügt, sind sämtliche Gutachten und Genehmigungen, welche sich auf EU-Modelle (genauer gesagt auf die entsprechende EG-Betriebserlaubnis) beziehen, nicht gültig oder anwendbar. Das ist der Preis fürs „Sparen“. Da kann weder der Hersteller, der Händler oder die Werkstatt etwas für.

    Ich schreibe zu 99% Blödsinn. Alles andere ist nicht rechtsverbindlich.
    Die Anwendung eventueller Tipps geschieht auf eigene Gefahr.
    Wenn Du nicht sicher bist, wende Dich an eine Fachwerkstatt.

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    • 5. September 2024 um 18:49
    • #7
    Zitat von troy®

    Solch eine Leistungsänderung bedarf eines umfangreichen Gutachtens, damit diese auch zulässig, eintragungsfähig und (auf die Fahrerlaubnis bezogen) wirksam ist. Für die Wirksamkeit auf die Fahrerlaubnis darf die gedrosselte Leistung zudem nicht weniger als 50 % der ursprünglichen Leistung betragen. Man kann also keine 180 PS Rakete fahrerlaubniswirksam drosseln.

    Die benötigten Gutachten werden IMMER anhand eines SERIENMÄßIGEN Fahrzeugs mit EUROPÄISCHER BETRIEBSERLAUBNIS erstellt und sind deshalb auch stets NUR für solche Fahrzeuge gültig. Das betrifft nicht nur die Drosselung, sondern auch alle anderen Gutachten und Genehmigungen, z.B. für Auspuffanlagen, Räder, Fahrwerke, Lenker, Fußrastenanlagen etc.

    Da ein Grauimport, der ursprünglich für den DOM-Markt gebaut und in den Verkehr gebracht wurde, in den allermeisten Fällen nur über eine EINZELBETRIEBSERLAUBNIS verfügt, sind sämtliche Gutachten und Genehmigungen, welche sich auf EU-Modelle (genauer gesagt auf die entsprechende EG-Betriebserlaubnis) beziehen, nicht gültig oder anwendbar. Das ist der Preis fürs „Sparen“. Da kann weder der Hersteller, der Händler oder die Werkstatt etwas für.

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    • 5. September 2024 um 19:02
    • #8

    ???

    Ich schreibe zu 99% Blödsinn. Alles andere ist nicht rechtsverbindlich.
    Die Anwendung eventueller Tipps geschieht auf eigene Gefahr.
    Wenn Du nicht sicher bist, wende Dich an eine Fachwerkstatt.

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  • Micha_CGN
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    • 6. September 2024 um 11:10
    • #9

    Fahr einfach, wie die Kiste ist.

    "Sei schlau, stell dich dumm" :)

    Micha

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    • 6. September 2024 um 11:48
    • #10
    Zitat von Micha_CGN

    Fahr einfach, wie die Kiste ist.

    "Sei schlau, stell dich dumm" :)

    Micha

    sowas is böse und wenn er einen Unfall hat was ich ihm nicht wünsche

    Bezahlt du im die Rechnungen

    Gruß mario

    Wer kämpft kann verlieren,wer nicht kämpft hat schon verloren


    Ich glaube eher an die Unschuld einer Hure,als an die Gerechtigkeit der deutschen justiz

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  • Micha_CGN
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    • 6. September 2024 um 14:48
    • #11
    Zitat von svfighter

    Sowas ist böse und wenn er einen Unfall hat, was ich ihm nicht wünsche

    Bezahlt du ihm die Rechnungen?

    Natürlich werde ich die Rechnungen nicht übernehmen, wie kommst du auch auf solche wirre Idee? Ist seine Entscheidung.
    Ich bin mittlerweile fast 40 Jahre mit "Modifizierungen" (2rad/4rad) unterwegs, hatte nie Probleme damit, selbst beim TÜV nicht.

    Micha

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  • svfighter
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    • 6. September 2024 um 15:41
    • #12

    Ganz einfach wenn er ne offene Maschine hat und er nur gedrosselt fahren darf

    1. Fahren ohne fahrerlaubnis

    2. Bei einem Unfall wird die Versicherung nicht zahlen bzw zurück holen

    Solche Tips sind illegal

    3. Sich dumm stellen schützt nicht vor Strafe

    Gruß mario

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    Ich glaube eher an die Unschuld einer Hure,als an die Gerechtigkeit der deutschen justiz

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