ich hole das Thema nochmal hoch:
TÜV Süd (Stuttgart) heute die Info: Rastenanlage MUSS eingetragen werden. Ausreichend war eine Unbedenklicheitsbescheinigung --> Führt dann zur Einzelabnahme und kostet 170,-
In Hessen geht das lustigerweise beim TÜV ohne durch.. Die Frage ist nur falls irgendwann mal etwas passiert kann einem daraus ggf. ein Strick gedreht werden
Die Rastenanlage muss eingetragen werden das ist klar aber meine Frage bezog sich allein auf die Rasten bzw tritt Bretter aus dem Zubehör.
Ich könnte im gesetzt nur finden , Fußrasten sollten eine KBA Nr bzw TÜV haben . Aber sollten heißt ja nicht müssen . Meine Frau sollte auch nicht mit mir diskutieren macht sie trotzdem 😜