Mit der Anlage habe ich keine Erfahrung! Was die freiwillige Herausgabe des Moppeds anbelangt ist es so:
- bist du mit der Sicherstellung des Motorrads einverstanden, muss die Polizei keinen Beschluss bei einem Richter erwirken, da du ja mit der Maßnahme (Wegnahme des Motorrads) einverstanden bist.
- legst du Widerspruch gegen die Sicherstellung ein, handelt es sich rechtlich um eine Beschlagnahme und ein Richter muss die Beschlagnahme innerhalb von drei Werktagen bestätigen (in Form eines Beschlusses). Der Beschluss kann aber auch mündlich erfolgen. Dein Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung, sprich: das Moped ist weg, so oder so.
Rechtlich gesehen dürfte die "Bearbeitungszeit" also die Herausgabe des Mopeds nicht länger dauern, nur weil du der Wegnahme widersprochen hast. Ob es aber in der Praxis in Berlin so gehandhabt wird...?
Grüße aus LB.
Marcel