Beiträge von reinix

Ab sofort gibt es Informationen zum 18. Street Bob Meeting. Ihr findet alle Hinweise dazu im Forum sowie im Meeting-Bereich.
Ab sofort könnt ihr euch für das SBM 2024 anmelden. Schaut dazu einfach auf der Anmeldeseite im Meeting Bereich vorbei.

    Ich hab 3 COC-Papiere im Schrank, aber nirgends sind die Fußnoten erklärt, auch beim Auto nicht. Ich vermute fast, daß diese Fußnoten für den Fahrzeughalter nicht ersichtlich sein sollen. Es steht ja z.B. auch in keiner Bedienungsanleitung eines Pkw, wo der OBD-Stecker ist. Das sollen nämlich nur die Werkstatt und Tüv/Dekra u.s.w. wissen. Aber ich werde da mal nachforschen...
    Wenn im Schein ww.2 steht ist ja alles ok. Dann kannst Du ruhig ohne weiteres Sitz und Rasten hinten montieren.
    Gruß Reinhard

    Was mich zu diesem Thema immer wieder wundert, sind die Aussagen gewisser Dealer, die Rasten vorn müssen nicht eingetragen werden. Klar, daß sich die meisten von uns auf solche Aussagen verlassen.
    Jeder qualifizierte Vertragshändler muss wissen, daß es für die vorverlegten Fussrasten ein Teilegutachten von Harley-Davidson gibt. Das steht hier auch seit einiger Zeit zum Download bereit. Alle Fahrzeugteile, für die es ein Teilegutachten gibt müssen nach $19 (3) eingetragen werden. Das steht immer auf der ersten Seite jedes Teilegutachtens. Es handelt sich nicht, wie oft vermutet wird, um eine Ausstattungsvariante, sondern um eine bauliche Veränderung.
    Bitte glaubt nicht immer alles dem, bei dem ihr etwas gekauft habt. Die Händler fragen auch ständig beim Tüv nach, weil sie manches nicht wissen.
    Gruß Reinhard

    Eigentlich sollten es alle Fahrzeuge mit EG-Typgenehmigung haben, aber erst seit 2004 haben es auch wirklich alle. Die EG reagiert ja immer blitzschnell...
    Gruß Reinhard

    Das COC-Papier (Certificate of Conformity) ist das Dokument, in dem alle notwendigen Daten zur Erteilung der Zulassungsbescheinigungen Teil I u.II (früher: Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) stehen. Dieser Zettel sieht sehr unscheinbar aus, wie ein normales DIN A4 Blatt, deshalb ist es dir vielleicht noch nicht so aufgefallen. Du mußt es beim Kauf deines Fahrzeuges bekommen haben. Zusammen mit den grünen Papieren. Dieses COC haben alle Fahrzeuge mit EG-Typgenehmigung, also nicht mehr der nationalen ABE, also seit Ende der 90er-Jahre.
    Gruß Reinhard

    Die Fabrikatsbindung liegt beim Fahrzeughersteller. Früher hatten die meisten Motorräder keine Bindung. Die kam erst so nach und nach in den 70ern und 80ern auf. Da haben die Besitzer dieser älteren Maschinen jetzt oft das Problem, daß es diese alten Reifen längst nicht mehr gibt und sind auf Einzelabnahmen beim Tüv angewiesen. Wenn in den alten Papieren nichts steht, kann man alles montieren, was der Größe,Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsindex entspricht. Neuerdings gehen einige Fahrzeugherstellen wieder von der Markenbindung ab und geben nur die Dimensionen vor. Bei Suzuki z.B. haben seit 2007 nur noch Motorräder mit ABS eine Markenbindung. Den Satz "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" schreiben die Zulassungsstellen bei Neuausstellung der Papiere oft von sich aus rein. Ohne zu wissen, ob es eine gibt, oder nicht. In der Zulassungsbescheinigung Teil I und II stehen keine Reifenmarken mehr drin. Da muß man sich die Mühe machen und im COC-Papier nachschauen. Da stehen die Daten der EG-Typgenehmigung (früher Betriebserlaubnis) drin. Bei meiner 2009er Bob sind keine Reifenmarken aufgeführt, nur die Dimensionen.
    Gruß Reinhard