Lastunabhängiges Blinkrelais von Polo oder Louis kosten knapp nen 10 und sind einfach zu montieren und man muß nicht mit den Widerständen rumexperimentieren und was zusammenfrickeln.
Beiträge von bad.orange
Ab sofort gibt es Informationen zum 18. Street Bob Meeting. Ihr findet alle Hinweise dazu im Forum sowie im Meeting-Bereich.
Ab sofort könnt ihr euch für das SBM 2024 anmelden. Schaut dazu einfach auf der Anmeldeseite im Meeting Bereich vorbei.
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Ich kann div. Argumente nur zu gut verstehen, aber Unwissenheit schützt halt nicht vor Strafe.
Und für Möppis ab 2003 leider pflicht.Die Nichtbeachtung der genannten Sachen führt zu erlöschen der BE.
Solange man einem normalen Gesetzeshüter begegnet nicht weiter schlimm, aber wenn euch jemand ans Bein pinkeln will das ist es ein gefundenes Fressen.
Auch bei unverschuldeten Unfällen versuchen gegnerische Versicherungen dann sich damit aus der Affäre zu ziehen.
Sorry, ist nicht auf meinem Mist gewachsen.Thematik dazu war das Verkaufen von Scheinwerfern mit E-Zeichen für teures Geld, die aber nur eine Zulassung als Nebellicht hatten und dadurcht ein recht teures Bußgeld zu Stande kam.
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Bei einigen postings ist mir aufgefallen das es noch Unklarheiten zum Thema gibt, dehalb folgende Zusammenfassung:
Etwas über E-Prüfzeichen!
Alle werben damit “Hat E-Zeichen“, aber fast immer die falsche Kennzeichnung.
Ich mal ein Auge auf Fahrzeugbeleuchtungseinrichtungen auf der Messe geworfen und war entsetzt.
Kaum ein Anbieter hat den Durchblick.
Da der Ein oder Andere sich etwas aus dem Zubehör zulegt und Gefahr läuft übers Ohr gehauen zu werden,
möchte ich für ein wenig Aufklärung sorgen, damit das vermeintliche Schnäppchen nicht für Ärger mit Tüv und Rennleitung sorgt.1.Regel – FZV bzw. StVZO Anbaurichtlinien müssen in jedem Fall eingehalten werden
2.Regel – Die richtige Kennzeichnung beachtenBisher ganz einfach, jedoch bei Regel 2 lauert der Anschiss. Die Bezeichnung „E“ sagt nur was über das Land aus, in dem die Abnahme der Prüfung getätigt wurde.
Mehr nicht !!!!!Wichtig ist die Bezeichnung des Verwendungszwecks
und das weiß kaum ein Anbieter, oder will es nicht wissen.Deshalb hier noch einmal die aufklärende Auflistung der wichtigsten Details:
Prüfzeichen des Vertragspartners ( Landeskennzeichnung)
E 1 = Deutschland
E 2 = Frankreich
E 3 = Italien
E 4 = Niederlande
E5 = Schweden
E 6 = Belgien
E 7 = Ungarn
E 8 = Tschechische Rep.
E 9 = Spanien
E11= Großbritannien
E12= Österreich
E13= Luxemburg
E14= Schweiz
E43= Japan
E45= Australien
E47= Südafrika
E48= NeuseelandUnd der wichtige richtige Verwendungszweck
A: Begrenzungslicht
B: Nebellicht
C: Abblendlicht
R: Fernlicht
CR: Fern- und Abblendlicht
C/R: Fern- oder Abblendlicht
HR: Halogen-Fernlicht
HC: Halogen-Abblendlicht
HCR: Halogen- Fern- und Abblendlicht
HC/R: Halogen- Fern- oder Abblendlicht
DC: Xenon-Abblendlicht
DR: Xenon-Fernlicht
DC/R Bi-Xenon Abblend- und Fernlicht (nicht zusammen einschaltbar)Heck:
A: Begrenzungsleuchte
AR: Rückfahrscheinwerfer
F: Nebelschlussleuchte
IA: Rückstrahler
R: Schlussleuchte
S1 BremsleuchteBlinker:
50R -> als FRA für Bikes zugelassen (FRA = Fahrtrichtungsanzeiger)
11 -> als vorderer FRA
12 -> als hinterer FRAund der Vollständigkeit halber:
1,1a,1b FRA vorn (PKW usw.)
2a FRA hinten (PKW usw.)
5 FRA seitlich
RD Schlußleuchte
S Bremsleuchte
IA, IIIA Rückstrahler
AR Rückfahrscheinwerfer
F Nebelschlußleuchte
HCR Abblend- und Fernlicht komb.
B NebelscheinwerferFür motorisierte Zweiräder gibt es noch eine spezielle Fahrtrichtungsanzeiger-Kennzeichnung "50R" - das kennzeichnet "Für Krafträder zugelassen" - mit dem Zusatz "12" - bedeutet das:
"Für den Betrieb als hintere Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern zugelassen"Achtet mal drauf beim Kauf, ihr werdet euch erschrecken .
Greets
BOQuelle: http://www.gidf.de