Mädels, nu macht Euch doch Mal locker. Nix wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Trotzdem kann es brennen.
Wer alles ganz genau und mit der Goldwaage nimmt, der fährt am besten Original. Und selbst da kann dann einer auf die Idee kommen: "Auf dem Lenker steht ja gar nix drauf, das kann ja jeder behaupten der sei original." Ich bin sogar schon nach einer ABE für die Sitzbank gefragt worden. :ohman:
Es ist doch so: Es gibt bestimmte Grenzen, die sollte man tunlichst nicht überschreiten, weil sonst droht Ärger. Wenn man insgesamt ein freundliches Kerlchen ist, dem Prüfer oder Schutzmann keine Vorwürfe wegen der Berufswahl macht, die Papiere legal aussehen und man sich anständig benommen hat, dann passiert einem zu 99% auch nix. Wenn die Kiste zu laut ist oder stinkt, dann hilft auch keine ABE oder Eintragung etwas ... dann ist sie zu laut und stinkt.
Wenn also eine bestimmte Abgasanlage und ein bestimmter Luftfilter zusammen eingetragen werden und erst Mal im Fzg-Schein stehen, interessiert das in 99% der Fälle keine Sau mehr, was in dem Gutachten gestanden hat. Es hat jemand dafür unterschrieben, dass das Fahrzeug mit den Teilen vorschriftsmäßig ist (war). Auf die Schnelle sieht auch niemand, ob das nach §19(3) oder §21(1) abgenommen wurde. Ansonsten siehe oben.
:arrow: ausser man wohnt in Hessen => §21(2)+(3) :idea: