Hallo, ich war gestern beim GTÜ weil der TÜV abgelaufen war. Da hab ich mal nachgefragt, wie sich das mit neuen Reifen und den zulässigen Dimensionen verhält.
Anfangs war er etwas überfordert und wusste gar nicht wie er seinen bunten Zettel verstehen soll.
Er konnte dann meine 13er SB einkategorieren: Größenänderung innerhalb der EG-Typgenehmigung. Die hat er dann auf seinem Rechner gefunden, mit den zulässigen Größen. Wenn ich jetzt einen neuen Reifen (also aktuelle Produktion) kaufe und größenmäßig innerhalb der EG Genehmigung bleibe, die er auf seinem Rechner gefunden hat brauche ich nichts beachten. Nichtmal gleicher Hersteller auf Vorder und Hinterachse notwendig. Weil nichts dabeisteht.
So mein Problem: ich wollte gerne den Avon (Storm 3D oder Style oder Cobra) in 180er drauziehen, der ist aber nicht in den genannten Größen verfügbar. Was ich noch nicht verstehe, zeigt das Foto vom Bildschirm irgendwas von Kombination, soll das heißen das der Vorderreifen nur mit dem rechts danebenstehenden Hinterreifen kombinierbar ist, Wäre ja blöd.
Wie habt Ihr das geklärt? Der GTÜ Mann sagte das es mit Unbedenklichkeitsbescheinigung nur in Verbindung mit §19 Einzelabnahme funktionieren würde. Sowas wie Bestandschutz gibts es ja nicht oder?
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