Gelbe Begrenzungsleuchten bei Motorrädern erlaubt

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  • Zitat

    Der Einbau solcher gelben Begrenzungsleuchten (Standlicht) ist jedoch an gewisse Bedingungen geknüpft:


    • Sie müssen paarweise (eine pro Seite) und symmetrisch zur Mitte montiert werden.
    • Sie können in den jeweiligen Blinker integriert sein und als solche Kombination eine Bauartgenehmigung haben. Ein derartiger Blinker benötigt eine doppelte Bauartgenehmigung – sowohl als Fahrtrichtungsanzeiger als auch als Begrenzungsleuchte. Keinesfalls darf ein „normaler“ Blinker durch eine entsprechende Schaltung als Positionsleuchte verwendet werden.
    • Ist die Begrenzungsleuchte mit dem vorderen Blinker ineinander gebaut, muss sie so geschaltet sein, dass sie ausgeht oder gedimmt wird, wenn der Fahrtrichtungsanzeiger für die jeweilige Seite blinkt.
    • Eine weiße Begrenzungsleuchte darf hingegen nicht in den Blinker integriert sein.


    Wir haben zwar das entsprechende Kabel für das "domestic running light" an den Blinkern liegen, aber der Blinker ist laut Bauartgenehmigung nur ein Blinker und kein Begrenzungslicht. Ob die entsprechenden Zweifadenlampen ein Genehmigungszeichen haben, würde ich jetzt auch (zumindest für den aktuellen Zeitpunkt) in Frage stellen. Somit ist "erlaubt" dann wieder relativ.


    Was mich jetzt aber wundert, ist der letzte Satz. Wie ist es denn dann mit den Kellermann All-in-one für vorne? Die gibt es doch mit weißem Standlicht/Begrenzungslicht. Oder gilt das nicht als integriert, weil es eine separate LED im selben Gehäuse ist?

    Ich schreibe zu 99% Blödsinn. Alles andere ist nicht rechtsverbindlich.
    Die Anwendung eventueller Tipps geschieht auf eigene Gefahr.
    Wenn Du nicht sicher bist, wende Dich an eine Fachwerkstatt.

  • Ich will da jetzt nichts bewerten. Das liegt bei jedem ganz persönlich. Aber ist es normal nicht so, dass man für die europäische Zulassung dann, genau wie den Auspuff, auch alle anderen Teile, welche in der EU einer Bauartgenehmigung unterliegen (Licht- und Signaleinrichtung, Spiegel, Reifen, Bremsenteile), auf solche mit ECE-Prüfzeichen umrüsten muss?

    Ich schreibe zu 99% Blödsinn. Alles andere ist nicht rechtsverbindlich.
    Die Anwendung eventueller Tipps geschieht auf eigene Gefahr.
    Wenn Du nicht sicher bist, wende Dich an eine Fachwerkstatt.

  • Ich fahre die Rizoma club s hinten und die Rizoma club l vorne,beide mit E-Prüfzeichen.Die club l leuchten mit weißen LEDs als Positionsleuchten nach vorne.Ich finds geil und berufe mich bei eventuellen Kontrollen auf das E-Prüfzeichen.Laut Händler ist das legal,und auch die Kellermann-Bullit werden in der Form mit Positionslampen nach vorne legal sein.Ich bezweifle auch,daß sich irgend ein exekutives Organ wegen den kleinen Funzeln aufgeilt...

  • Noch was:Ich interpretiere den Text aus der Pressebox so:
    Der Einbau der gelben Positionsleuchten[/b]ist an folgende Bedingungen geknüpft:
    Bla,bla...Eine weiße Begrenzungsleuchte darf hingegen nicht in die Blinker integriert sein.


    Das heißt,wenn weiße Begrenzungsleuchten in die Blinker integriert sind(Kellermann Bullit,Rizoma Club L),
    dann darf man die Gelben Positionsleuchten nicht verwenden,bei normalen Blinkern darf man das..