Die Kompatibilität ergibt sich aus den mitgelieferten Papieren (Mustergutachten, UN/ECE-Genehmigung oder ABE).
Selbst wenn sie mechanisch passen, aber in den Papieren nicht für Dein Fahrzeug homologiert sind, würde ich sie nicht verwenden. Denn bei der staatlichen Hetzjagd auf Motorradfahrer wird dies heutzutage gerne als ein schweres Sicherheitsproblem betrachtet, welches zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs führt. Das wird für sich genommen schon ein teurer Spaß, aber je nach Lust und Laune des Wegelagerers kann der Ausflug auch mit der Untersagung der Weiterfahrt enden.
Ansonsten kann man Veränderungen zwischen einzelnen Modelljahren mit Hilfe des Ersatzteilkatalog selbst recherchieren. Hinweise dazu findest Du im Lexikon.
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