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Ab sofort gibt es Informationen zum 18. Street Bob Meeting. Ihr findet alle Hinweise dazu im Forum sowie im Meeting-Bereich.
Ab sofort könnt ihr euch für das SBM 2024 anmelden. Schaut dazu einfach auf der Anmeldeseite im Meeting Bereich vorbei.
  • Hallo Zusammen !


    Am Wochenende habe ich mir eine 08 Street Bob gekauft. Sie kommt ursprünglich aus England.
    Jetzt meine frage, was muß ich jetzt beim Tüv und bei der Zulassungsstelle beachten.
    An Unterlagen habe ich eine , UK Registration Certificate , und eine Grüne New Keeper Suppleement


    Lg Schneffi

  • Hallo Schneffi,
    ich weiß nicht, was dieses UK Registration Certificate ist. Ich vermute, das ist eine nationale Zulassungsbescheinigung. Was Du brauchst ist ein Certificate of Conformity (COC-Papier). Das ist ein international gültiges Datenblatt, mit dem Du deutsche Fahrzeugpapiere bekommst. Ohne Vollgutachten. Dann reicht eine normale HU mit AUK. Wenn Du dieses COC-Papier nicht hast und auch nicht beschaffen kannst, muß ein Vollgutachten gemacht werden. Dazu brauchst Du dann in der Regel ein Datenblatt von HD Deutschland.
    Aus technischer Sicht muß der Scheinwerfer für Rechtsverkehr zulässig sein und der Tacho braucht eine Kilometerskala. Oft ist das schon der Fall. Alles andere ist mit deutschen Modellen identisch.
    Gruß Reinhard

  • Hi,


    die wichtigste Frage zuerst:
    - war die Maschine schon mal in D zugelassen ?
    - wenn nicht, wieviel Kilometer/ Meilen hat sie gelaufen und ist das im Kaufvertrag vermerkt ?
    - umgebaut wird nur der Scheinwerfereinsatz ca. € 140,00 kannst Du selber machen.
    - Tachoskala ist in Meilen und Kilometer


    mehr tut nicht Not.
    Natürlich die Papiere nicht zu vergessen.


    Gruß Cargo

  • Hallo Schneffi,


    bei mir drängen sich da noch ganz andere Fragen auf:
    - Wie alt ist die Bob und wie viele KM hat diese auf?
    - Wie kam denn die Bob nach D?


    Grundsätzlich gilt beim Import von NEU-Kraftfahrzeugen, dass diese entsprechend beim Zoll angemeldet werden müssen und ggf. Abgaben und Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden muss.


    Es könnte ja sein, dass die Zulassungsbehörde eine entsprechende Kontrollmitteilung an das FA sendet. Bei nicht entrichteten Steuern kann das schon mal Ärger vom Amt bedeuten.


    Greetz


    Bernd

  • ...Grundsätzlich gilt beim Import von NEU-Kraftfahrzeugen, dass diese entsprechend beim Zoll angemeldet werden müssen und ggf. Abgaben und Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden muss.


    Das ist falsch !


    Innerhalb der EU hat der Zoll fast gar nichts mehr zu bestellen.
    Die Einfuhrumsatzsteuer muß nur unter bestimmten Voraussetzungen bezahlt werden,
    daher die Frage wieviel hat die BOB auf der Uhr.
    Eine Meldung an das Finanzamt erfolgt 100%ig, da die BOB angemeldet werden muß und somit KFZ-Steuer fällig wird.


    Gruß Cargo



  • Servus Cargo,
    also ein so plakatives falsch auf meine Antwort zu schreiben ist aber auch nicht wirklich zutreffen bzw. die bessere Antwort als meine.


    Zur Klärung: Grundsätzlich im steuerlichen Sinn bedeutet immer "in der Regel ja, aber es gibt bestimmte Ausnahmen hierzu".


    Und auch bei Einfuhr aus einem EU-Land kann! sehr wohl EUSt. anfallen (vgl. §1b UStG).
    Auch jede Privatperson, die eine Einfuhr von Fahrzeugen vornimmt welche entsprechende EUSt. Tatbestände auslöst, hat entsprechenden Pflichten aufgrund der Einfuhr zu erfüllen.


    Wie ich geschrieben habe, geht auch mir um das Alter bzw. den Kilometerstand des Kraftfahrzeugs - UND um den Denkanstoß zu geben, ob viellicht ein Fall der EUSt. auslösen könnte, vorliegt.



    That's all !!



    Bernd

  • Hi,


    da ich meine SB auch aus England habe, kann ich da berichten, was gelaufen ist. Generell gilt: Ist ein Fahrzeug länger als 6 Monate im EU-Land zugelassen gewesen, wird keine Einfuhrumsatzsteuer fällig, da die Umsatzsteuer im EU-Land gezahlt wurde. Bei neueren Fahrzeugen wird die gezahlte Umsatzsteuer im Kaufland erstattet und die nationale wird dafür fällig. Bei Neufahrzeugen kann der Händler gegen Unterzeichnung einer Exporterklärung auf die Erhebung der Umsatzsteuer verzichten, die wird dann am Wohnsitz des Käufers fällig.


    Und einen Lampeneinsatz für Rechtsverkehr gibt es bei den üblichen Verdächtigen passend für die Bob zwischen 29,95 und 34,95 Euro. Die haben den Vorteil, dass sogar Licht rauskommt. Den Tacho kann man lassen, da er Miles und Kilometer zeigt.


    Gruß Micha

  • die frage sollte doch eher lauten: wo hast du sie gekauft? bei einem händler? dann sollte dieser wissen wie zu verfahren ist. ansonsten würd ich auf der kreisverwaltung/zulassungsstelle, bei der du anmelden willst, fragen. kostet ja noch nichts und bringst in den meisten fällen klärung.


    alles andere hier wird reine spekulation bleiben. nützt dir ja letzendlich auch nix, wenn viele sagen sie meinen und könnten wissen, wenns am ende doch anders läuft.

  • Hallo zusammen.
    Erstmal vielen Dank für die vielen Antworten. Meine Bob ist von 08 und hat 4316KM gelaufen.
    mein Tacho hat Meilen u KM Anzeige. Ich war heute beim Tüv , und der hat nur meine
    Auspuffanlage bemängelt ( da sie keine EU Zulassung hat ). Ansonsten hat der Tüv alles
    OK gefunden. Geprüft wurde die Bob nach §21.


    Lg schneffi

  • Hi Schneffi,


    wenn Du sicher bist, daß der Kilometerstand 4316 ist, mußt Du das Fahrzeug zur Einzelbesteuerung anmelden. Importfahrzeuge unterliegen 2 Kriterien, um gflls. keine EUst. auszulösen, wie folgt:
    - das Fahrzeug muß mindestens 6 Monate zugelassen sein
    und es muß mindestens 6000 km auf dem Tacho haben.


    Zeigt der Tacho allerdings 4316 Meilen an, entspricht das 6945 km !
    Dann wäre keine EUst. fällig.


    Gruß Cargo