3 in 1 Blinker / RüLi und seitl. Kennzeichenhalter

Ab sofort gibt es Informationen zum 18. Street Bob Meeting. Ihr findet alle Hinweise dazu im Forum sowie im Meeting-Bereich.
Ab sofort könnt ihr euch für das SBM 2024 anmelden. Schaut dazu einfach auf der Anmeldeseite im Meeting Bereich vorbei.
  • Hallo Gemeinde,


    ich habe an meiner 2007er Bob noch das originale Rücklicht mit dem mittigen Nummernschild.
    Nun wollte ich mir eigentlich einen seitlichen Kennzeichenhalter und Kellermann 3 in 1 Blinker/Rücklichtkombination gönnen.


    Auf der Thunderbike Homepage steht allerdings, dass der seitl. Kennzeichenhalter laut StVZO nur bei einem mittig angebrachten Rücklicht erlaubt ist!?


    Muss ich mich also auf die Seite der Gesetzlosen schlagen um mein Vorhaben zu verwirklichen? Oder versteh ich das jetzt falsch oder wie?
    Ich meine auch schon diese 3 in 1 Teile mit seitl. KZH gesehen zu haben...

  • Damit ist gemeint, dass das Rücklich nicht am seitlichem Kennzeichen montiert werden darf. Kellermann All in One ist aber zulässig. Hat ja eine e-Nummer. :wink:

    schöne Grüße aus Kärnten!
    Hansi



    Was mich nicht umbringt, macht mich härter!


    Mit jedem Tag, den ich älter werde, erhöht sich die Anzahl derer die mich am Arsch lecken können.

  • Ich habe gestern Lottermann Heck eintragen lassen und da ich grade dabei war hat der TÜV gleich noch das Seitliche Kennzeichen und die Kellermann 3 in 1 eingetragen.
    Ich denke mal das erleichtert die Kontrolle da bei den Kellermännern kein Deutsches Gutachten beiliegt und auf der Seite von Kellermann auch nicht davon steht.
    Ich werde bei Gelegenheit das Gutachten von der Eintragung unter Downloads setzen.


    MfG Wolle

  • Laut Kellermann ist ein Gutachten nicht nötig :roll:


    liest du...


    HINWEIS: Der micro 1000 DF ersetzt bei paarweisem Anbau sowohl die originalen hinteren Blinker als auch das Schluss- und Bremslicht. Dabei verfügt er über eine europäische ECE Zulassung für Motorräder, die durch die auf den Gläsern aufgeprägte Zulassungsnummer dokumentiert ist. Das bedeutet für Sie, dass Sie zwei micro 1000 DF bei korrektem Anbau (s.u.) ohne Eintragung in die Fahrzeugpapiere oder Vorführung bei einem technischen Überwachungsdienst anstelle der Originalblinker und der originalen Schluss-/Bremsleuchte(n) verwenden können. Sie müssen keinerlei Unterlagen mit sich führen.


    saludos 8)

  • Eintragung der Kellermänner ist nicht nötig richtig, aber da ich eh das Heck eintragen lassen musste habe ich die Kellermänner mit eintragen lassen, sonst hatte ich bei jeder Kontrolle (3mal) Probleme weil die wie blöd die Nummern gesucht haben.
    Ich denke mal so geht die Kontrolle schneller und die Jungs mit dem Licht auf dem Auto haben mehr zu lesen :wink:


    MfG Wolle

  • ne ne meine sind nicht zu weit vorn, im Moment fast genau nach Vorschrift, da es nicht klappt mit 30cm vom hinteren Ende durfte ich auch möglichst weit nach hinten so weit es der Fender zulässt.
    Hätte die Dinger sonst an den Reifen nageln müssen :roll:
    MfG Wolle

  • Hallo muss das Thema aus aktuellem Anlass nachmal aufgreifen (Heckumbau ).
    Sehe ich das richtig ,das man die " All in one Kombi " maximal 30cm vom hinteren Ende des Bocks montieren darf ? D.h eine Befestigung z.B. an den Dämpfern ( gibt ja extra Halter dafür) wäre unzulässig?!Genau das war aber geplant !
    Bei den reinen LED BLINKERN scheint es diese Regelung nicht zu geben , die könnte man also auch an die Dämpfer bauen ...
    Ob das bei einer Kontrolle überhaupt einen interessiert ?
    LG sash

  • Soweit mir bekannt müssen nach EU Zulassung die Blinker so angebracht werden, dass sie max. 300mm vom Fahrzeugende entfernt sind. Außerdem muss die geometrische Sichtbarkeit gegeben sein. Heißt: Der linke Blinker muss von der linken Seite auf 80° gesehen werden können (StVZO und EU Recht) und der rechte Blinker muss von der linken Seite nach EU-Recht auf 20° zu sehen sein und nach StVZO sogar auf 45°. Für die andere Seite logischerweise umgekehrt genauso.
    Der Abstand der hinteren Blinker zueinander darf nach StVZO nicht unter 24cm und nach EU Recht nicht unter 18cm liegen.


    Ob das bei einer Kontrolle interessiert musst du die Fragen,die dir auch mal die Spiegel nachmessen ob diese eine entsprechende Fläche haben....
    Kann 100 mal gutgehen, muss aber nicht.

  • Da hast du natürlich recht. Solche Kontrollen hab ich auch schon gesehen. Sind allerdings verdammt viele Bilder von Harleys im Netz mit Blinkern an den Dämpfern. Heißt ja nicht , dass das deshalb legal ist . Muss mal sehn wie ich das mache . Blinker an eng anliegendem Schwingfender sehen halt schei.... aus . Aber auf jeden Fall danke für die genauen Angaben !!!
    LG Sash