Rücklichtlösung bei Seiltlichen

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  • Hallo,
    werde mir wohl in Kürze eine seilichen Kennzeichhalterung anbauen lassen. Wie sieht es denn dann mit dem Rücklicht aus ? Kennzeichenbeleuchtung und Rücklicht and den Seitlichen, oder nur Kennzeichenbeleuchtung und Rücklicht lassen wo es ist und einen Rückstrahler an die Kennzeichenbefestigung? Wie sehen Eure Lösungen aus und was ist überhaupt erlaubt ? Fragen über Fragen, ich weiss
    Trotzdem Danke vorab
    casi0805

  • ....genau !! Erlaubt ist, Rücklicht und Katzenauge muß mittig sein. Du wirst aber alle anderen Möglichkeiten hier und überall finden.

  • Zitat von shadow

    ...Rücklicht ... muß mittig sein...

    Ist wohl nicht ganz oder nicht mehr richtig, sonder das Rrücklicht muss symmetrisch am Fahrzeug angebracht sein. Sonst würde das z.B. mit den neuen Kellermann Blinker/Rücklicht/Bremslicht Minis nicht funktionieren.

  • im amtsdeutsch heisst es "die Fahrzeugmitte muss erkennbar sein", deswegen sind auch die Kellerman All in one Lampen zulässig.
    Kannst also auch katzenauge und Rücklicht am seitlichen Kennzeichenhalter anbringen.



    Das Gleiche musst du dann allerdings auf der anderen Seite in gleichem Abstand auch tun :D

  • Also ich hatte einen Thunderbike Halter mit Kennzeichen seitlich, Katzenauge seitlich und Rücklicht seitlich.


    Hat keinen Ärger gegeben und bin auch zweimal durch die HU gekommen, ohne Mängel.


    Habe aber nun aufgrund der neuen Kennzeichengrösse auf seitlichen Halter und all in one Blinker umgerüstet.


    mE die schönere Variante...

  • Zitat von der-oe

    ...Halter mit Kennzeichen seitlich... und Rücklicht seitlich...

    Es ist ja auch nicht jeder TÜVer oder Cop ein Unmensch, ist aber trotzdem nicht sinnvoll. Ich selber habe auch Kennzeichen + Rücklicht seitlich gehabt, aber meine HD war Bj. 1956 und ohne Blinker!


    Überlegt mal was der hinter Euch denken soll wenn das Rücklicht seitlich (links) montiert ist und ihr links blinkt und links abbiegen wollt. Das könnte ganz schön krachen, wenn ihr dann links überholt werdet weil der Blinker genau über dem Rücklicht oder sogar rechts vom Kennzeichen leuchtet!!!

  • ...ja die Blaze habe ich auch einen Kunden verkauft und wir hatten vorher mal ausprobiert wie hell die sind. Man sollte definitiv nicht vom nahen direkt reinschauen. Ich hatte dann ne Weile noch nen schönen Fleck im Auge :wink:

  • moin, ich habe es ganz einfach gelöst, mit der fahrzeugmitte.


    Bremsleuchten:
    - vorgeschrieben, nach StVZO erst ab EZ 1.1.88
    - Anzahl: 1, nach EG auch 2 zulässig
    - Anbaulage: mittig
    - in der Höhe: Unterkante (UK) min. 250 mm (nach StVZO min.350 mm), Oberkante (OK) max. 1500 mm


    Schlußleuchten:
    - vorgeschrieben
    - Anzahl: 1oder 2
    - Anbaulage: mittig
    - in der Höhe: UK min. 250 mm, OK max. 1500 mm

  • nu ja, mein linker Blinker hängt direkt optisch über dem Kennzeichenhalter und dem Rücklicht auf dem Kennzeichenhalter... Ich stelle mir vor, hinter mir als Fahrzeug zu fahren und es ist stock dunkel und ich verfüge über einen Scheinwerfer am Fahrzeug. Somit sehe ich ein Motorrad vor mir, welches just links blinkt, also sehe ich das Motorrad, den Fahrer, sein Rücklich und seinen Blinker in meinem Lichtkegel... wo solls jetzt krachen... Statistisch, wie viele Unfälle sind durch seitliche Rückbeleuchtung passiert... Ich verstehe das ja beim Scheinwerfer Vorne, denn wenn man da entgegen kommt, sieht man nur das Licht, da wäre es irreführend.... Ich hab alles am Kennzeichenhalter, einschl. Katzenauge... Der Tüv macht da keine Probleme, wenn dann die Polizei...

  • Zitat von steuerkette

    ...Somit sehe ich ein Motorrad vor mir, welches just links blinkt, also sehe ich das Motorrad, den Fahrer, sein Rücklich und seinen Blinker in meinem Lichtkegel...

    Ja du sieht das und ich und bestimmt noch ne Menge anderer auch, aber ein paar sind gerantiert blind unterwegs. Und mal sehen was dann die Versicherung vom aufgefahrenen für Ausreden und Begründungen findet!

  • Zitat von steuerkette

    ach Fangi, ich fahr nur tags... :mrgreen:
    Nachts habi scho ä Bier trunke un lass me fahre... :lol: :lol: :lol:


    hi ja jungs so sehe ich das auch , nachts ihn die kneipe , und den dann ins bed :mrgreen:
    grtz lex
    ps bin ich froh das es bei uns noch ein bischen gemütlicher geht (aber von september ist das bei uns verboten ohne sicherheidskleidung fahren , Tshirt verboten)

  • Zitat von lex


    hi ja jungs so sehe ich das auch , nachts ihn die kneipe , und den dann ins bed :mrgreen:
    grtz lex
    ps bin ich froh das es bei uns noch ein bischen gemütlicher geht (aber von september ist das bei uns verboten ohne sicherheidskleidung fahren , Tshirt verboten)



    Moin Lex, und das würd ich jetzt bei uns voll verstehen, ist wie die Helm- oder Gurtpflicht... Aber ob das Rücklicht 20cm aus der Mitte ist oder nicht, find ich typisch deutsches Eiergekraule... :mrgreen:

  • Zitat von steuerkette

    .......typisch deutsches Eiergekraule... :mrgreen:


    Ich will da jezze nich das Wörtchen "Willkür" benutzt :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: haben, aber man darf sich halt nie dran orientieren, ob jemand anderes in gleicher/ähnlicher Konfguration problemlos duch mehrere Kontrollen gekommen ist. Quasi jede "Präfektur" hat eigene Richtlinien was noch geht und was ein Ticket gibt, das eigene Verhalten spielt dabei ne Rolle und ob man grade in ner phözen Ecke unterwegs ist und auch noch phöze aussieht... 8) Dazu kommt latürnisch auch die persönliche Stimmungslage des Prüfenden...


    Gruss
    Peter


    Übrigens: Die Gedanken sind (immer noch) frei...