TÜV-Eintragung Klappenauspuff?

Ab sofort gibt es Informationen zum 18. Street Bob Meeting. Ihr findet alle Hinweise dazu im Forum sowie im Meeting-Bereich.
Ab sofort könnt ihr euch für das SBM 2024 anmelden. Schaut dazu einfach auf der Anmeldeseite im Meeting Bereich vorbei.
  • Hallo Leute,
    bin neu hier im Forum, komme aus Karlsruhe und fahre eine 2010er FXDWG...die Langgabel-Street Bob.
    Letztes Jahr habe ich mir die Klappenanlage von Penzl mit mechanischer Klappenverstellung gegönnt. Penzl liefert eine EG-BE mit die eigentlich für die Rennleitung ausreichen sollte.
    Aber - misstrauisch wie ich bin:
    Wie sieht's denn aus, wenn ich mit der Anlage zu den Österreichern oder den Schweizern fahre?
    Und: Klappen sollen ja wohl bei Neufahrzeugen bald oder bereits komplett verboten werden. Darf man dann weiterhin Fahrzeuge älterer Baujahre mit Klappenauspüffen nachrüsten?
    Und vor allem: Wäre es sinnvoll, sich die Penzl Anlage zusätzlich vom TÜV eintragen zu lassen - dann ist der Zustand dokumentiert und es kann keiner hinterher mehr was wollen.
    Also - besser eintragen lassen oder ist das Zeit- und Geldverschwendung?
    Und allerletzte Frage: Ich vergesse ja immer die Klappe zuzumachen. Bin halt schon über 40....
    Polizei gibt's ja mittlerweile kaum noch auf der Straße, aber wenn mich doch mal eine Streife anhält und wegen fahrens mit offener Auspuffklappe anzeigt - was ist das für ein Tatbestand bzw. was kann das kosten. Ich gehe ja davon aus, dass die mir nicht vielmehr machen können wie wenn ich bei rot über die Ampel laufe.....?
    Viele Grüße
    Briccone :?:

  • Hallo Antonio,
    habe eine AMC Auspuffanlage mit Switch an meiner Street Bob verbaut. Ebenfalls mit EG ABE. Wollte diese auch eintragen lassen. Das hat der TÜV mit der Begründung abgelehnt, dass ich mit dem Switch immer einen Zustand herstellen kann, der nicht der StVO entspricht.
    Die EG ABE gilt in ganz Europa. Die Schweiz erkennt das Gutachten an. Solange Du nicht mit offenen Rohren angetroffen wirst, wird auch der Schweizer Trachtenverein nichts unternehmen. Was das in CH oder A mit offenen Rohren kostet kann ich Dir nicht beantworten. Schau mal in Google nach.
    Die Klappen werden auch nicht an Fahrzeugen ab BJ 2016 verboten. Schau Dir den Bericht in der BikerNews an. Da steht alles drin. War glaube ich die Dezember oder Januar Ausgabe. Für Fahrzeuge die vor 2015 abgenommen wurden, gilt die alte Regelung weiterhin.
    Offene Klappe kostet € 90.-, Punkte gibt es keine mehr.


    Gruß Gerd

  • Bei der letzten HU habe ich mir vom TÜV das Gutachten für die Eintragung der Penzl austellen lassen. Hat 40€ gekostet. Die Eintragung selbst 10€ hier in Düsseldorf. Was die Politik so mit der Zeit an neuen Gesetzen bringen wird, weiß man ja nicht und da ging ich lieber auf Nummer Sicher. Mit der Eintragung braucht man die ABE-Karte nicht mehr mit sich zu führen.