Tatsächliche Breite? 180er auf 4,5" Felge
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180!!!!!!!!!
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Worum geht es Dir eigentlich, Freigängigkeit? Das kann man kaum im Voraus berechnen, weil ja auch nicht sicher ist, dass die hinteren Rahmenstreben 100% grade sind und die Felge 100% mittig eingespeicht ist. Grundsätzlich sollte bei der Freigängigkeit mit der maximal zulässigen Breite (+4 % = 187,2mm) gerechnet werden.
Oder geht es ums Fahrverhalten? Da ist eigentlich die Breite nicht so entscheidend, sondern eher Kontur. Ein Reifen mit eher spitzer Kontur in der Mitte und zu den Schultern hin flacher ist wesentlich handlicher und bietet in Schräglage mehr Gripp als ein Reifen mit eher runder Kontur oder gar flacher Kontur. Kann man jetzt aber nicht von der Breite auf der Felge abhängig machen. Die sind eigentlich alle so gebaut, dass sie unabhängig von ihrer Laufflächenkontur auf der Normfelge (für 180/60 = 5.0") die entsprechende Breite innerhalb der zulässigen Toleranzen (+/- 4 %) haben.
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und wenn man wechselt von der originalgrösse auf den 180er gibt es einen umbausatz, der mit 2 blechen für den evtl. nötigen umbau der blinkerhalter oder der kabel sorgt. das ganze muss dann eingetragen werden.
gruss jochen
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und wenn man wechselt von der originalgrösse auf den 180er gibt es einen umbausatz, der mit 2 blechen für den evtl. nötigen umbau der blinkerhalter oder der kabel sorgt. das ganze muss dann eingetragen werden.
Das ist aber soweit ich das gehört habe ab Bj.13 nicht mehr erforderlich, also der Umbausatz. Eingetragen muss der Reifen trotzdem.
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Der Reifen muss bei vorliegender Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers für genau das jeweilige Motorradmodell NICHT eingetragen werden, WENN
1. keine Herstellerbindung in der Zulassung vermerkt ist
UND
2. die Unbedenklichkeitsbescheinigung während der Fahrt mitgeführt wird.
Ist so gesetzlich geregelt.