eu recht über strassenverkehrsordnung ?

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  • hi leuts
    kennt einer sich im eu recht aus?
    ist das wirklich so ,,,das eu recht vor unseren straßenverkehrsordnungen geht ?
    es geht wieder um e nummern...mein schrauber sagt , das der tüv nur blödsinn erzählt...die kennen sich mit den eu recht nicht aus...
    z.b.
    blinker laut unseren tüv 35cm hoch und max.30 cm rein vom ende des bikes..
    jeder erzählt hier was anderes
    schrauber sagt ich kann die hinsetzen wo ich will...hauptsache sichtbar..nach eu recht
    gruß der schlingel

  • Da herrscht mit Sicherheit Verwirrung. Wenn Dein Schrauber europäisches Zulassungsrecht studiert hat, bedeutet das nicht, dass seine Auffassung den Baurat bindet :roll:
    Nicht alles, was die EU beschließt ist zeitgleich auch nationales Recht.
    Auf der sicheren Seite bist Du, wenn Du die StVZO zugrunde legst. Dann bist Du argumentionssicher.
    Wenn man denn noch den Blick ein wenig schärft für die Sinnhaftigkeit von Blinkern und ob es ( für die Sichtbarkeit) vernünftig ist sie zu weit vorn anzubringen, dann solte es eigentlich gehen.
    Auch wenn es für den ambitioniereten Schrauber bitter ist, die Zulassungsbestimmungen dienen in erster Linie der Sicherheit und nicht dem individuellen geilen Look.



    Hajo


    Berufsspießer 8)

  • Deine Bob hat eine EU-Typenhomologation, Buchstabe "K" in der Zula.


    somit gilt:


    Mindesthöhe 350mm,
    max. 300mm entfernt vom hintersten Teil des Fahrzeugs,
    vordere Blinker Mindestabstand zueinander 240mm,
    hintere Blinker Mindestabstand zueinander mind. 180mm


    So stehts auch in der eingestellten Datei und das ist richtig so

  • Nein, es gibt eigentlich keine genaue Regelung die sagt, es müssen Heck und Front Blinker sein. Nur wenn Heckblinker, dann eben wieder Kollege schon schreibt. Somit ist es Auffassungssache ob zwei Blinker, oder vier... Ich habe mich auch nicht an die Vorschrift gehalten, meine sitzen am Rahmen, da wo die Struts an der Softail angeschraubt werden... Aber eine andere Vorschrift sagt, Elektrik nicht an ungefederte Teile, also beim Bobber-Heck, kein Rücklicht, keine Blinker. Von dem her, einfach machen, es gibt immer einen Mann (München) der weiß warum deinen Bock beschlagnahmt... oder eben auch nicht, weil auch der sagt, eigentlich ist alles dran was dran sein muss...
    Ich geh immer von meinem Empfinden aus und was mir wichtig ist, also Blinker NUR am Lenker ist für mich unsicher. Spiegel die zu klein sind, sind mir unsicher... usw...

  • :lol: :lol: und ich hatte schon gedacht Du hättest mm mit cm verwechselt. 240 cm breiter Lenker mit Kellermännern, das hätte was :D Allerdings dürfte man damit in Baustellen mit limitierter Gesamtbreite ( 2m ) nicht mehr überholen. :mrgreen:


    Hajo


    Errare humanum est