Hallo allerseits,
ich grieg noch die Krise. Ich hab auf meine neue ABS-Bob einen Ape montiert und dazu auch eine neue Bremsleitung vorn montiert. Nach Recherche habe ich einen Leitungssatz mit ABS-Verteiler für Dyna's Bj.12-16 incl. TÜV-Gutachten von Spiegler gekauft. Heute habe ich die Bob zur Tüv-Abnahme der Bremsleitung in die Werkstatt gebracht. Eben ruft selbige bei mir an und sagt, der Prüfer der DEKRA ist da und hat nach Ansicht des Teilegutachtens eine Eintragung abgelehnt. Begründung: Im Gutachten steht unter Rubrik Verwendungsbereich, dass der Einsatz bei Krafträdern mit ABS nur für das BMW ABS-System II freigegeben ist. Jetzt habe ich mit der Fa. Spiegler telefoniert und die Aussage erhalten, der Prüfer hätte das Gutachten nicht richtig gelesen bzw. interpretiert. Im Verwendungsbereich würden bei Fahrzeugart "Zwei-und Dreirädrige sowie leichte Kraftfahrzeuge" Schlüsselnummern aufgeführt (09..;19..;25..;26..;39..;49..;) die auch Zweiräder mit ABS beinhalten, also auch Harleys mit ABS. Seit Jahren würden auch für ABS-Zweiräder und speziell auch für ABS-Harleys diese Leitungen mit diesem Teilegutachten (Nr.374-0003-03-FBKA Nachtrag 02) ausgeliefert und es hat noch nie ein Problem mit dem Tüv gegeben!!! Soweit die Fa. Spiegler. Trotzdem hänge ich jetzt in der Luft und weis nicht was richtig ist. Hat Spiegler Recht, oder der Prüfer (DEKRA)??? Sicher haben auch schon einige von Euch ABS-Bremsleitungen eingebaut und können mir sagen wie das bei ihnen war mit dem TÜV. Also BITTE, lasst mal hören. Vielleicht weis ja auch jemand was es mit den Schlüsselnummern auf sich hat. Diese sollen, laut Spiegler, nichts mit denen im KFZ-Schein zu tun haben, sondern Tüv-Intern etwas über die Fahrzeugart aussagen.
Gruß, Hoppe52