Jekyll & Hyde von Standard an Street Bob E5

Ab sofort gibt es Informationen zum 18. Street Bob Meeting. Ihr findet alle Hinweise dazu im Forum sowie im Meeting-Bereich.
Ab sofort könnt ihr euch für das SBM 2024 anmelden. Schaut dazu einfach auf der Anmeldeseite im Meeting Bereich vorbei.
  • Hallo zusammen,


    Habe an meiner 2023er Street Bob (114cui) eine J&H Anlage von einer Softail Standard (107cu)i E5 verbaut. (Günstig bekommen)

    Nach vorheriger telefonischer Rückfrage bei J&H sagte man mir, dass das passt und dass es sogar identische Schalldämpfer sind. Einzig ein Seilzug sei kürzer.

    So ist nun auch, passt alles, auch der Seilzug hat seine Position gefunden.


    Wenn ich nun den QR-Qode auf der ABE aufrufe erscheint in der ABE natürlich die Standard, jedoch keine Street Bob.

    Daher meine Überlegung ob ich das eingetragen bekommen könnte? Was meint ihr dazu?

  • Irgendwelche Kärtchen oder QR-Codes sind doch irrelevant. Das ist doch nur Spielzeug. Das einzige benötigte und zählende Dokument ist auf das Fahrzeugteil geprägt/graviert/gelasert: Die EG-Genehmigungsnummer mit Verwendungshinweis. Wenn die nicht passt, nützt auch keine „Eintragung“ etwas, die nur nach §19.3 durchgeführt wurde. Ihr gebt doch schon eine heiden Marie für Neufahrzeug und die Klapperdinger aus, aber in der letzten Konsequenz werdets dann geizig und wegen 50 Euro blauäugig.

    Ich schreibe zu 99% Blödsinn. Alles andere ist nicht rechtsverbindlich.
    Die Anwendung eventueller Tipps geschieht auf eigene Gefahr.
    Wenn Du nicht sicher bist, wende Dich an eine Fachwerkstatt.

  • Bei der Anlage müsste eine Karte dabei gewesen sein. Darauf stehen die Zulassungsnummern die sich wiederum auf die zugelassenen Fahrzeuge beziehen. Vielleicht lässt sich daraus ableiten das diese Anlage für beide Motoren bzw. Motorräder zugelassen ist.

    Danke für den Tipp. Habe ich selbstverständlich alles gemacht. Habe alle Informationen.

  • Irgendwelche Kärtchen oder QR-Codes sind doch irrelevant. Das ist doch nur Spielzeug. Das einzige benötigte und zählende Dokument ist auf das Fahrzeugteil geprägt/graviert/gelasert: Die EG-Genehmigungsnummer mit Verwendungshinweis. Wenn die nicht passt, nützt auch keine „Eintragung“ etwas, die nur nach §19.3 durchgeführt wurde. Ihr gebt doch schon eine heiden Marie für Neufahrzeug und die Klapperdinger aus, aber in der letzten Konsequenz werdets dann geizig und wegen 50 Euro blauäugig.

    Ohne dir zu nahe zu treten oder unfreundlich werden zu wollen, aber eine Predigt hatte ich nicht angefordert.

    Darüber hinaus brauche ich auch keine Ratschläge, was ich mit meinem Geld mache.

    Ich hab gefragt, ob irgendjemand Erfahrungen damit hat, diese Anlage auf dem genannten Motorrad eintragen zu lassen.

    Ich komme aus einer Zeit, in der konstruktive und sachdienliche Hinweise in Foren ausgetauscht wurden.

  • Bis auf den letzten Satz, der meine persönliche Meinung widerspiegelt, ist meine Antwort sachdienlich und am aktuellen Recht orientiert. Persönliche Erfahrungen können durchaus eine rechtlich unbeständige Lösung enthalten. Auch rechtlich unbeständige Lösungen können jahrelang unentdeckt und ungeahndet bleiben. Dies macht sie dadurch aber nicht sicher oder erhebt sie zum Vorbild.


    Um es zu konkretisieren:

    1.) Ignoriere irgendwelche Heftchen und Kärtchen.

    2.) Erkundige Dich (z.B. über den aaSoP/aaSmT Deines Vertrauens oder direkt beim KBA) für welche Fahrzeuge und Motorisierungen das auf dem Schalldämpfer angebrachte EG-Genehmigungszeichen (Genehmigungsnummer) gültig ist.

    3.) Ist diese Nummer für Dein Fahrzeug/Deine Motorisierung gültig, dann ist alles in bester Ordnung und Du brauchst nichts weiter zu tun.

    4.) Ist die EG-Genehmigung nicht für Dein Fahrzeug gültig, dann wäre eine Eintragung nur auf Grundlage eines umfassenden Gutachtens gültig. Eine einfache Anbauabnahme/Eintragung nach §19.3 StVZO wäre nicht das Papier wert, auf dem sie gedruckt würde.


    Anmerkung:

    Ich weiß auch, dass Punkt 1.) gerne vom Schnittlauch am Straßenrand abgefragt wird und das Fehlen eines solchen gedruckten Nachweises zu Diskussionen führen kann. Oft mit der Begründung, woher der Beamte denn wissen solle, ob das grundsätzlich genehmigte Teil denn auch zum Fahrzeug passe/gehöre. Ich verstehe diesen Einwand, denn ein Stück bedrucktes Papier bereitet der kontrollierenden Person die geringste Mühe. Aber die rechtliche Lage ist eindeutig: die Kennzeichnung des Fahrzeugteils mit einem EG- oder UN/ECE-Genehmigungszeichen einschließlich zugehöriger Genehmigungsnummer und ggf. Verwendungszweck (für welche Funktion das Fahrzeugteil genehmigt wurde) ist das aussagekräftige Dokument. Ein Papierdokument ist nicht erforderlich. Auch zu anderen Fahrzeugteilen mit EG- oder UN/ECE-Genehmigung werden keine Papiere ausgestellt. Die Bringschuld des Fahrzeughalters/-führers ist mit dem Genehmigungszeichen erfüllt. Ab jetzt steht es der Polizei frei einen Nachweis für die Unrechtmäßigkeit zu erbringen. Eine pure Vermutung reicht nicht aus. Beim Schalldämpfer wird hierzu oft die Lautstärke des Standgeräuschs gemessen und mit den Angaben in den Fahrzeugpapieren verglichen. In Zeiten des mobilen Internets könnte ein Polizist aber auch die entsprechende Datenbank des KBA abfragen. Stellt sich heraus, dass das Genehmigungszeichen nicht für das geführte Fahrzeug gültig ist, dann kommt es zur Beweislastumkehr und der Fahrzeughalter/-führer muss nachweisen, dass dieses Teil vorschriftsmäßig ist. Der Nachweis muss bereits erbracht sein, bevor das Fahrzeug im Bereich der StVO geführt wird. Eine einfache Anbauabnahme erfüllt diesen Nachweis jedoch nicht, da hierbei keine zur Erlangung der Betriebserlaubnis vorgeschriebene physikalische Prüfung der Funktion (Geräuschmessung in der Vorbeifahrprüfung sowie Schadstoffemissionsprüfung) stattgefunden hat.


    Diese Ausführungen magst Du zwar als trivial einstufen, aber eigentlich sollen sie Dir und anderen helfen rechtlichen Problemen aus dem Weg zu gehen.

    Ich schreibe zu 99% Blödsinn. Alles andere ist nicht rechtsverbindlich.
    Die Anwendung eventueller Tipps geschieht auf eigene Gefahr.
    Wenn Du nicht sicher bist, wende Dich an eine Fachwerkstatt.

  • Ich bedanke mich für diese umfangreichen Ausführungen :) DANKE

  • Diese Ausführungen magst Du zwar als trivial einstufen, aber eigentlich sollen sie Dir und anderen helfen rechtlichen Problemen aus dem Weg zu gehen.

    Ich arbeite für den Staat, kenne die Vorgehensweisen und finde deine Ausführungen mit nichten trivial.

    Hatte mich gestern mal bei Tüv und Dekra erkundigt. Lärmmessung während der Fahrt, ggfs. Abgasgutachten usw. kosten dafür ca. 1500,-€

    Also keine wirkliche Option.


    Ich hatte angenommen, dass über eine 21er Abnahme die Sache erledigt werden kann - da lag ich daneben.