Nur ein E ist nicht OK

Ab sofort gibt es Informationen zum 18. Street Bob Meeting. Ihr findet alle Hinweise dazu im Forum sowie im Meeting-Bereich.
Ab sofort könnt ihr euch für das SBM 2024 anmelden. Schaut dazu einfach auf der Anmeldeseite im Meeting Bereich vorbei.
  • Bei einigen postings ist mir aufgefallen das es noch Unklarheiten zum Thema gibt, dehalb folgende Zusammenfassung:


    Etwas über E-Prüfzeichen!

    Alle werben damit “Hat E-Zeichen“, aber fast immer die falsche Kennzeichnung.
    Ich mal ein Auge auf Fahrzeugbeleuchtungseinrichtungen auf der Messe geworfen und war entsetzt.
    Kaum ein Anbieter hat den Durchblick.
    Da der Ein oder Andere sich etwas aus dem Zubehör zulegt und Gefahr läuft übers Ohr gehauen zu werden,
    möchte ich für ein wenig Aufklärung sorgen, damit das vermeintliche Schnäppchen nicht für Ärger mit Tüv und Rennleitung sorgt.


    1.Regel – FZV bzw. StVZO Anbaurichtlinien müssen in jedem Fall eingehalten werden
    2.Regel – Die richtige Kennzeichnung beachten


    Bisher ganz einfach, jedoch bei Regel 2 lauert der Anschiss. Die Bezeichnung „E“ sagt nur was über das Land aus, in dem die Abnahme der Prüfung getätigt wurde.
    Mehr nicht !!!!!



    Wichtig ist die Bezeichnung des Verwendungszwecks
    und das weiß kaum ein Anbieter, oder will es nicht wissen.


    Deshalb hier noch einmal die aufklärende Auflistung der wichtigsten Details:


    Prüfzeichen des Vertragspartners ( Landeskennzeichnung)


    E 1 = Deutschland
    E 2 = Frankreich
    E 3 = Italien
    E 4 = Niederlande
    E5 = Schweden
    E 6 = Belgien
    E 7 = Ungarn
    E 8 = Tschechische Rep.
    E 9 = Spanien
    E11= Großbritannien
    E12= Österreich
    E13= Luxemburg
    E14= Schweiz
    E43= Japan
    E45= Australien
    E47= Südafrika
    E48= Neuseeland



    Und der wichtige richtige Verwendungszweck


    A: Begrenzungslicht
    B: Nebellicht
    C: Abblendlicht
    R: Fernlicht
    CR: Fern- und Abblendlicht
    C/R: Fern- oder Abblendlicht
    HR: Halogen-Fernlicht
    HC: Halogen-Abblendlicht
    HCR: Halogen- Fern- und Abblendlicht
    HC/R: Halogen- Fern- oder Abblendlicht
    DC: Xenon-Abblendlicht
    DR: Xenon-Fernlicht
    DC/R Bi-Xenon Abblend- und Fernlicht (nicht zusammen einschaltbar)


    Heck:
    A: Begrenzungsleuchte
    AR: Rückfahrscheinwerfer
    F: Nebelschlussleuchte
    IA: Rückstrahler
    R: Schlussleuchte
    S1 Bremsleuchte



    Blinker:


    50R -> als FRA für Bikes zugelassen (FRA = Fahrtrichtungsanzeiger)
    11 -> als vorderer FRA
    12 -> als hinterer FRA


    und der Vollständigkeit halber:
    1,1a,1b FRA vorn (PKW usw.)
    2a FRA hinten (PKW usw.)
    5 FRA seitlich
    RD Schlußleuchte
    S Bremsleuchte
    IA, IIIA Rückstrahler
    AR Rückfahrscheinwerfer
    F Nebelschlußleuchte
    HCR Abblend- und Fernlicht komb.
    B Nebelscheinwerfer


    Für motorisierte Zweiräder gibt es noch eine spezielle Fahrtrichtungsanzeiger-Kennzeichnung "50R" - das kennzeichnet "Für Krafträder zugelassen" - mit dem Zusatz "12" - bedeutet das:
    "Für den Betrieb als hintere Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern zugelassen"



    Achtet mal drauf beim Kauf, ihr werdet euch erschrecken .
    Greets
    BO



    Quelle: http://www.gidf.de

  • E für Egal oder ?

  • Ich kann div. Argumente nur zu gut verstehen, aber Unwissenheit schützt halt nicht vor Strafe.
    Und für Möppis ab 2003 leider pflicht.


    Die Nichtbeachtung der genannten Sachen führt zu erlöschen der BE.
    Solange man einem normalen Gesetzeshüter begegnet nicht weiter schlimm, aber wenn euch jemand ans Bein pinkeln will das ist es ein gefundenes Fressen.
    Auch bei unverschuldeten Unfällen versuchen gegnerische Versicherungen dann sich damit aus der Affäre zu ziehen.
    Sorry, ist nicht auf meinem Mist gewachsen.


    Thematik dazu war das Verkaufen von Scheinwerfern mit E-Zeichen für teures Geld, die aber nur eine Zulassung als Nebellicht hatten und dadurcht ein recht teures Bußgeld zu Stande kam.

  • Hi,


    Danke für die Aufschlüsselung, bei Bedarf ganz Hilfreich.


    Nur, mein orig. Rücklicht besitzt auch kein "E" ...


    also e egal....


    Und ich mach mir n Kopf ob der Auspuff zu laut ist


    [smilie=irre.gif] [smilie=irre.gif] [smilie=hypnotised.gif]


    *Kopschüttelbismirschwindeligwirdmodusan*

  • Ich lass mir jezz ein E auffe linke (!) Arschbacke tätowiern, damit darf ich dann Weinproben als amtlichen Akt deklarieren, ohne Pappe fahrn (tu ich eh...) un vergoldete Drehmomentschlüssel benutzen.



    :mrgreen: *höhöhöhööö*

  • Zitat von Sedge

    ui jogi,pass blos bei der nächsten kontrolle auf :lol: :lol: :lol:
    SB getunt,dann kein E am rücklicht,lauter auspuff uiuiuiui :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:



    ich weis gar nicht was du meinst ?....


    ist doch alles mit ABE und eingetragen.....


    oder Orig. da kann mir keiner was......