Entscheidungshilfe: Kauf eines britischen Modells

Ab sofort gibt es Informationen zum 18. Street Bob Meeting. Ihr findet alle Hinweise dazu im Forum sowie im Meeting-Bereich.
Ab sofort könnt ihr euch für das SBM 2024 anmelden. Schaut dazu einfach auf der Anmeldeseite im Meeting Bereich vorbei.
  • Hallo zusammen,
    ich hatte bei meiner Vorstellung ja schon geschrieben, dass ich momentan auf der Suche nach einer passenden
    Street Bob bin.


    Ich bin aktuell auf ein für mich ganz interessantes Angebot gestossen, allerdings erwähnte der Verkäufer, dass er die Maschine aus Großbritannien importiert hat. Über die Suchfunktion habe ich bereits etwas über die Themen "Meilen-Tacho" und "geänderte Scheinwerfer" gelesen. Hier meine Fragen:


    1) Wie kann ich ggf. feststellen, ob der Scheinwerfer bereits angepasst wurde?
    2) Der Verkäufer sagte, dass die Maschine zwar noch keine deutsche Zulassungsbescheinigung hat, dies aber bei Erstanmeldung in D kein Problem ist (mit den britischen Papieren plus Kaufvertrag). Ist das wirklich so einfach?
    3) Gibt es ansonsten noch etwas zu beachten bei Import-Maschinen? Was werden denn so für Preis-Abschläge aufgerufen bei Import-Modellen?


    Vielen Dank schon einmal an Euch


    Beste Grüße


    Carsten

  • Und sei vorsichtig !

    Keine Superangebote mit Vorauszahlungen akzeptieren !!


    Greade in GB ist schon viel Geld z.B. über Western Union verschwunden.


    Hajo

  • Ganz wichtig: Du brauchst das CoC vom Händler! Wenn du das nicht hast, wirds teuer, HD verlangt dafür so 1500 flocken.
    Schau mal bei deiner Zulassungsstelle, die in München haben ne Checkliste, was du alles brauchst. Denk dran: Du musst 16% Einfuhrumsatzsteuer zahlen on top. Du brauchst die Originalrechnung. Und das CoC.


    Cheers, Orso

  • hi,die Frage wäre noch:kaufst du sie in England oder hier...


    meine WG habe ich bei HD Leeds gekauft,alles kein Problem,würde es wieder machen (wenn ich jemals wieder die Kohle hätte :wink: )
    zum Scheinwerfer: probiers aus, andernfalls nicht tragisch,kostet im Zubehör um die 30 Euro...
    Zulassung: mit Papieren und Kaufvertrag zur Zulassungsstelle, ist kein Problem weil EU Neu-Fahrzeug. Je nach Behörde kanns aber sein daß du das Moped vorführen musst, wegen Vergleich der Rahmennummer und Lampe. Kenne aber welche die immer noch mit GB Funzeln rumfahren....
    Wichtig sind die vollständigen Papiere, das COC Dokument (Typ-u.Conformitätsurkunde),das Birth Certificate ("Geburtsurkunde",das Protokoll über den Zusammenbau) und die RSWR Confirmation (Registrierung durch den Händler bei H.D) wegen Garantie. Wenn du das Motorrad in D kaufst brauchst du wahrscheinlich noch einen Beleg daß die Einfuhrumsatzsteuer (deutsche Mehrwertsteuer) bezahlt ist. Wenn du sie selbst in England kaufst, dann ohne Mehrwertsteuer,die mußt du hier beim Finanzamt anmelden.
    Hört sich anstrengend an, ist aber halb so wild.
    Gruß Pit

  • Vielen Dank schon mal für Eure Tipps.


    Da ich die Bob hier in D bei einem Importeur kaufen würde, könnte ich dem im Zweifel wahrscheinlich auch die
    Anmeldung aufs Auge drücken (bei dem Papierkram).


    Habt Ihr noch Erfahrungen zu Preisunterschieden zwischen deutscher Auslieferung und Import? Das Objekt meiner Begierde ist nur unwesentlich günstiger als vergleichbare deutsche Modelle (aber dichter an meinem Wohnort)

  • Hi Carsten,
    je nach Wohnort kann es für dich auch "günstiger" sein, in Holland eine neue Bob zu erwerben, ca. 1000 Euro Unterschied zu deutschem Preis.
    Bei Selbstimport brauchst du zur Anmeldung:
    - Originalrechnung
    - CoC
    - ev. (je nach Zulassungsstelle) eine Bestätigung des Händlers, daß für die Bob noch keine deutsche/ausländische
    Zulassungsbescheinigung beantragt wurde
    - Versicherungszusage deiner KFZ Versicherung


    das wars....
    ach ja, bis (max) 10 Tage nach Kauf/Anmeldung musst du bei deinem Finanzamt eine "Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung" abliefern incl. Überweisung der 19% deutscher Umssatzsteuer, da du im Ausland ja umsatzsteuerlos einkaufst, sprich nur den Nettobetrag bezahlst.
    Alles recht einfach.... gruss Udo

  • Ich habe noch eine Frage an Euch:
    Das beschriebene Moped ist ca. 12 Monate alt un hat ca 2tkm gelaufen. Im Forum gibt es unterschiedliche Meinungen zum Thema Belastung mit deutscher MwSt.
    Der deutsche Verkäufer sagt, dass das Fahrzeug nicht versteuert werden muss, da älter als 6 Monate und daher Gebrauchtfahrzeug ist.
    Stimmt das oder spielt derKilometerstand auch eine Rolle?
    Besten Dank im voraus.


    Carsten

  • Bitte schön (man beachte das "oder"):


    Ist das Fahrzeug nicht älter als 6 Monate oder hat es nicht mehr als 6.000 km zurückgelegt, ist bei der Zulassung eine Erklärung für Umsatzsteuerzwecke abzugeben, die durch die Zulassungsbehörde an das zuständige Finanzamt zur Festsetzung der Umsatzsteuer weitergegeben wird. In diesem Fall müssen Sie außerdem innerhalb von 10 Tagen nach dem Erwerb gegenüber dem zuständigen Finanzamt die "Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung" (Vordruck USt 1 B) abgeben und die Steuer entrichten (§ 18 Absatz 5a Satz 4 in Verbindung mit § 15 Absatz 1 Nummer 7 Umsatzsteuergesetz).

  • Cargo: aus meiner Sicht nicht richtig, entweder älter als 6 Monate oder mehr als 6000Km auf der Uhr, wenn eine der beiden Bedingungen erfüllt sind, gilt das Fahrzeug nicht mehr als Neu- sondern als Gebrauchtfahrzeug und muß in D nicht mehr umsatzversteuert werden, da die Steuer im herkunftsland automatisch bezahlt wird..
    So hat es der freundliche Finanzamtsmensch mir erklärt.


    Gruss Udo

  • Zitat von udob

    Cargo: aus meiner Sicht nicht richtig, entweder älter als 6 Monate oder mehr als 6000Km auf der Uhr, wenn eine der beiden Bedingungen erfüllt sind, gilt das Fahrzeug nicht mehr als Neu- sondern als Gebrauchtfahrzeug und muß in D nicht mehr umsatzversteuert werden, da die Steuer im herkunftsland automatisch bezahlt wird..
    So hat es der freundliche Finanzamtsmensch mir erklärt.


    Gruss Udo



    Gilt dies auch für importierte HDs aus USA?

  • http://www.rausch-steuerberate…ftderdeutscheFiskuszu.pdf


    Hinweis: Die Fahrzeugeinzelbesteuerung gilt nicht für Wohnwagen, Anhänger und Traktoren.
    Neu und damit betroffen von der Regelung ist ein Fahrzeug, das im Zeitpunkt des Erwerbs
    § nicht mehr als 6.000 Kilometer zurückgelegt hat und dessen erste Inbetriebnahme zu diesem Zeitpunkt
    nicht mehr als sechs Monate zurückliegt
    (Pkw)
    § nicht mehr als 100 Betriebsstunden hinter sich hat und dessen erste Inbetriebnahme nicht mehr als drei
    Monate zurückliegt (Schiff)
    § weniger als 40 Betriebsstunden hinter sich hat und dessen erste Inbetriebnahme nicht mehr als drei
    Monate zurückliegt (Flugzeug).

  • Cargo: ich würde vorschlagen, um das nicht in eine Schlacht der Links ausarten zu lassen,
    1.) http://www.bonn.de/rat_verwalt…/01096/index.html?lang=de
    2) http://www.stadt-koeln.de/buer…rzeugs-aus-einem-eu-land/


    wo es überall 6 Monate ODER 6000 km heisst, sollte Carsten einfach selber mal beim freundlichen Finanzamt seines Wohnortes nachfragen (geht auch telefonisch), dann hat er eine belastbare Auskunft.


    Ich für meinen Teil habe schon Fahrzeuge importiert und bisher noch keine Probleme gehabt.


    Gruss Udo

  • Hi Udo,


    tatsächlich ist es bei den besagten FÄmtern so, dass ein "oder" steht.
    Ich wurde bei der jeweiligen Anmeldung darauf aufmerksam gemacht, dass nach EU-Definition, die für die steuerliche Behandlung massgebend ist, ein Fahrzeug erst dann als gebraucht gilt, wenn es mindestens 6000 km zurückgelegt hat und schon mindestens 6 Monate in Betrieb genommen war.
    Wie dem auch sei, als Käufer beruft man sich auf das ODER und nutzt die Regelung des zuständigen Finanzamtes und ist fein raus.
    Bei Kauf in UK ist es momentan eher unerheblich, ob oder ob nicht, da die Mwst. in UK bei 20% liegt und man somit keinen Kaufvorteil erzielt. Hinzu kommt ein schlechter Tauschkurs € in £.


    Gruß Cargo

  • Hallo zusammen,
    das scheint wirklich ein schwieriges Thema zu sein. Auch von meinem zuständigen Finanzamt bekam ich keine vollkommen befriedigende Auskunft. Der hat mir einfach den entsprechenden Gesetzestext zugefaxt. Demnach ist eine Laufleistung von mind. 6tkm (unabhängig von der Inbetriebnahme) Bedingung für die steuerliche Einstufung als Gebrauchtfahrzeug. Der Händler sagte mir, dass in der Praxis jedoch die Inbetriebnahme entscheidend ist (was sich mir auch erschliesst, da auch ein 5 Jahres altes Moped weniger als 6tkm gelaufen haben kann und dann wohl keiner mehr von einem Neufahrzeug ausgehen kann).


    Egal: Das ganze war mir zu unsicher. Habe jetzt beim offiziellen :) ein 2011er Modell zu einem günstigen Tarif geschossen und hole es nächste Woche ab :D
    Die Vorfreude ist groß!


    Nochmal vielen Dank für Eure Unterstützung
    Carsten

  • ich habe grade nochmal in meine "Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung" reingeschaut (habe ich letzt erst im Juni gemacht - hätte ich direkt reinschauen sollen :? ), auch dort steht im Originalsteuerformular Zitat:


    "Als neu gilt:
    1. ein Landfahrzeug, das nicht mehr als 6000 km zurückgelegt hat oder dessen erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des
    Erwerbs nicht mehr als sechs Monate zurückliegt.
    2......"


    So der Formulartext des Finanzamtes.