Santee APE Kennzeichnung

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  • Hallo,

    ich habe einen Santee 11 mit der Kennz. 693673 montiert. Über die Jahre wurde der ziemlich zerkratzt und jetzt wollte ich ihn neu pulvern. Das Problem: Die Kennzeichnung ist mittels eines Aufklebers am unteren Ende des Lenkers. Beim pulvern geht die aber kaputt. Bei Santee hab ich schon angerufen ob die mir einen neuen Aufkleber schicken... No ? geht nicht. Sonst könnte den ja jeder auf geschweisste Wasserrohre kleben. Verständlich irgendwie.

    Ich war auch bei DEKRA und habe nachgefragt ob ich Schlagzahlen drauf machen kann? Nein!! Urkundenfälschung! Bin etwas ratlos im Moment. Neuer Lenker wäre die Alternative. Aber das kann es auch irgendwie nicht sein. Weiss jemand Rat?

  • Wenn er in die Papiere eingetragen ist, dann ist es völlig belanglos.

    Falls nicht steckst du dir das Teilegutachten, was du zum Lenker dazu bekommen hast in deine Papiere. Falls die weg sind, lässt du dir das von Santee schicken.

    Falls das wiederum auch nicht möglich ist, hat das ganz sicher noch jemand von hier in seinen Papieren, denn Santee ist recht häufig.

  • Wenn er in die Papiere eingetragen ist, dann ist es völlig belanglos.

    Falls nicht steckst du dir das Teilegutachten, was du zum Lenker dazu bekommen hast in deine Papiere. Falls die weg sind, lässt du dir das von Santee schicken.

    Falls das wiederum auch nicht möglich ist, hat das ganz sicher noch jemand von hier in seinen Papieren, denn Santee ist recht häufig.

    Ist so leider nicht ganz korrekt. Auch wenn der Lenker eingetragen ist, muss an diesem ersichtlich sein das es sich auch eben genau um den eingetragenen Lenker handelt. Entweder mittels Aufkleber, Schlagzahlen, Lasergravur, o.ä. Im Teilegutachten der TB-Lenker steht das sogar explizit so drin und nicht nur das, sondern auch wo genau der (in diesem Fall) Aufkleber angebracht sein muss. Klar musst du das Gutachten nach Eintragung nicht mehr mitführen, im Zweifelsfall ohne Kennzeichnung aber dennoch ein Problem.

  • Bei mir wird während der HU auch die Kennzeichnung auf dem Lenker (bei mir eine Prägung) mit der Eintragung abgeglichen. Dieses obwohl mein Sachverständiger den Lenker selbst abgenommen hat, schon mehrfach kontrolliert hat und wir uns auch ansonsten gut verstehen.

    Ich schreibe zu 99% Blödsinn. Alles andere ist nicht rechtsverbindlich.
    Die Anwendung eventueller Tipps geschieht auf eigene Gefahr.
    Wenn Du nicht sicher bist, wende Dich an eine Fachwerkstatt.

  • Bei mir wird während der HU auch die Kennzeichnung auf dem Lenker (bei mir eine Prägung) mit der Eintragung abgeglichen. Dieses obwohl mein Sachverständiger den Lenker selbst abgenommen hat, schon mehrfach kontrolliert hat und wir uns auch ansonsten gut verstehen.

    dito

    macht mein Prüfer ebenfalls so

  • Das möchte ich auch nicht bezweifeln. Kommt immer darauf an, wie der Kontrolleur drauf ist.


    Aber auch noch auf etwas anderes:

    Wenn man einen Lenker aus dem HD-Programm verbaut, dann hat dieser (zumindest in den mir bekannten Fällen) schlicht keine sichtbare Kennzeichnung. Ergo gibt es auch nichts zu kontrollieren. Genau aus diesem Grund wird manchmal auch behauptet, dass ein anderer Harley-Lenker nicht eingetragen werden müsse.

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  • Also ein Teil wie ein Lenker muss schon eingetragen sein bzw führt man das Gutachten mit. Aber wenn ein Aufkleber oder eine Schlagzahl am unteren Ende des Lenkers angebracht ist, so wie hier von Hogjaw geschrieben, ist es eher unwahrscheinlich, dass die Rennleitung den abbauen läßt, um sich das anzuschauen. Sicher kann man auch die Zündkerzen durch den Auspuff wechseln aber wer macht das schon. Will damit sagen, wenn die Kollegen scheisse drauf sind, machen sie einem das Leben schon schwer. Aber an einem fehlenden Aufkleber oder Schlagzahl wird das nicht scheitern. Ansonsten macht man vom Moped einen Screeshot von Weiten und von nahem und von der Stelle am Lenker vor und nach dem Pulvern und führt den mit sich. Ich glaube damit sollte das dann erledigt sein.

  • Also ein Teil wie ein Lenker muss schon eingetragen sein bzw führt man das Gutachten mit.

    Da stimme ich Dir voll und ganz zu.


    In der Vergangenheit habe ich aber schon oft gehört und gelesen, dass z.B. beim Wechsel vom Serienlenker auf den Serienlenker eines anderen Modells die Behauptung aufgestellt wurde, diesen müsse man als Originalteil nicht abnehmen/eintragen lassen. Unter anderem auch mit der Begründung der fehlenden Kennzeichnung. Ähnliches wird teils auch in Verbindung mit der Umrüstung auf die OEM vorverlegte Fußrastenanlage oder OEM Trittbrettanlage an den Dyna-Modellen behauptet.


    Vollkommen sicher vor einem Kontrolletti auf Extasy ist man nie. Egal wie gewissenhaft gearbeitet, begutachtet und dokumentiert wurde. Mit gefährlichem Halbwissen schaffen es einige selbst im Originalzustand noch, etwas vermeintlich illegales fest zu stellen. Auf der anderen Seite bleibt auch vieles unentdeckt, wird bei Feststellung unterschiedlich bewertet oder mangels Interesse durchgewunken. Nur mit gesundem Menschenverstand darf man am wenigsten rechnen.

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  • Das Teil zum Hersteller zu schicken und neu pulvern lassen wird wohl teurer als ein neuer Lenker. Ich wollte das Pulvern auch selber machen. Der Aufkleber , auch wenn er abgeklebt wird, übersteht die 180 Grad ° aber bestimmt nicht. Weder TÜV noch DEKRA können, oder wollen keine genaue Auskunft geben. Mit Bildern geht das nicht weil angeblich zu viel gephotoshopt werden kann.

    Gibt anscheinend nur 3 Möglichkeiten .

    1. Den Lenker so lassen wie er ist

    2. Neu pulvern und den Aufkleber wegmachen. Dann auf Einsicht vom Schutzmann hoffen.

    3. Neuen Lenker kaufen.

  • Mit der Zeit ist mir noch eine Möglichkeit eingefallen. Es ist nur eine Idee, die in jedem Fall es etwas Aufwand und auch Kosten bedeutet. Ob es sich ggü. einem neuen Austauschteil lohnt, kann ich von hieraus nicht beurteilen. Diese Idee ist auch etwas gewagt und es bedarf eines flexiblen und kulanten Kittelträgers sowie unbedingter vorheriger Absprache. Sowohl ob und wenn ja in welcher Form und Vorgehensweise dieser Akt akzeptabel wäre. Es wäre vermutlich hilfreich ein Exemplar des ursprünglichen Mustergutachtens für den Lenker dabei zu haben.


    Auch wenn selbst konstruierte Teile verbaut und abgenommen werden sollen, wird oft eine Kennzeichnung der Teile zur Identifizierung verlangt. Die Kennzeichnung durch Laser, Nadelmatrix oder selbstzerstörendem Aufkleber ist dabei zwar sicherer vor Nachahmung und Fälschung, es werden dabei von einigen aaSoP aber auch Prägungen durch Schlagzahlen akzeptiert, da nicht jeder einen Zugang zu den anderen Methoden hat. Im vorliegenden Fall wäre eine tief sitzende Prägung die einzige praktikable Möglichkeit, da eine oberflächliche Gravur durch Laser oder Nadelmatrix bei der Beschichtung ebenso verloren gehen würde wie ein Aufkleber.


    Mit etwas Glück könnte man vielleicht einen aaSoP/aaSmT erweichen sich darauf einzulassen, dass der Lenker im IST-Zustand, parallel zum Aufkleber, eine neue geprägte Kennzeichnung durch Schlagzahlen erhält. Diese wird dann vorgeführt, der Kittelmann macht selbst ein Foto für die Dokumantation/Archiv (seine Sicherheit, falls später die Rechtmäßigkeit angezweifelt wird) und stellt eine Änderungsabnahme zur Berichtigung der Papiere aus. Möglicherweise stellt er diese auch erst aus, wenn das Fahrzeug erneut mit dem renovierten und wieder montierten Lenker vorgeführt wird. Der Text könnte in etwa so aussehen (Platzhalter für tatsächliche Angaben in KURSIV) :

    *M.SO.LENKER HERST.:SANTEE TYP:XXXXX H:000MM B:000MM M.GEAEND.KENNZ.D.PRAEGUNG:-0000000- ZW.D.BEF.KLEMMEN*

    oder

    *M.SO.LENKER HERST.:SANTEE TYP:XXXXX H:000MM B:000MM M.PULVERBESCH.FARBE:SCHWARZ M.GEAEND.KENNZ.D.SCHLAGZAHLEN:-0000000- ZW.D.BEF.KLEMMEN*


    Auch wenn der Erfolg bei einem Kittelträger fraglich ist:

    Wer fragt kann zwar auch ein „nein“ als Antwort bekommen,

    wer nicht fragt kann aber niemals ein „ja“ hören.

    Ich schreibe zu 99% Blödsinn. Alles andere ist nicht rechtsverbindlich.
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    Einmal editiert, zuletzt von troy® () aus folgendem Grund: Falsche Autokorrektur Text->Smiley entfernt.

  • Wein die Technische Prüfstelle (TP) in Hessen, ausgeübt vom TÜV Hessen, sehr „unspaßig“ drauf ist. Selbst wenn ein aaSmT von einer anderen Prüforganisation das absegnet und abnimmt, heißt das noch lange nicht, dass dies auch in Marburg bestand hat.

    Ich schreibe zu 99% Blödsinn. Alles andere ist nicht rechtsverbindlich.
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  • Wein die Technische Prüfstelle (TP) in Hessen, ausgeübt vom TÜV Hessen, sehr „unspaßig“ drauf ist. Selbst wenn ein aaSmT von einer anderen Prüforganisation das absegnet und abnimmt, heißt das noch lange nicht, dass dies auch in Marburg bestand hat.

    Da hast du ja soooooo recht!