Jekill & Hyde eintragen lassen

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  • Moinsen .
    Hat von euch jemand seine J&H in den Fahrzeugschein eintragen lassen ? Ich habe das bei mir in Mannheim versuchen wollen aber die Jungs vom TÜV weigern sich und meinen das das Kärtchen mit der ABE ausreichen würde . Ich hätte das trotzdem eingetragen haben wollen und ich meine das ich sowas schon mal im Nachbarforum gelesen habe leider finde ich den Beitrag nicht mehr. Habt ihr vielleicht ein Tip wie das geht .? Ich sag schon mal Danke

  • Servus,


    fahre selbst auch ein J&H auf meiner Lady und überlege ebenfalls sie eintragen zu lassen um das lästige mitführen von ABE´s zu umgehen.
    Ich denke es gibt da verschiedene Ansätze.
    - Bei einem anderen Tüv vorfahren
    - Der Harley Händler ums Eck hat evntl/wahrscheinlich Tüv im Haus
    - Der authorisierte J&H Händler hilft bestimmt gerne (hat ja genug Geld an dir verdient)


    Grüße

  • Also ich hab meine SB 2016 neu gekauft incl. KessTech-Anlage. Ich bekam sowohl das Kärtchen des Auspuff-Herstellers, als auch im Fahrzeugschein ist die Auspuffanlage eingetragen. Bei der Übergabe wurde mir gesagt, dass ich trotz Eintrag im Fahrzeugschein trotzdem immer das Kärtchen mitführen muss.


    Grüße Odie

  • Ich hoffe, Du hast auch immer das Kärtchen für Deinen Scheinwerfer, Deine Blinker, Dein Rücklicht, Deine Bremsbeläge oder Deine Spiegel dabei. Sind nämlich alles, genau wie der Auspuff, Anbauteile mit Bauartgenehmigung.

    Ich schreibe zu 99% Blödsinn. Alles andere ist nicht rechtsverbindlich.
    Die Anwendung eventueller Tipps geschieht auf eigene Gefahr.
    Wenn Du nicht sicher bist, wende Dich an eine Fachwerkstatt.

  • Das einzige Kärtchen, dass ich habe, ist für meine Auspuffanlage. Für die umgebauten Blinker, Kennzeichenhalter, Lenker und Fußrasten habe ich nur eine Eintragung im KFZ-Schein. Deshalb wundere ich mich ein wenig, dass bei den Teilen der Eintrag reicht und ich beim Auspuff zusätzlich das Kärtchen mitführen soll.


    mfg Odie

  • Ich habe just eine Penzl mit Kärtchen untergebaut.
    Auch ich wollte sie mal eben :mrgreen: eintragen lassen und dachte das würde ohne Vorstellung beim TÜV gehen. Weil es ja ein zugelassenes Bauteil ist.


    Nee, geht bei uns in OWL natürlich auch nicht!
    Der gute Onkel vom TÜV meinte ich solle das Motorrad mit der Anlage vorstellen und dann wäre es kein Problem.


    Dann warten wir halt bis das Wetter mit spielt und stellen das ganze Geraffel vor. :roll:

  • Für Teile mit Bauartgenehmigung bzw. ECE-Typengenehmigung ist weder ein Eintrag notwendig noch müssen Papiere dazu mitgeführt werden. Das entsprechende europäische Genehmigungszeichen + Genehmigungsnummer müssen dauerhaft auf dem entsprechenden Bauteil angebracht sein. Das reicht und ist ja grade der Sinn dieser Genehmigungen. Sonst müsste man ja immer einen Stapel Papiere mit sich führen oder hätte mehrseitige Fahrzeugpapiere.


    :arrow: https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__21a.html


    PS: Anders sieht es aus, wenn z.B. ein genehmigter Auspuff und ein anderer Luftfilter gemeinsam verbaut werden. Dann müssen beide Teile gemeinsam geprüft und auch so eingetragen werden. Gegebenenfalls gibt es da auch schon entsprechende Gutachten zu, die man kaufen muss. Denn normalerweise umfasst die Genehmigung, Betriebserlaubnis oder das zugehörige Teilegutachten nur die Anbringung am ansonsten serienmäßigen Fahrzeug. Haben wir hier aber auch schon diskutiert, weil sich die hessischen Prüfstellen da ziemlich quer stellen.

    Ich schreibe zu 99% Blödsinn. Alles andere ist nicht rechtsverbindlich.
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  • hab dazu mal eine frage

    hier wurde immer geschrieben der tüv trägt das ein

    oder wurde bei der hu mitgemacht

    die können doch gar nix in den papieren ändern oder sehe ich das falsch

    der TÜV macht die tech. Abnahme, KFZ-Papiere ändert die Zulassungsstelle anhand des Prüfberichts vom TÜV

  • hab dazu mal eine frage

    hier wurde immer geschrieben der tüv trägt das ein

    oder wurde bei der hu mitgemacht

    die können doch gar nix in den papieren ändern oder sehe ich das falsch

    das is der allgemeine Sprachgebrauch....

    machst entweder eine gesonderten Termin oder bei der HU mitmachen..


    Endziel ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren.

    Dazu beschaut ein aaSoP die ganz Sache und erstellt einen Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubniss gemäß §21 StVZO (§19(2) StVZO)

    mit der Du dann die Fahrzeugschein/ ZB Teil I bei der Zulassungsstelle korrigieren lassen mußt. Eine Berichtignung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich steht da meistens..

  • Moin, so einfach ist es nicht mit einer Eintragung. Bei Klappenauspuffanlagen muss dass sogenannte Sammelgutachten (sprich das Zulassungsgutachten, welches für die ABE beim KBA eingereicht wird) vorliegen und dann kann eine Abnahme nach 19(3) gemacht werden. Sollte noch ein Lufi geändert sein, dann wird es ein 21er und hier muss eine Geräuschmessung durchgeführt werden, bei welcher nicht von den Werten in der ZB1 abgewichen werden darf.

    Das Sammelgutachten bekommt man in der Regel nur schwer bsi gar nicht vom Hersteller.

    PS: So wie es hier steht, wäre es richtig und würde auch bei einer Sicherstellung Stand halten, natürlich gibt es auch andere Möglichkeiten, wenn es um die Eintragung in der ZB1 geht.

  • Gibt noch eine letzte Möglichkeit in Verbindung mit ganz bestimmten Luftfiltern: Luftfilter GG2 Design SPOKE BLACK (ricks-motorcycles.shop)


    Rick's hat Gutachten für die jeweiligen Motoren/Modelle mit J&H und seinen Luftfiltern machen lassen. Mit denen kann man die Eintragung dann vornehmen. Also im Endeffekt wie der von Ronny2977 beschriebene "21er" Prozess.


    Die J&H und Kesstechs standalone würde ich nicht eintragen lassen. Wieso auch, die haben so eine Zulassung.

  • ja geht auch, aber es ging um das Richtige zu machen…


    Aber wie gesagt, wo man halt wohnt.