Eintragen: Fussrastenvorverlegung und Sitzanzahl

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  • Moin, mal 'ne kleine Frage:


    Eine Fussrastenvorverlegung für die SB muss ja (zumindest in D) eingetragen werden. Manche haben nun ihre SB direkt vom Händler schon mit Vorverlegung gekauft. Ist die dann auch eingetragen? Wenn ja, was steht im Eintrag genau drin (wortlaut)?


    Meine SB hat die Möglichkeit, die Sozia mitzunehmen (dann kommt hinten statt des Gepäckträgers der Sitz rauf) - im Schein (bzw ZB Teil II, wie es jetzt ja heist) steht bei mir bei Sitzanzahl aber nur '1'. Ist dies bei Euch (bzw den Sozia-tauglichen SBs von Euch) ebenso, oder ist da ggf eine '2' eingetragen oder steht da gar zusätzlich ein Text?


    Mein Dealer vor Ort meint, es ist unerheblich, was da drin steht, da jede HD auch für Sozia-Betrieb erlaubt sei... :?

  • Hi FXDB,


    hab gerade in meinen Teil I geschaut, da steht unter S.1 die Zahl 2 = Sitze 2.


    Eine original vorverlegte Rastenanlage von HD muss nicht eingetragen werden, da die Betriebserlaubnis für die SB auch für die Wide Glide gilt und die Vorverlegte ja von der Wide Glide ist. Ob eine andere vom Aftermarkt eingetragen werden muss, lass ich mal dahingestellt, da ich irgendwann einmal, ich glaube im TwinCam-Forum einen Thread gelesen habe, in dem ein TÜV-Onkel zitiert wurde: "In D gibt es keine Vorschriften über Fußrastenanlagen (wo, wie breit, usw.).


    Greets
    Raven66

  • Zitat von Raven66

    ...Eine original vorverlegte Rastenanlage von HD muss nicht eingetragen werden, da die Betriebserlaubnis für die SB auch für die Wide Glide gilt und die Vorverlegte ja von der Wide Glide ist....


    Super, das passt dann ja! zumal ich sogar genau die von der 2007er WideGlide habe (schön mit den schwarzen Teilen...)! (Und die 3 Chromteile habe ich dadurch natürlich über... :( )


    Das mit der Sitzanzahl war auch das Argument des Dealers wg der WideGlide und der anderen Dynas, weil die ja auch alle die '2' drin haben...


    Danke für Eure Antworten!

  • Hallo,
    bei mir steht Wahlw. 1 zu S.1. Habe auch originale vorverlegte dran, muß man nicht irgendwas schriftliches in der Hand haben??? Eingetragen ist da nichts, auch meine Schalldämpfer sind nicht eingetragen und ich habe nichts schriftliches. Die haben aber eine Nummer drauf, soll reichen! Stimmt das ??



    Torsten

  • Hallo Torsten,


    na dann glaub mal an den Weihnachtsmann, das Christkind und den Osterhasen.


    Ne Nummer auf den Dämpfern sagt garnichst.


    Die kann da zwar draufgemeiselt sein, aber ohne ABE bzw. Eintragung in die Papiere fährt man ohne Betriebserlaubnis.


    Somit ohne Versicherungsschutz.


    Bei der Original Vorverlegten würde ich mal bei einer der amtlichen Prüforganisationen nachfragen.


    Bei Vorverlegten aus dem Zubehör, ich möchte hier keine Hersteller nennen, welche teilweise billiger und besser sind ist eine Eintragung mit Gutachten in die Papiere kein Problem.


    Gruß
    pitbull

  • Hallo Frank,


    lach nicht aber die Rennleitung ist scharf darauf.


    Ich will das alles hier nicht ins lächerliche ziehen, aber in manchen Gegenden bist du aber ein gefundenes Fressen.


    Bin mit meiner damals noch Original SB in eine Kontrolle gekommen.
    Ich sag nur Prost Mahlzeit!


    Die haben gesucht und überprüft, aber nichts war zu bemängeln.


    Es fielen Worte wie:


    "Das ist ne Harley, da muß doch was gemacht worden sein, wo man bemängeln kann".


    "Mal schaun ob das Ding geklaut ist".



    Soviel in Sachen Eintragungen


    Gruß
    pitbull

  • Hallo FXDB,
    bei mir ist dort unter S.1 ebenfalls nur eine 1 eingetragen, schaue ich aber weiter unten in den "Fahrzeugschein" findet sich dort unter 22( Bemerkungen und Ausnahmen) die Ergänzung S1:WW.2 was somit den Sozius "frei gibt".
    Lt. einem Dekraprüfer muß die Original-HD Vorverlegung nicht eingetragen werden.


    In der Hoffnung das es bei Dir ebenso ist


    Grüße


    Boby-Driver

  • Zitat von fxdb

    Danke nochmals für die Antworten, bei mir steht leider nix von WW.2 ... :(


    Mal sehen, wann ich mal beim Prüfer vorbeikomme...


    Hi!
    Habe jetzt endlich auch mal nachgeguckt.
    Bei mir steht auch n der Zulassungssbescheinigung Teil I unter S1 auch ne 1. Aber wie bei boby driver habe ich unter Feld 22( Bemerkungen und Ausnahmen) die Ergänzung "S1:WW.2". Und spätestens damit sollte alles schick sein... :D
    Diese ganze neue EU-Zulassungssch...e erschient mir wenig "kundenfreundlich", weil keiner weiß, was eigentlich wirklich Sache ist. Aber gut, fruchtlose Diskussion, weil schon mehrfach diskutiert.
    Mal sehen, was wir damit noch in der "Praxis" erleben werden, wenn die Rennleitung mal anderer Meinung sein sollte... :shock: Ich denke, entsprechende Erfahrungen sollten wir dann hier für alle posten... 8)
    Gruß-David

  • Hi Leute,


    würde ja gerne meinen geistigen Erguss dazu geben und ein wenig mit euch fachsimpeln, nur.....


    ich warte noch auf den Liefertermin meiner Bob.


    Mist.


    Gruß,
    J.J.