Mal wieder: 160er auf FXBBS

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  • Hallo und guten Tag,


    ich wollte auf meiner 2021er FXBBS den 160er Avon Cobra Chrome auf der Originalfelge montieren und eintragen lassen.

    Der freundliche HD Händler ums Eck meinte jedoch, dass dies ohne Reifenfreigabe durch Avon nicht geht. Soweit so schlecht. Auf den Hinweis, dass doch wohl jede Menge Street Bobs mit dieser Konfiguration legal unterwegs seien, gab es nur Schulterzucken.

    Wer von Euch kann da weiterhelfen? Gibt’s vielleicht doch eine Freigabe, die man erfragen muss, die nicht online verfügbar ist? Oder auf den Sachverstand eines Prüfers vertrauen?


    Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.


    Es ist übrigens ein Heckfender verbaut, der bis 180er Breite zulässt.

  • Bei Avon bekommst du per Mail eine unbedenklichkeits Bescheinigung mit deiner vin/ Fahrzeug Nr und damit trägt dir der Prüfer das ein . So hab ich es gemacht.

    Avon bescheinigt ernsthaft, dass deren Reifen mit 160 mm Breite auf einem Rad mit 3.0“ breiter Felge montiert werden darf, was in keiner Ausführung den aRdT (vgl. ETRTO) entspricht? Mutig. Wer das dann begutachtet und entgegen den aRdT absegnet, auch mutig. Nur meine persönliche Meinung.

    Ich schreibe zu 99% Blödsinn. Alles andere ist nicht rechtsverbindlich.
    Die Anwendung eventueller Tipps geschieht auf eigene Gefahr.
    Wenn Du nicht sicher bist, wende Dich an eine Fachwerkstatt.

  • Aus dem Kopf sag ich mal 190 km/h V/Max.

    Bei einer Sicherheit von irgendwas zwischen 12-14% (?) die vorgeschrieben sind, wären 210 km/h nicht ausreichend.

    Ich denke, ich bleibe vorläufig bei der Seriendimension und erspare mir faule Kompromisse. 🤷‍♂️

  • Ich fahre den 160er seit 30.000 km auf einer 3x 16 felge , Optik ist der Hammer , der fender ist schön gefüllt . Vom Fahrverhalten ist der reifen auch 1000 mal besser wie der scorcher .auf der vorderen Felge hatte ich den 110 er drauf den habe ich gegen den 100 er getauscht weil er besser fährt. Der 110 er hatte in den Kurven zu wenig Stabilität auf den Flanken. Für mich und das muss jeder selber wissen ist der 160er Avon Cobra die beste Lösung / Kompromiss aus Optik , Fahrverhalten und Grip bei Nässe.

  • Avon bescheinigt ernsthaft, dass deren Reifen mit 160 mm Breite auf einem Rad mit 3.0“ breiter Felge montiert werden darf, was in keiner Ausführung den aRdT (vgl. ETRTO) entspricht? Mutig. Wer das dann begutachtet und entgegen den aRdT absegnet, auch mutig. Nur meine persönliche Meinung.

    Vielleicht solltest du denen mal sagen, wie sie ihren Job richtig machen sollten und was physikalisch überhaupt möglich ist.


    Ich fahre den 160er seit 30.000 km auf einer 3x 16 felge , Optik ist der Hammer , der fender ist schön gefüllt . Vom Fahrverhalten ist der reifen auch 1000 mal besser wie der scorcher .auf der vorderen Felge hatte ich den 110 er drauf den habe ich gegen den 100 er getauscht weil er besser fährt. Der 110 er hatte in den Kurven zu wenig Stabilität auf den Flanken. Für mich und das muss jeder selber wissen ist der 160er Avon Cobra die beste Lösung / Kompromiss aus Optik , Fahrverhalten und Grip bei Nässe.

    Die selbe Kombo fahre ich auch. Bin ebenfalls sehr zufrieden damit!.

  • Vielleicht solltest du denen mal sagen, wie sie ihren Job richtig machen sollten und was physikalisch überhaupt möglich ist.

    Das ist in diesem Fall weder meine Aufgabe noch das Thema. Ebensowenig kann ich bei diesem Thema über physikalische Möglichkeiten berichten. Aber als beruflicher Prüfer, Überwacher und Sachverständiger bin ich, wenn auch in einem anderen Fach- und Sachgebiet, mit den grundsätzlichen Regeln im Umgang mit Vorschriften und Regelwerken vertraut. Dazu zählen internationale & nationale Normen, Gesetze, Verordnungen genauso wie technische Regeln und Empfehlungen von Fachgesellschaften, der „aktuelle Stand der Wissenschaft und Technik“, „Stand der Technik“ und die „(allgemein) anerkannten Regeln der Technik“.


    Natürlich kann man sich über manche Dinge kraft der eigenen Wassersuppe hinweg setzen, muss dann aber auch ein breites Kreuz mit starken Schultern haben. So lange alles gut geht, ist in den meisten Fällen alles paltti. Tritt aber ein wie auch immer geartetes Schadensereignis ein, wird die Luft sehr schnell sehr dünn. Zudem können solche Entscheidungen leicht durch eine weitere Partei/Instanz verworfen werden. Als Beispiel war in meinem Prüf- und Überwachungsbereich dem Unternehmen die grundlegende Beseitigung eines Mangels sagen wir Mal „zu aufwändig“, weil finanziell und logistisch sehr herausfordernd. Also wurde eine Sicherheitsstrategie angewendet, welche nach den aRdT jedoch nur vorübergehend für die Zeit ab festgestelltem Mangel bis zur Behebung des Mangels vorgesehen ist. Das wurde schon so gehandhabt bevor ich dazu gekommen bin, mein Chef und die zuständige Behörde haben das ebenfalls so abgesegnet und ich habe das folglich als Besonderheit weiterhin so geprüft und überwacht, weil ich keine konkrete Gefahr gesehen habe. Bis die zuständige Behörde einen neuen Leiter bekommen hat, der seinen Zuständigkeitsbereich bei Amtsantritt unter die Lupe nahm. Prompt kam ein bitterböses Schreiben vom Amt, bis wann welche Maßnahmen und Meldungen zu erfolgen haben, inkl. Ordnungsgeldandrohung.


    Das Regelwerk der ETRTO stellt solche aRdT dar. Sich hierüber hinweg zu setzen ist möglich. Die Rechtmäßigkeit der daraus resultierenden Genehmigung/Eintragung kann jedoch jederzeit auf Grundlage der aRdT angezweifelt werden, besonders wenn ein Schadenereignis eintritt (z.B. Unfall mit Personenschaden) oder andere öffentliche Interessen entgegenstehen (z.B. Verkehrsberuhigung durch Vergrämung von Motorradfahrern und Sonderkontrollen). Das muss nicht sein, aber kann.


    Die Folgen können in so einem Fall für Sachverständige schwerwiegender sein als für einen „unwissenden“ Endverbraucher. Deshalb halte ich dieses Verhalten für mutig. Nicht mehr und nicht weniger.

    Ich schreibe zu 99% Blödsinn. Alles andere ist nicht rechtsverbindlich.
    Die Anwendung eventueller Tipps geschieht auf eigene Gefahr.
    Wenn Du nicht sicher bist, wende Dich an eine Fachwerkstatt.