Eintragung Umbau auf Doppelscheibe

Ab sofort gibt es Informationen zum 18. Street Bob Meeting. Ihr findet alle Hinweise dazu im Forum sowie im Meeting-Bereich.
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  • Hi, ich habe bei meiner Softail Standard BJ 2021 eine zweite, vordere Scheibenbremse verbaut. Die Umbaumaßnahmen wurden ja hier größtenteils schon beschrieben. Leider stellt sich jetzt der TÜV mit einer Eintragung quer. Ein Umbaukatalog und eine von Harley ausgestellte Unbedenklichkeitsbescheinigung müsste ich vorlegen. Ich denke, dass das eher aussichtslos ist. Hat hier schon jemand ähnliche Erfahrungen oder Lösungen?

  • Grüß dich,


    leider keine Erfahrung aber vllt. einen Tipp. Probiere es mal über eine Customwerkstatt. Ggf. können die ggü. dem TÜV den Umbau "erläutern" (a la Umbaukatalog) und es dann eintragen lassen. Ich denke mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung wird es dagegen schwer.


    Welchen Gabelholm bzw. welches Tauchrohr und was für einen Verteilerblock für die Leitungen hast du denn verwendet? Schätze mal das ist noch die originale Felge, oder?

  • Erstemal „Hallo“!


    Für mich stellt sich das als symptomatisches Problem dar. Du scheinst eher der Typ „Hier bin ich und jetzt mach hinne“ zu sein. Das kommt nicht überall gut an.

    1. Auch wenn es in einem Internetforum für viele Teilnehmer hauptsächlich um Informationsaustausch geht, so geht es für viele alt gediente Mitglieder doch um mehr. Nämlich den sozialen Schmierstoff, der auch noch im realen Leben fortwirkt. Dazu gehören auch allgemeine Höflichkeitsgesten, wie eine persönlich Vorstellung. Der Umfang ist dabei relativ frei gestaltbar, von „ich heiße …, komme aus … und habe … Erfahrung mit Motorrädern/Harleys“ bis zum kompletten Lebenslauf ist alles gern gesehen. So fühlen sich die anderen Forenmitglieder wertgeschätzt und wissen evtl. auch, wie knapp oder umfangreich Antworten ausfallen müssen, damit der Fragende die Information sinnvoll verwenden kann.
    2. Wenn man Freistilumbauten oder auch erhebliche, ggf. kombinierte, Umbauten mit Gutachten vornehmen möchte, dann empfiehlt es sich, dies vorher mit dem Sachverständigen oder Prüfer des Vertrauens zu besprechen. Dieser kann dann bereits im Vorfeld Hinweise mitgeben, Auflagen machen oder Unmöglichkeiten identifizieren, so dass man Fallstricke und Fehler bei der Umsetzung vermeiden kann. Zudem fühlt er sich eingebunden und wertgeschätzt. Deshalb wird bei der Begutachtung später vieles einfacher und entspannter.
    3. Besonders in Hessen ist das fast unabdingbar, da alle Gutachten vor der Übernahme in die Fahrzeugpapiere von den kleinkarierten Sesselpupern der TÜH in der TP gegengecheckt werden. Dabei geht es nicht um die Einhaltung der FZV und StVZO, sondern vielmehr um die selbst ausgedachten Regeln aus dem internen Handbuch (der Dienstanweisung) für Sachverständige und Prüfer. Damit will die TÜH auch die Sachverständigen und Prüfer fremder Überwachungsorganisatoren zur Umsetzung der eigenen Dienstanweisung zwingen. Als Inhaberin der TP in Hessen ist diese Überwachung ihr gutes Recht und in gewisser Weise auch Pflicht (hoheitlicher Auftrag einer TP). Dies lässt in diesem Bundesland wenig Spielraum für die individuelle fachliche Beurteilung oder wohlwollendes Abnicken durch den Sachverständigen vor Ort.

      Zudem soll dadurch auch vermieden werden, dass Fahrzeughalter die Sachverständigen bzw. das Überwachungssystem austricksen, indem sie mehrere Teilumbauten ihres Fahrzeugs bei jeweils einer anderen Prüfstelle begutachten lassen und am Ende mit dem Stapel einzelner Umbauabnahmen/Gutachten bei der Zulassungsstelle aufschlagen, alles zusammen in die Fahrzeugpapiere übernehmen und so einen wilden Gesamtumbau legalisieren lassen, der im Gesamtpaket niemals positiv begutachtet werden würde.
      Klassisches Beispiel beim Pkw:
      Breitreifen + Tieferlegung + Spurverbreiterungen.
    4. Auch bei der Teilebeschaffung ist es manches Mal besser (vorher) zu reden als nur zu machen. Mit den Hinweisen und Auflagen aus Punkt 3 kann man schon bei der Teilebeschaffung direkt nach den geforderten Papieren fragen bzw. den Kauf ohne die Papiere ablehnen. Dies im Nachhinein nachzufordern kann schwierig werden. Besonders wenn man beim Kauf mehr auf den Preis als auf den Verkäufer geachtet hat. Der Händler vor Ort wird wenig Interesse und Lust dazu haben, für fremd beschaffte Teile irgendwelche Papiere auszudrucken oder Bescheinigungen auszustellen. Denn das macht nicht nur Arbeit. Es stellt in gewisser Weise auch ein Risiko für ihn dar, da er nicht für die Originalität oder Qualität der Teile bürgen kann, für die er Papiere ausstellen soll. Ich bin schon persönlich beim Kauf von „Harley-Davidson Originalteilen“ über eBay auf eine Fälschung hereingefallen. Es war eine Bremspumpe, die dann nach kurzer Zeit versagte.

    Was Du aus den obigen Informationen machst, das steht Dir selbstverständlich offen.

    Ich schreibe zu 99% Blödsinn. Alles andere ist nicht rechtsverbindlich.
    Die Anwendung eventueller Tipps geschieht auf eigene Gefahr.
    Wenn Du nicht sicher bist, wende Dich an eine Fachwerkstatt.

  • Ja Prima. Vielen Dank für die freundliche Aufnahme im Forum, die psychologische Einschätzung und die Hinweise. Wer dann an den technischen Dingen und dem weiteren Fortgang der Umbaumaßnahme interessiert ist, kann mich gerne kontaktieren. Gerne gebe ich dann auch weiteres zu meiner Person und meiner vitae preis.


    Beste Bikergrüße aus Kasse

  • Hi, ich habe bei meiner Softail Standard BJ 2021 eine zweite, vordere Scheibenbremse verbaut. Die Umbaumaßnahmen wurden ja hier größtenteils schon beschrieben. Leider stellt sich jetzt der TÜV mit einer Eintragung quer. Ein Umbaukatalog und eine von Harley ausgestellte Unbedenklichkeitsbescheinigung müsste ich vorlegen. Ich denke, dass das eher aussichtslos ist. Hat hier schon jemand ähnliche Erfahrungen oder Lösungen?

    Hast du nur das rechte Tauchrohr getauscht?
    Sind die identisch ?
    Dann würde sich ja sogar ein Kauf vom Neuteil lohnen.

  • Nein. Da habe ich leider nichts identisches gefunden. Neupreis für die 2 Stück Tauchrohre der low Rider ca 920 Euro . ?(

    von welcher LowRider stammen die Tauchrohre und wie bist Du zu dieser Lösung gestoßen..?

  • Jipp, das stimmt.


    45500267 Set verchromt

    45500230 rechts - original Dyna

    46608-06B links - original Dyna


    Die Tauchrohre sind gebraucht fast nicht zu bekommen. Die verchromten sind derzeit bei den Händlern auch nicht verfügbar. Ich habe sie neu kaufen müssen. Komplett identisch sind die Tauchrohre nicht. Die der Low Rider sind etwas länger. Deshalb. Muss man das komplette Paar kaufen.

  • Jipp, das stimmt.


    45500267 Set verchromt

    45500230 rechts - original Dyna

    46608-06B links - original Dyna

    das 45500230 hab ich bei meiner 2008er auch verwendet (LowRider 103), beide Tauchrohre sind bei mir gleich lang. Hab ich mir neu aus dem Amiland beschafft, Tauchrohr & Bremssattel 370,- € incl. Versand & Zoll

  • Jetzt wundert mich die Haltung des Sachverständigen überhaupt nicht mehr. Nur weil sich etwas zusammenbauen lässt, sagt dies ja nichts über die Eignung aus. Selbst, wenn es im ersten Moment augenscheinlich funktioniert. Hier wurden Teile von einem Fahrzeug Typ FD2 an einem Fahrzeug Typ FS1 verbaut, die dazu auch noch andere Maße haben. Andere Modell-/Rahmenfamilie, andere Motorisierung, andere Maße - natürlich will der Sachverständige in diesem Fall irgendeinen Nachweis haben, dass dies funktioniert.


    Um den nächsten Wurm aus der Nase zu ziehen: Was für eine Bremspumpe wird jetzt verwendet?

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  • Ich habe eine generelle Anfrage beim TüV gestellt, als ich die HU meines Autos machen lassen habe. Das war ganz allgemein. Zur Bremspumpe habe ich schon etwas geschrieben. Rein mechanisch gesehen ist es mit dem längeren Tauchrohr (Abmessungen sind sonst weitestgehend identisch) günstiger. Der Federweg ist nicht eingeschränkt. Die formalen Argumente gegen eine Eintragung sind natürlich da. Rein technisch macht mir maximal das ABS sorgen. Der ABS-Block ist mit dem, der FAT BOB identisch. Ich weiß aber nicht, ob die ggf. unterschiedlich angesteuert werden. Es geht nicht darum, den Umbau um jeden Preis durchzusetzen. Das wurde ja auch schon von anderen gemacht und dokumentiert. Wenn es handfeste, sicherheitstechnische Bedenken gibt, ist ein Rückbau ja kein Problem. Es wäre doch schön, wenn das Thema im Sinne der Interessierten sachlich behandelt wird.

  • Ist ja wirklich auch kein Freestyle. Gibt im Netz zahlreiche Beispiele für die älteren Modelle, aber halt nur wenig für die M8. Habe gedacht, dass ich da einer von ganz vielen bin, die das machen wollen, oder bereits schon umgesetzt haben. Als ich im November letzten Jahres die Harley das erste Mal gefahren habe, war ich von dem Moped sehr begeistert, aber von der Bremsleistung wirklich schockiert. Deshalb die Maßnahme. Mit der zweiten Scheibe bremst es sich deutlich besser. Das mit dem ABS werde ich austesten, sobald das Wetter besser ist. Wenn das aus formalen Gründen scheitern würde, fände ich das echt doof 😶

  • Ganz sachlich:


    Ich bin selbst Sachverständiger und Prüfer (anderes Fachgebiet, keine Fahrzeuge) und mir ist auch die spezielle Situation mit der TP in Hessen bekannt. Ich weiß daher, dass Machbarkeit und Begutachtung zwei unterschiedliche Seiten einer Medaille sind.


    Von Kunden wird allzu gerne die fachliche, sachliche und in der Folge juristische Haftung eines Sachverständigen/Prüfers vergessen. Wenn ich mich über die geltenden Gepflogenheiten[*] hinweg setze, dann trifft mich auch die volle Härte, falls etwas Unvorhergesehenes eintritt. Dann muss ich im Nachhinein meine Tätigkeit rechtfertigen und ggf. beweisen, dass dies auch eingetreten wäre, wenn ich mich streng an diese Gepflogenheiten gehalten hätte. In den meisten Fällen kaum möglich, es sei denn, ich hätte eine entsprechende Evidenz im Rücken. Genau wegen dieser Evidenz und Erfahrung sind Sachverständige, die ständig Umbauten von Motorrädern oder speziell Harleys begutachten, in den Augen vieler Kunden oft kulanter. Aber nicht, weil sie ihre Aufgabe weniger ernst nehmen, sondern weil sie aus unzähligen anderen Situationen wissen was funktioniert und was nicht. Bei langjährigen Beziehungen zu entsprechenden Fachwerkstätten besteht auch ein gewisses Vertrauensverhältnis in die Arbeit und Gewissenhaftigkeit dieser Fachwerkstätten. Teilweise stehen diesen Sachverständigen aufgrund ihrer intensiven Beschäftigung damit auch bereits Unterlagen zur Verfügung, auf die sie zurückgreifen können, ohne dass der Kunde dies mitbekommt. Wenn ich mir zu einem Gerät oder einer Anlage die erforderlichen Dokumente (die mir eigentlich der Kunde zur Verfügung stellen müsste aber nicht hat) aus meinem persönlichen Archiv/Fundus oder vom Hersteller/Planer ziehe, ist das erstens meine persönliche Kulanz und zweitens bekommt der Kunde davon nichts mit. Leider wird dieses stille Arbeiten von Kunden teilweise falsch verstanden.


    Deshalb halte ich es durchaus für möglich, dass die Ablehnung der positiven Beurteilung durch den konsultierten aaSoP oder aaSmT aus Gründen der Nichtbeweisbarkeit geschieht, oder wie Du es nennst aus formalen Gründen. Was Du als nicht hilfreiches Geschwätz von mir ansiehst, kann für einen Sachverständigen von hoher Bedeutung sein. Wie ich oben dargelegt habe, ist zudem nicht jeder Sachverständige mit der Erlaubnis für bestimmte Aufgaben auch immer der richtige Sachverständige für das zu begutachtende Projekt. Ganz oft kommt es auch auf die Art (und den Zeitpunkt) der Kommunikation an. Wir lassen uns ungern erklären, wie wir unsere Aufgabe zu erfüllen haben.


    [*] Diese „Gepflogenheiten“ bestehen aus: Gesetzen, Verordnungen, behördlichen Anordnungen, Normen, Stand der Wissenschaft und Technik, anerkannte Regeln der Technik sowie den Empfehlungen von Fachgesellschaften und zuletzt auch noch den Vorschriften der DGUV.

    Ich schreibe zu 99% Blödsinn. Alles andere ist nicht rechtsverbindlich.
    Die Anwendung eventueller Tipps geschieht auf eigene Gefahr.
    Wenn Du nicht sicher bist, wende Dich an eine Fachwerkstatt.

  • Guten Morgen. Danke für den ausführlichen Beitrag. Doch bin auch ich nicht gänzlich unvorbelastet was technische Abnahmen angeht, ebenfalls aber nicht im KFZ Bereich. Von daher kann ich mich auch sehr gut in die Rolle des Prüfers/ Sachverständigen hineinversetzen. Vor allem private Kunden und dann auch noch mit Sonderwünschen/ -vorstellungen sind das absolute Grauen ;) Ich bleibe dran am Thema.