Wenn Du das privat erledigt hast Du im Fall eines Schadens Probleme.
War hier nicht jemand mit einem Getriebeschaden und einer selber angebauten Rastenanlage in der Einfahrzeit?
Wenn der Händler es macht bleibt die Garantie.
Thema: Mappen usw
Wenn Du das privat erledigt hast Du im Fall eines Schadens Probleme.
War hier nicht jemand mit einem Getriebeschaden und einer selber angebauten Rastenanlage in der Einfahrzeit?
Wenn der Händler es macht bleibt die Garantie.
Thema: Mappen usw
Abgesehen von irgendwelchem Öl- und Pflegevodoo geht es hier um ein neues Fahrzeug mit Gewährleistung und Garantie. Wer auf diese beiden Leistungen Wert legt, sollte diese Vorschriften und Intervalle möglichst genau beachten und nicht zu locker auslegen. Egal ob es technisch sinnvoll erscheint oder nicht, wenn ein Schaden ist, kommt dem Leistungspflichtigen (Händler oder Hersteller) jede Ausrede recht, mit der er die Leistung abweisen kann. Ob das letztendlich gerechtfertigt ist oder nicht sei erstmal unbeachtet.
Letztendlich darf es aber jeder so handhaben wie er sich damit am wohlsten fühlt.
Ein jahrlicher Ölwechsel ist nicht verkehrt, ob nach 11 oder 14 Monaten ist dabei egal, am besten man macht das zum Ende der Saison, dann kann man im Frühjahr locker losfahren....
Vor allem gammelt dann kein mit Schadstoffen belastetes Öl über Winter im Motor rum. Und wenn man es selbst erledigt, dann kostet es auch kaum etwas.
Aber hier ging es ja um das Serviceheft e8nes Neufahrzeugs. Da wird halt bei „kilometerbezogen“ der Maßstab „Tachostand“ angelegt und bei 1.600, 8.000, 16.000 usw. und bei „zeitbezogen“ alle 12 Monate ein Boxenstopp gefordert. Habe auf Arbeit auch so lustige Kollegen, die denken bei jährlichen Überprüfungen würde es sich ausgehen wenn 19 im Februar war, dass 20 im Dezember reichen würde. Nenee, „jährlich“ heißt „innerhalb von 12 Monaten“.
Ich habe pünktlich zum Saisonende auch meine Erstinspektion gehabt. Es ist soweit alles im Rahmen wie bei Euch, es gab sogar SYN3. Allerdings finde ich die Menge vom guten Öl erstaunlich, da werde ich nochmal nachfragen, wo die zusätzlichen 2 Liter herkommen.
Das schütten die auch in Primär und Getriebe (Je 1 Liter).
Stimmt, so komme ich zwar auch nur auf 5,7 Liter (Motor 3,8l, Getriebe 0,83l, Primär 1,06l), aber passt schon. Danke.
Stimmt, so komme ich zwar auch nur auf 5,7 Liter (Motor 3,8l, Getriebe 0,83l, Primär 1,06l), aber passt schon. Danke.
War das nicht 4,8l Mototöl ?
Du hast wieder Recht, beim Befüllen soll man mit 3,8l beginnen und dann sukzessive mit Nachmessen und Nachfüllen weiter machen. Sollmenge sind ca. 4,8l.
Du hast wieder Recht, beim Befüllen soll man mit 3,8l beginnen und dann sukzessive mit Nachmessen und Nachfüllen weiter machen. Sollmenge sind ca. 4,8l.
Ob da jetzt wirklich 4,8l reingehen ist die Frage, aber die schreiben immer dei Höchstmenge auf.
Ich denke der Motor wurde auch gespült u. da braucht es ein bisschen mehr.
Ich denke der Motor wurde auch gespült u. da braucht es ein bisschen mehr.
Wie geht das denn ?
Wenn etwas gespült werden soll, muss das dreifache Volumen zum Spülen genommen werden. Mindestens. Sonst macht es keinen Sinn.
Beim Ölwechsel kann ich allenfalls den öltank spülen.
Die HD-Händler schreiben die maximale Ölmenge nach Werksangabe uaf und nicht das, was tatsächlich verbraucht wurde. Die Werksangabe entspricht dem trockenen Motor, der vorher noch nie Öl gesehen hat.
Ich habe mir eine Street bob von 2019 bei einem Harley Händler gekauft mit Garantie bis 2023. Die Maschine habe ich noch Ende 2021 gekauft. Der erste Besitzer hat den ersten Service nach 15 Monaten und 2900 Kilometern gemacht. Das habe ich erst bei der Auslieferung in den Papieren gesehen. Den freundlichen Verkäufer darauf angesprochen, der mir sagte, dass dies kein Problem ist. Die Garantie ist trotzdem noch normal gegeben. Eigentlich möchte ich deswegen nichts unternehmen. Nur das ungute Gefühl bleibt.
Ich habe mir eine Street bob von 2019 bei einem Harley Händler gekauft mit Garantie bis 2023. Die Maschine habe ich noch Ende 2021 gekauft. Der erste Besitzer hat den ersten Service nach 15 Monaten und 2900 Kilometern gemacht. Das habe ich erst bei der Auslieferung in den Papieren gesehen. Den freundlichen Verkäufer darauf angesprochen, der mir sagte, dass dies kein Problem ist. Die Garantie ist trotzdem noch normal gegeben. Eigentlich möchte ich deswegen nichts unternehmen. Nur das ungute Gefühl bleibt.
laßˋ Dir halt schriftlich bestätigen…
Im Kaufvertrag steht ja das noch Garantie bis 2023 besteht. Wenn mir ein offizieller Harley Händler das Motorrad so verkauft mit Garantie trotz der verspäteten ersten Durchsicht ist der Händler bei einem eventuellen Schaden in der Haftung würde ich sagen. Ich sage nur Augen auf beim Harley kauf
Im Kaufvertrag steht ja das noch Garantie bis 2023 besteht. Wenn mir ein offizieller Harley Händler das Motorrad so verkauft mit Garantie trotz der verspäteten ersten Durchsicht ist der Händler bei einem eventuellen Schaden in der Haftung würde ich sagen. Ich sage nur Augen auf beim Harley kauf
in den Garantiebedingungen steht was?
1.000km oder 1 Jahr…
meine Devise: eine Versicherung ist dazu da um Geld zu verdienen. Im Schadensfall wird das Schlupfloch gesucht… um sich vor der Zahlung zu drücken
Ich habe mir eine Street bob von 2019 bei einem Harley Händler gekauft mit Garantie bis 2023. Die Maschine habe ich noch Ende 2021 gekauft. Der erste Besitzer hat den ersten Service nach 15 Monaten und 2900 Kilometern gemacht. Das habe ich erst bei der Auslieferung in den Papieren gesehen. Den freundlichen Verkäufer darauf angesprochen, der mir sagte, dass dies kein Problem ist. Die Garantie ist trotzdem noch normal gegeben. Eigentlich möchte ich deswegen nichts unternehmen. Nur das ungute Gefühl bleibt.
Die Herstellergarantie beträgt 24 Monate.
Die ist aber an Bedingungen gebunden. Hier: Alle Kundendienste fristgerecht erfüllt. D,h., der erste Kundendienst muss vor Erreichen von1600 km erfolgen.
Bei Dir greift aber eine Garantieverlängerung über eine Versicherung.
Solche Versicherungen kennen aber das Wort "Kulanz" überhaupt nicht.
Diese Versicherung kannst Du (nach meiner Meinung) komplett vergessen.
Die Herstellergarantie beträgt 24 Monate.
Die ist aber an Bedingungen gebunden. Hier: Alle Kundendienste fristgerecht erfüllt. D,h., der erste Kundendienst muss vor Erreichen von1600 km erfolgen.
Bei Dir greift aber eine Garantieverlängerung über eine Versicherung.
Solche Versicherungen kennen aber das Wort "Kulanz" überhaupt nicht.
Diese Versicherung kannst Du (nach meiner Meinung) komplett
Da hab ich mich wohl belabern lassen. Ich glaube da werde ich nicht viel machen können. Hoffen das nichts passiert mit dem Motor.
Da hab ich mich wohl belabern lassen. Ich glaube da werde ich nicht viel machen können. Hoffen das nichts passiert mit dem Motor.
laß Dir die Garantie doch schriftlich bestätigen, auch das der Vorgänger überzogen hat...
Man unterscheide immer Gewährleistung und Garantie.
Umgangssprachlich werden beide Begriffe fälschlicherweise vermischt. Im juristischen Sinn definiert eine Garantie die freiwillig vereinbarte Verpflichtung (meist des Herstellers), während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist. Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden.
Quelle: Unterschiede
Hier mal ein Link den ich interessant finde: