Bei einer Garantieleistung muss man schon zu HD gehen.
Zur Inanspruchnahme der Garantieleistung schon. Aber es gab da vor langer Zeit ein Grundsatzurteil, dass die Garantie nicht verweigert werden darf, wenn man den Wartungsplan einhält und diesen in einer gleichwertigen Werkstatt = Meisterwerkstatt durchführen lässt.
Gleichwohl ist damit zu rechnen, dass man mehr diskutieren muss, ob es sich um einen Garantiefall handelt, wenn man nicht Stammkunde beim Vertragshändler ist. Irgendwelche Kulanzleistungen des Herstellers/Vertragshändlers kann man sich jedoch zu 99,99% abschminken. Ganz geschickt macht es BMW. Die bieten erst gar keine Garantie an, sondern bieten ausserhalb der gesetzlichen Gewährleistung relativ großzügig Kulanz an. Allerdings nur wenn man immer und für alles in einer Niederlassung oder beim Vertragshändler war. (Zumindest war das bis 2014 so.)